Moderne Pferdehaltung – Was ist zu beachten?

Koblenz. Die Pensionspferdehaltung ist für viele landwirtschaftliche Betriebe ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bietet für Pensionspferdehalter am 6. März 2025 ab 10 Uhr in seiner Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „ Moderne Pferdehaltung – Was ist zu beachten?“ an.

Die behandelten Themen lauten: „Versicherungsschutz rund um die Pensionspferdehaltung“, „Möglichkeiten und Grenzen der Heutrocknung und Mikrobiologie des Heus“, „Pferd und Mensch, zwei Gehirne, zwei Welten“, „Dokumentations- und Meldepflichten für Pferdehalter“, „Pensionspferdehalter und tierschutzgerechte Haltung“, „Haltungsverfahren und Mistlagerung“ und „Wie Pensionsstallbetreiber aus Haftung nehmen?“

Als Referenten konnte der BWV Dr. Petra Paul, Versicherungsreferentin des BWV, Dr. Thomas Priesmann, DLR Eifel, Dr. Petra Hubrich, Ärztin für Neurologie und Psychiatrie, Dr. Simone Nesselberger, Leiterin Veterinäramt Koblenz, Alexandra Jurr, Landwirtschaftskammer NRW und Dr. Ines Molitor, Rheinischer Landwirtschaftsverband, gewinnen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 40 Euro und für Nichtmitglieder 90 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier online anmelden.

OVG Niedersachsen kippt die Ausweisung der „roten Gebiete“

Muss die niedersächsische Landesdüngeverordnung überarbeitet werden?

Die Diskussion über die Düngeverordnungen der Bundesländer hält den Berufsstand seit Jahren in Atem. Ausgehend von europarechtlichen Vorgaben und bundesgesetzlichen Regelungen hat darüber hinaus jedes einzelne Bundesland eine spezielle Landesdüngeverordnung erlassen, um den regionalen Besonderheiten gerecht zu werden. In Rheinland-Pfalz gilt derzeit die Fassung vom 01. Januar 2023, in der die „roten“ nitratsensiblen und „gelben“ phosphatsensiblen Gebiete festgelegt werden. Nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch in anderen Bundesländern ist diese Einordnung streitig, insbesondere, was die grundlegenden wissenschaftlichen Fakten angeht, die der erfolgten Ausweisung der Grundwasserkörper oder Teilen davon zugrunde liegen. Daher landen diese Landesdüngeverordnungen nicht selten vor Gericht, so auch in Niedersachsen.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte über mehrere Normenkontrollanträge betroffener Landwirte zu entscheiden und hält die in dem Bundesland geltende Landesdüngeverordnung teilweise für nicht rechtens. In einem Musterverfahren (AZ 10 KN 66/22) stellte das Gericht fest, dass die „roten Gebiete“ fehlerhaft ermittelt worden seien. Dafür sind zum einen formale Aspekte und der Verstoß gegen zwingende höherrangige Regelungen des Bundes maßgeblich. Insbesondere weise die maßgebliche Verwaltungsvorschrift nicht die notwendige Verbindlichkeit auf, damit ein bundeseinheitliches Vorgehen sichergestellt werden könne. Zum anderen sei es nicht sachgerecht, bei der Ermittlung der belasteten Gebiete auch Messwerte anderer Grundwasserkörper zu berücksichtigen und auch im Umfeld unbelasteter Messstellen „rote Gebiete“ auszuweisen.

Das Landvolk Niedersachsen, das die Landwirte bei den Normenkontrollanträgen mit großem Aufwand unterstützt hat, zeigte sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden. Man setze nun verstärkt darauf, dass die künftige Bundesregierung „Verbesserungen für die in den angeblich nitratbelasteten Gebieten wirtschaftenden Landwirte“ auf den Weg bringt. Ein abschließendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig würde wohl noch Jahre dauern, ohne dass sich für die Landwirte substanziell etwas verändern würde. Man werde nun die Urteilsbegründung abwarten, um daraus Schlüsse für das weitere Vorgehen zu ziehen, so der Verband.

Ungeachtet des Urteils des OVG in Lüneburg bleibt die niedersächsische Landesdüngeverordnung insgesamt jedoch in Kraft. Sie gilt künftig auch dann weiter, wenn das Land ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Dies ist sehr wahrscheinlich, denn laut einer Sprecherin des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums bestehen Zweifel an der Rechtsauffassung des OVG. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marco Mohrmann, stellte sich hinter die klagenden Bauern. Dass die Landwirtschaft auch mit juristischen Mitteln gegen die Ausgestaltung der roten Gebiete vorgehe, sei „völlig verständlich“. Gebraucht werde endlich das Verursacherprinzip, damit die vielen Betriebe, die vollständig ordnungsgemäß düngten, aus den entsprechenden Auflagen entlassen würden. Ein pauschales Bestrafen der Landwirte über die Auflagen in den roten Gebiete sei nicht nur fachlich falsch, sondern reduziere auch die Erntemengen und die Qualität der Produkte, was die gesamte Wertschöpfung im ländlichen Raum treffe, kritisierte Mohrmann.

Ob das Urteil direkte Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz hat, ist derzeit nicht eindeutig einzuschätzen. Zunächst muss der Wortlaut der Entscheidung abgewartet werden. Interessant sein dürfte aber die Meinung des Senats, dass sich eine Landesdüngeverordnung an höherrangigem Recht orientieren und dies bei der Ausweisung der Gebiete berücksichtigen müsse. Ein zu Niedersachsen vergleichbares Verfahren der Normenkontrolle wird es allerdings in Rheinland-Pfalz nicht geben, denn eine solche ist nach landesgesetzlichen Vorgaben in unserem Bundesland nicht möglich, was sich letztlich auch in einem vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau unterstützen Verfahren im Jahre 2020 gezeigt hat.
BWV, AgE

MKS und ASP – Informationsveranstaltungen über Biosicherheit bei Schweinen und Rindern

Mainz. Im Rahmen des Netzwerks Fokus Tierwohl finden zwei Webinare, eines für Wiederkäuer am 04.02.2025 und eines für Schweine am 05.02.2025, statt. Nach dem am 16.06.2024 bestätigten ASP-Ausbruch in Hessen und später in Rheinland-Pfalz wurde am 10.01.2025 ein Ausbruch der MKS mit dem Serotyp O bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich festgestellt. Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Die epidemiologischen Ermittlungen zur Eintragsursache laufen.

Auch wenn es bisher keinen weiteren Ausbruch der Maul- und Klauenseuche gegeben hat, hat Deutschland durch den Ausbruch den Status „MKS-frei“ verloren. Dies geht mit entsprechenden Handelseinschränkungen einher. Aufgrund dieser Situation sind Klauentierbetriebe herausgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ein- und Verschleppung von Tierseuchenerregern zu verhindern. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau empfiehlt die Teilnahme an den beiden Veranstaltungen.

Eine Anmeldung ist erforderlich für

für die Wiederkäuer-Veranstaltung am 04.02.2025, 20:00 bis 21:20 Uhr, unter dem Link https://t1p.de/b6vfd,

für die Schweine-Veranstaltung am 05.02.2025, 18:30 bis 19:50 Uhr, unter dem Link https://t1p.de/rhqr2

Über den aktuellen Stand bei ASP wird Dr. Silvia Eisch-Wolf berichten und Dr. Charlotte Kempf, beide MKUEM, über den aktuellen Stand bei MKS. Dr. Marion Dannenberg, Landesuntersuchungsamt (LUA), wird zu den aktuellen Fragen Stellung nehmen: Wie erkennt man die Maul- und Klauenseuche? Wie wird die Maul- und Klauenseuche übertragen? Was ist bei MKS zu tun? Dr. Andreas Steinbeck, Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH, erläutert anschaulich die praktischen Biosicherheitsmaßnahmen, die in den Betrieben umzusetzen sind. Dr. Uta Wettlaufer-Zimmer, LUA, wird zu den aktuellen Fragen Stellung nehmen: Wie erkennt man die Tierseuchen? Wie werden sie übertragen und was können Tierhalter jetzt tun? Welche Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten?

Ausschuss für Umwelt und Forsten diskutierte den weiteren Umgang mit dem Wolf und den Schutz von Weidetieren

Mainz. Gleich drei Anträge zum Thema „Wolfsrüde GW1896m“ sorgten in der 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten im Landtag Rheinland-Pfalz für eine intensive Debatte mit der Landesregierung, an der sich u.a. auch Umweltstaatsektretär Dr. Erwin Manz beteiligte. Kürzlich hatte die „Naturschutzinitiative e.V.“ aus dem Westerwald die durch die SGD Nord erteilte Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW1896m beklagt und vor dem Verwaltungsgericht Koblenz obsiegt.

Zu Beginn der Diskussion erinnerte Ausschussvorsitzender Marco Weber, MdL, dass sich das Land beim Umgang mit dem Wolf nicht über EU- oder Bundesrecht hinwegsetzen könne. Er betonte aber, dass die Wolfspopulation zugenommen habe und nun erstmals in Rheinland-Pfalz die Entnahme eines auffälligen Tieres angegangen worden sei. Gleichwohl sei verwaltungsgerichtlich entschieden worden, dass die letale Entnahme nicht ohne weiteres genehmigt werden dürfe. Weber fragte die Landesregierung, welche Konsequenzen das Ministerium und die nachgeordneten Fachstellen aus dem Urteil ziehen würden. Manz berichtete den Ausschussmitgliedern, dass das Gericht hohe Hürden zur Entnahme eines Wolfs aufgestellt habe. Diese basierten u.a. auch auf einem äußerst anspruchsvollen aber dennoch zumutbaren Herdenschutz. Wenn beispielsweise ein Wolfsschutzzaun mit einer Mindesthöhe von 1,20 Meter durch einen Wolf mehrfach überwunden werde, sei eine wichtige Bedingung erfüllt. In diesem Zusammenhang berichtete die Landesregierung über die aktuelle Entwicklung im Landkreis Altenkirchen und stellte dar, dass bei den erneut gerissenen drei Schafen der bekannte GW1896m vom Senckenberg-Institut als Verursacher bestätigt worden sei.

Die Landtagsabgeordneten Nico Steinbach und Horst Gies nahmen die Weidetierhalter in den Blick und sprachen die verheerenden Auswirkungen eines Wolfsrisses auch auf die überlebenden Weidetiere an. Gies fragte auch konkret nach dem Erhaltungszustand der Wolfspopulationen. Hierzu führte Manz aus, dass drei Regionen zu betrachten seien, der alpine, der maritime und der kontinentale Raum. Für Rheinland-Pfalz als kontinentalen Raum sei festzustellen, dass die Wolfsdichte hier nicht so hoch sei wie im maritimen Raum. Insofern könne sich eine Entnahme nur auf „Problemtiere“ beziehen und bezeichnete GW1896m als solches.

Einig waren sich die Ausschussmitglieder auch, dass Wölfe offenbar in der Lage sind eigenständig hohe Hürden zu überspringen. Mitarbeiter des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Energie (MKUEM) informierten, dass deshalb die Förderung von Schutzzäunen neu gedacht würde. Selbst wenn bereits für einen niedrigeren Schutz eine Förderung gewährt worden sei, werde eine Erhöhung auf 1,20 Meter, etwa mit einer weiteren stromführenden Litze, zusätzlich förderfähig sein. Diese Höhe sei auch die Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Hier betonte Dr. Manz abermals, dass durch Vorsorge und das Aufstellen von Schutzzäunen die Risszahlen gesunken seien.

Auch wenn der Begründungsumfang für eine Entnahme aufwändiger geworden sei, so bleibe diese für GW1896m weiterhin möglich. Den generell günstigen Erhaltungszustand für den Wolf ermittele die EU anhand der seitens der Bundesländer gemeldeten Daten, die über das Bundesamt für Naturschutz und das zuständige Bundesministerium nach Brüssel zur EU geleitet würden. Unklar sei aber, ob man derzeit den günstigen Erhaltungszustand für die kontinentale Region feststellen könne, unterstrich der Umweltstaatssekretär.

Unverständnis rief die Diskussion bei den anwesenden Vertretern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) aus dem Westerwald hervor, die eigens für den Tagesordnungspunkt „Wolf“ in die Landeshauptstadt gefahren waren. Sie waren einhellig der Meinung, dass das Klagerecht von Naturschutzinitiativen den Bemühungen für mehr Tierwohl nicht unterstütze. Es sei schwer nachvollziehbar, dass erst 1,20 Meter hohe Wolfschutzzäune überwunden werden müssten, um endlich den schrecklichen Tierrissen bei Weidetierhaltern ein Ende zu setzen. Das Thema wird auch weiterhin auf der Tagesordnung der Landespolitik bleiben: „Die Messlatte ist für mich nicht 1,20 Meter, sondern das Tierwohl von Schafen, Rindern und anderen Weidetieren, die durch GW1896m gefährdet bleiben,“ so BWV-Präsident Marco Weber in der abschließenden Experten-Runde.

MKS – Aktueller Stand zum Seuchengeschehen

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau informiert aus der heutigen DBV-Fachausschusssitzung Schweinefleisch zur Maul- und Klauenseuche (MKS): Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine weiteren Verdachtsfälle oder Infektionen mit der MKS.

Die Auswertung der Tierbestände rund um die Ausbruchsweide in Brandenburg mit Wasserbüffelhaltung, die mit Bauzäunen für Wildtiere unzugänglich gemacht und mit Branntkalk desinfiziert wurde, dauert nach wie vor an. Bisher sind alle Testungen negativ, weshalb keine Hinweise auf eine weitere Ausbreitung der Seuche vorliegen. Dennoch bleiben die Überwachungsmaßnahmen weiter bestehen. Frühestens nach drei Monaten Seuchenfreiheit und der Aufhebung der Restriktionszonen kann Deutschland den Status „Frei von MKS“ wiedererlangen.

Brandenburg hat vorsorglich die MKS-Impfstoffbank aktiviert, was jedoch keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz des Impfstoffs darstellt. Eine Impfung wird derzeit als letztes Mittel angesehen, da viele Drittländer aufgrund der Risikominimierung keine Importe aus Ländern annehmen, die impfen. Entsprechend könnte die sogenannte „Notimpfung“ für längerfristige Handelsrestriktionen in verschiedenen Staaten sorgen. Angesichts der aktuell stabilen Ausbruchslage und der Aussicht auf ein möglichst schnelles Wiedererlangen des „Frei von MKS“-Status wird eine Impfung derzeit als potenziell kontraproduktiv betrachtet.

Das Friedrich-Löffler-Institut hat ein FAQ rund um das Thema „Impfung gegen MKS“ veröffentlicht. Dieses ist abrufbar unter: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00063742/FLI-FAQ_MKS_2025-01-17_bf.pdf

Maul- und Klauenseuche – Folgen noch nicht abschätzbar

Am 10. Januar wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) drei Wasserbüffel positiv auf Maul- und Klauenseuche (MKS) getestet. Die Herde der Wasserbüffel bestand aus 14 Tieren und gehörte zu einem Biobetrieb in Hönow im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Drei Wasserbüffel waren verendet, die restlichen elf Büffel wurden gekeult. Die Suche nach der Ursache des Eintrags ist noch nicht beendet. Es wird derzeit von einer Kontaktübertragung ausgegangen.

Mit der Feststellung des Ausbruchs hat Deutschland seinen Status als „MKS-frei“, der hierzulande seit 1988 galt, verloren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ging beim Branchengespräch am Montag davon aus, dass Ausfuhren von Milch, Milchprodukten sowie Fleisch und Fleischprodukten in Länder außerhalb der EU kaum mehr möglich sein werden. Tatsächlich nimmt die Zahl der Drittstaaten, die die Einfuhr von Produkten von empfänglichen Tieren aus Deutschland verbieten, täglich zu. Die nachfolgenden Fragen und Antworten bilden den derzeitigen Kenntnisstand zu Beginn dieser Woche ab.

Was macht die Maul- und Klauenseuche so gefährlich für Klauentiere?

Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Klauentiere wie Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Rot-, Reh-, Damwild und verschiedene Zootiere, betrifft. Ratten und Igel können ebenso wie Alpakas und Lamas, die zu den die Kameliden gehören, erkranken und das Virus tragen. Pferde sind Einhufer und gelten als nicht anfällig. Die Inkubationszeit ist sehr kurz. Deshalb breitet sich die Erkrankung sehr schnell aus. Die häufigste Übertragungsart der MKS ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. MKS-kranke Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen über Flüssigkeit aus aufgeplatzten Blasen, aber auch über Speichel, Milch, Kot und Atemluft. Besonders gefährlich ist, dass beispielsweise das Schwein schon 3 Tage Virus ausatmen kann, ohne dass äußerliche Symptome der Erkrankung zu sehen sind. Bei Rindern kann die Inkubationszeit sogar 7 Tage dauern, bevor Symptome wie Fieber, Milchrückgang, Appetitlosigkeit und Apathie sowie die typischen Blasen an Maul, Zunge, Klauen und Zitzen auftreten. Erschwerend kommt hinzu, dass das Virus im Erdboden verbleibt, wenn erkrankte Klauentiere dort gelaufen sind bzw. gestanden haben und die typischen Bläschen an den Klauen aufplatzen und das Virus sich so im Erdreich verteilt.

Das Virus wird von erkrankten Tieren ausgeschieden und ist deshalb auch in Wasser, Abwasser, Jauche, Gülle und Mist zu finden. Das Virus kann zudem durch Wind über größere Distanzen verweht werden, was die Bekämpfung zusätzlich erschwert. Außer der Übertragung von Tier zu Tier kann eine indirekte Übertragung über Menschen, Fahrzeuge, Futterreste, Gegenstände und tierische Erzeugnisse von Klauentieren erfolgen. Der Mensch kann das Virus über nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen. Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen.

Wie widerstandsfähig ist das Virus?

Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc. kann das Virus über Monate bis Jahre überleben. Auf hohe Temperaturen (z. B. bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet. Das Virus kann zudem durch Behandlung mit Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge mit einem pH-Wert > 9 eliminiert werden.

Wie macht sich die MKS bemerkbar?

Eine Erkrankung aufgrund von MKS-Viren verläuft bei den meisten erwachsenen Tieren nicht tödlich, führt aber zu einem langanhaltenden Leistungsabfall. Die Symptome scheinen denen der Blauzungenkrankheit ähnlich zu sein, z. B. Lahmheitserscheinungen, Leistungsabfall, Blasen an Maul und Zunge, an den Klauen und an Zitzen, Appetitlosigkeit und Fieber. Dem Vernehmen nach glaubte der Tierhalter in Brandenburg zunächst, dass die Wasserbüffel an der Blauzungenkrankheit erkrankt seien. Erst bei der diagnostischen Abklärung wurde klar, dass es sich um MKS handelt. Bei einem unklaren Krankheitsbild ist deshalb unbedingt ein Tierarzt hinzuziehen.

Ist die MKS für den Menschen gefährlich?

Menschen sind für das MKS-Virus praktisch nicht empfänglich. Das FLI teilt auf seiner Homepage mit, dass unter den in Deutschland üblichen hygienischen Bedingungen beim Verzehr von Milch, Milchprodukten und Fleisch keine Gefahr besteht. Diese Einschätzung wird u. a. durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. Eine Risikobewertung für eine MKS-Infektion beim Menschen sowie Informationen zur Sicherheit von pasteurisierter Milch sind auf der Homepage des BfR unter diesem Link verfügbar

Wie kann es zum Eintrag des MKS-Virus gekommen sein?

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich bei dem aktuellen MKS-Fall in Brandenburg um ein lokales, punktuelles Geschehen. Mehr weiß man derzeit noch nicht. Die Fachleute werden jetzt akribisch nach der Quelle des Eintrags suchen. Grundsätzlich kann der Eintrag des Virus punktuell jederzeit dort passieren, wo z. B. Urlauber virusbelastetes Material aus dem Urlaub, beispielsweise aus der Türkei, Afrika oder Asien, mitbringen, dieses achtlos entsorgen und dann empfängliche Tiere damit in Kontakt kommen. Illegal eingeführte Nahrungsmittel aus diesen Ländern stellen eine grundsätzliche Bedrohung der Nutztiere in Europa dar. Deshalb werden potenzielle Risikogruppen, wie z. B. Saisonarbeitskräfte, besonders darauf hingewiesen. Urlauber an den Flughäfen werden ebenfalls über die Gefahr der Einschleppung von Tier- und Pflanzenkrankheiten informiert. Bei Jagdreisen in Regionen, in denen das MKS-Virus im Wildbestand grassiert, ist ebenfalls erhöhte Vorsicht geboten. Da dies für das ASP-Virus genauso gilt, werden die Jäger aber schon lange vor dem Mitbringen von z. B. Trophäen von solchen Reisen gewarnt. Auch ein Landwirt, der Jäger ist, weiß, dass Jagdkleidung und der Jagdhund generell nichts im Schweinestall verloren haben.

Sorge bereitet den Landwirten und dem Bauernverband, als Vertreter der Landwirte gegenüber Behörden und der Politik, dass die sogenannten Hobbyhalter sich oftmals gar nicht der Verantwortung bewusst sind, geschweige denn die Symptome der Viruserkrankungen wie ASP und MKS kennen. Jeder kann heutzutage ohne jegliche Sachkunde Nutztiere halten. Ob dies angesichts des Leids, dass die Tiere durch Erkrankungen erleiden müssen, und des möglichen wirtschaftlichen Schadens noch zeitgemäß ist, muss diskutiert werden. Leider ist festzustellen, dass sich diejenigen, die Nutztiere als Hobby halten, die Pflichten, die landwirtschaftliche Betriebe mit Nutztieren einhalten müssen, oft gar nicht kennen oder sich ihnen entziehen. Aus Tierschutzgründen und zum Schutz der Tiergesundheit generell, muss die Haltung von Nutztieren als Hobby mit Auflagen zur Sachkunde verknüpft werden. Auch Kleinst- und Hobbyhalter müssen verpflichtet werden, Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Wie kann der Landwirte seine Nutztiere vor MKS schützen?

Die Tierhalter sind derzeit aufgerufen, ihre Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen noch einmal zu kontrollieren und ggf. nachzubessern bzw. zu verschärfen. Aufgrund der Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Hessen und Rheinhessen sind die Schweinehalter allerdings sowieso bereits seit Monaten sensibilisiert und vorsichtig. Auch die Rinderhalter sind aufgrund der Blauzungenkrankheit hochsensibel und achten auf die Einhaltung der wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen. Landwirtschaftliche Betriebe sollten noch einmal die Verkehrswege für Dritte auf der Hoffläche prüfen und versuchen, den Verkehr auf dem Hof zu reduzieren und bewusst von den Ställen fernhalten. Der Besuch in den Ställen z. B. durch den Tierarzt sollte nur mit entsprechender Schutzkleidung zugelassen werden. Das gilt aber auch bereits, um die Erreger der ASP und der Blauzungenkrankheit fernzuhalten, und ist in vielen Betrieben eine Selbstverständlichkeit.

Wie groß ist die Befürchtung der Landwirte, dass die Maul- und Klauenseuche in Rheinland-Pfalz ausbricht?

Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen für einen Ausbruch der MKS in Rheinland-Pfalz. Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe haben ein hohes Niveau bei der Biosicherheit bzw. den vorbeugenden Hygienemaßnahmen, da dies sowohl von der Tierseuchenkasse als auch fach- und förderrechtlich verlangt und kontrolliert wird. Biosicherheitsmaßnahmen sind präventive Managementmaßnahmen, um das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten bei Nutztieren zu verhindern.

Welche Konsequenzen hätte ein MKS-Ausbruch in Rheinland-Pfalz?

Ein MKS-Ausbruch, der noch nicht einmal in Rheinland-Pfalz sein muss, würde sich dramatisch für alle Landwirte, die Klauentiere halten, auswirken. Der Export jeglicher Produkte von Klauentieren käme zum Erliegen, da Deutschland den Status „MKS-frei“ nach den Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit verloren hat. Ab sofort werden viele Drittstaaten sogenannte Veterinärbescheinigungen verlangen, die wegen des MKS-Ausbruchs für Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischprodukte, aber auch für Häute und Felle, gesalzene Naturdärme oder Samen und Blutprodukte aktuell nicht ausgestellt werden können. Das wird auf den Markt und damit auf den Preis negativen Einfluss haben, da Deutschland Lebensmittel in viele Teile der Welt exportiert. Somit müssen die Tierhalter bereits jetzt mit Konsequenzen am Markt und mit Schaden durch Preisrückgänge rechnen. Ein Blick auf den Export von Milch und Milchprodukten aus Deutschland zeigt die Dimension – 50 % werden exportiert, davon laut Milchindustrieverband ungefähr 18 % in Drittländer.

Es werden aber nicht nur Lebensmittel, sondern auch Klauentiere gehandelt. Unmittelbar vom MKS-Ausbruch betroffen sind die Milchviehbetriebe, die ihre männlichen Kälber, die sogenannten Montagskälber, vom Viehhandel abholen und in die Niederlande zu spezialisierten Kälbermästern bringen lassen. Diese Touren wurden vom Viehhandel direkt nach Bekanntgabe des MKS-Ausbruchs noch am Wochenende storniert, da die Niederlande die Grenzen für Klauentiere zunächst einmal geschlossen haben. Sollte es bei einem punktuellen Geschehen in Brandenburg bleiben, können die Niederlande eine solche Sperre nicht lange aufrechterhalten, da das EU-Recht eine sogenannte Regionalisierung vorsieht, die den Handel außerhalb der Sperrzonen ermöglicht. Spätestens wenn das Geschehen eingegrenzt werden kann, kann zwischen den Mitgliedstaaten und dem MKS-freien Gebieten in Deutschland der Nutztiertransport bzw. der Handel mit Erzeugnissen von Klauentieren wieder ungehindert aufgenommen werden. Wann das aber genau sein wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Das heißt für die Milchviehbetriebe, erst einmal Platz für die Kälber zu schaffen, die ansonsten in die Niederlande gehen würden. Das wird Auswirkungen auf den Erlös der einzelnen Kälber, die schwerer werden, haben und die Kosten werden sich durch längere Aufzuchtzeiten insgesamt erhöhen.

Welche Möglichkeit gibt es bei einem Ausbruch, das Virus einzudämmen?

Sofortiges, konsequentes Handeln ist bei einem Ausbruch nötig. Die EU-Vorschriften und nationalen Vorgaben geben hier genaue Maßnahmen vor, die mehrfach in Tierseuchenübungen von Seiten der Behörden, unter Einbeziehung von landwirtschaftlichen Betrieben, geübt wurden. Solche Übungen haben auch in Rheinland-Pfalz stattgefunden. Grundsätzlich müssen Tiere eines von MKS betroffenen Betriebs und die Tiere sogenannter Kontaktbetriebe schnellstmöglich getötet werden. In der Ausbruchsregion werden um den Ursprungsherd des Virus im Radius von 3 km eine Schutz- und von 10 km eine Überwachungszone eingerichtet. Jeglicher Tierhandel ist dort einzustellen. Um Umkreis von 1 km wird eine Sperrzone eingerichtet, in der vorsorglich alle empfänglichen Tiere getötet werden. So hat man in Brandenburg gehandelt und durch behördliche Allgemeinverfügungen die Regeln für die Betriebe konkretisiert.

Da MKS durch kleinste Tröpfchen, den Atem der Tiere und über die Luft verbreitet werden kann, gilt es im Falle eines Ausbruchs, die Virusausscheider schnellstmöglich zu eliminieren und jeglichen Tierverkehr zu unterbinden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Das hat man auch in Brandenburg so gemacht. Der „Stillstand“, der behördlicherseits für 72 Stunden verhängt wurde, wurde am Montag um weitere 46 Stunden verlängert, da die Untersuchungen hinsichtlich des Eintrags noch nicht beendet sind.

Da der Boden, auf dem die erkrankten Tiere standen, gleichfalls belastet sein kann, sind verschiedene Maßnahmen nötig, um diesen zu „entseuchen“. Hier wird Branntkalk zum Einsatz kommen müssen. Branntkalk ist ungelöschter Kalk und dient zur Desinfektion des Bodens, aber auch von Festmist, Einstreu, Futterresten etc. Bei den Hackschnitzeln des Biofilters einer Abluftreinigungsanlage kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie infektiöse Erreger enthalten. Deshalb müssen diese ebenfalls „entseucht“ werden. Die beim Ablöschen des Branntkalks entstehende Hitze zerstört Viren, Bakterien etc. Der Umgang mit Gülle und Jauche ist reglementiert, da der Erreger darüber verbreitet werden kann. Wie genau die „Entseuchung“ dieser Materialien erfolgen wird, wird derzeit diskutiert.

Kann gegen den Erreger geimpft werden?

Die generelle Impfung ist seit 1991 EU-weit verboten. Eine Notimpfung gefährdeter Tierbestände wäre aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, die die EU vorschreibt, möglich. So muss u. a. der Serotyp des Virus bekannt sein. Das FLI hat inzwischen herausgefunden, dass es sich bei dem Virus um den Serotyp O handelt. Diesen Serotyp gibt es in der Türkei und in Asien. Ein Impfstoff gegen diesen Serotyp könnte hergestellt werden, da es eine MKS-Antigenbank des Bundes und der Bundesländer gibt und für diesen Serotyp geeignetes Antigen vorhanden ist. Die MKS-Antigenbank wurde eigens für Fälle wie den aktuellen Ausbruch eingerichtet. Aufgrund dieser vorbeugenden Maßnahmen, die u. a. durch die Tierseuchenkassen mitfinanziert werden, könnten die benötigten Impfstoffe innerhalb weniger Tage hergestellt werden. Bevor aber Hoffnung auf eine solche Impfung aufkommt, muss man ehrlicherweise sagen, dass die Impfung zwar die Tiere schützen würde, die deutsche Landwirtschaft aber nicht vor den Restriktionen im Handel. Das Impfvirus lässt sich mit diagnostischen Maßnahmen nicht vom sogenannten Feldvirus unterscheiden, sodass Deutschland dann trotzdem nicht als frei von MKS gelten würde. Mit der Impfung allein lässt sich ein MKS-Ausbruch also nicht wirksam bekämpfen.

Was ist mit empfänglichen Tieren in Zoos und Wildparks?

Gemäß dem Leitfaden des FLI werden seit dem letzten Samstag die empfänglichen Tiere in Zoos ebenfalls beprobt.

Biosicherheitsmaßnahmen

Alle Halter von Klauentieren sollten ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und optimieren, um die Eintragsmöglichkeiten zu reduzieren:

  • Zugang zu Stall und Futterplätzen für fremde Dritten einschränken
  • Schutzkleidung oder Hygieneschleuse für alle betriebsfremden Personen die in den Stall müssen, wie Tierarzt, Besamungstechniker, Klauenpfleger, Viehhändler, Milchkontrolleure, Futterlieferanten oder Milchtankwagenfahrer
  • Zukauf von Tieren nur aus bekannten Quellen bzw. mit den entsprechenden Papieren
  • Geräte/Maschinen, die betriebsübergreifend genutzt werden, wie z. B. Futtermischwagen, Klauenpflegestand etc. bergen ein Gefährdungspotenzial
  • Schadnagerbekämpfung regelmäßig durchführen und dokumentieren
  • Wegeplanung im Betrieb überdenken
  • Abholung verendeter Tiere möglichst am Rande des Betriebsgeländes

Wo gibt es Informationen?

Bislang keine weiteren Nachweise

Erstes Aufatmen nach dem Schreckensbefund der Maul- und Klauenseuche – die Proben von allen für die Krankheit empfänglichen Tiere im Radius von 1 km um den Ausbruchsbetrieb wurden vom brandenburgischen Landeslabor negativ befundet. Wie das Potsdamer Landwirtschaftsministerium zudem berichtete, hat die EU-Kommission die eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen bestätigt. Damit ist die Gebietskulisse auch auf EU-Ebene rechtskräftig. AgE

BWV begrüßt Förderung des Kaufs notwendiger Düngetechnik im FISU

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) begrüßt die Förderung notwendiger Düngetechnik zur emissionsarmen Ausbringung flüssiger organischer Düngemittel, im Rahmen des FISU (Förderprogramm für Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen). Damit folgt die Landesregierung von Rheinland-Pfalz den Forderungen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, notwendige Investitionen in den technischen Umweltschutz deutlich zu fördern.

Nach den Vorgaben der Bundesdüngeverordnung dürfen ab 1. Februar flüssige organische Düngemittel auch im Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbau streifenförmig bodennah ausgebracht werden. Ziel ist die Reduzierung von Ammoniakverlusten (Gülle enthält Stickstoff zu einem hohen Anteil in Form von Ammonium), indem Schleppschlauch- oder Schleppschuh-Verteiler benutzt werden.  Die Technik ist sehr teuer, weshalb der Bauernverband gefordert hatte, dass das  Land mit Unterstützung der EU, im Rahmen des FISU, 2,9 Millionen Euro zur Verfügung stellt, um den Kauf zu unterstützen. Die Investitionen werden mit einem Satz von 40 Prozent gefördert.

Bis zum 30. April 2025 können landwirtschaftliche Unternehmen beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel einen Förderantrag einreichen.

Eine detaillierte Zusammenstellung der förderfähigen Maschinen und Geräte sind der FISU-Maschinenliste zu entnehmen. Diese und der Förderantrag können auf der Website des DLR Mosel unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Foerderung-Spezialmaschinenund-Umweltinvestitionen-FISU

Kommunikation, Fachinformationen, Weingenuss – das BWV-Seminarprogramm Frühjahr 2025 ist da!

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) beginnt am 26. Februar 2025 sein Fortbildungsangebot für das erste Halbjahr 2025 mit einem ganztägigen Seminar über Kommunikation und Argumentation. Die Fortbildung richtet sich an ehrenamtlich engagierte und auch berufstätige Personen.  Wir konnten die bekannten Persönlichkeitstrainerin Marion Thiel aus Koblenz gewinnen.

Mit dem Seminar „Moderne Pferdehaltung – Was ist zu beachten?“ am 6. März wird das Seminarprogramm fortgesetzt. Sechs Referenten werden über verschiedene Themen zur Pferdehaltung aus den Bereichen Ernährung, Umgang, Haltung und Recht informieren. Das Seminar richtet sich schwerpunktmäßig an Landwirt/e/innen, die Pensionspferde halten.

Rund um das Thema Agri-Photovoltaik werden die Teilnehmer am 13. März geschult. Voraussetzungen, Genehmigungsrecht, Wirtschaftlichkeit werden dabei ebenso behandelt wie Finanzierung und steuerrechtliche Fragestellungen.

Mit einem Seminarangebot der BWV-Unterorganisation, der Interessengemeinschaft für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG), werden Personen geschult, die im Vorstand von Jagdgenossenschaften das Jagdkataster führen. Wer dies bereits digital führt oder zukünftig auf die digitale Flächenverwaltung umsteigen möchte, kann sich am 14. März bei Dirk Model von der Gesellschaft für Informationssysteme (GIS) im Umgang mit dem Elektronischen Jagdkataster (Version 10/11) schulen.

Am 21. März wird die BWV-Veranstaltungsreihe mit dem traditionellen „Weingenuss und Literatur“-Abend unter dem Titel „Frühstück mit Elvis – ein Koblenzer Katzenkrimi“ fortgeführt. Schriftstellerin Birgit Fey aus dem Rheinland, die ihre Bücher unter dem Pseudonym S. Sagenroth veröffentlicht, liest persönlich aus ihrem Roman über den schnurrenden Ermittler „Elvis“. Winzer Rudolf Hugemann aus Leutesdorf wird dabei seine erlesenen Weine kredenzen.

Ein Seminar für Direktvermarkter und Winzer mit dem Thema “Raus aus der Komfortzone – neue Kunden kommen nicht von alleine“ rundet die Reihe der Fortbildungsseminare ab. Verkaufstrainer Sascha Bartnitzki wird u.a. die zielgenaue Gesprächsführung, den proaktiven Verkauf, das Gewinnen von Adressen und vieles mehr vorstellen.

Alle Seminare sind für Mitglieder des BWV und Nichtmitglieder offen. Es werden ja nach Aufwand Teilnahmegebühren erhoben. Näheres hierzu findet sich im Seminarprogramm. Der Verband sendet auf Anfrage das Programm für alle Veranstaltungen zu:

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261/9885-1112, Fax: 0261-9885 1300, E-Mail: meurer@bwv-net.de. Das Seminarprogramm liegt auch an den Kreisgeschäftsstellen des Verbandes aus und ist unter diesem Beitrag herunterladbar. Zur Übersicht und Anmeldung gelangen Sie unter diesem Link.

Grußwort zum Jahreswechsel – Gemeinsam sind wir stark

Liebe Bäuerinnen und Bauern,
Winzerinnen und Winzer,

wir Landwirte und Winzer werden tagtäglich durch eine riesige Zahl und enorme Vielfalt an Anforderungen, Auflagen und Vorschriften belastet. Die in den Betrieben erforderlichen Dokumentationen und Datenerhebungen fordern Zeit und kosten Geld. Zusätzlich ist die mentale Belastung durch die Vielzahl der unterschiedlichen, zum Teil widersprüchlichen und fachlich unsinnigen Vorschriften, aber auch durch die Kontrollen oder Audits durch Dritte, enorm. Die Energie der Bauern und Winzer wird davon aufgezehrt.

Wie wäre es, wenn Landwirte und Winzer wieder mit aller Kraft das tun könnten, was sie am besten können? Nahrungsmittel vom Acker, im Stall und in Obstbaumkulturen erzeugen, besondere Weine kreieren und vermarkten, Tiere großziehen und ihre Leistungsfähigkeit bei Milch und Fleisch durch gute Futterqualität und gute Haltungsbedingungen fördern und ganz nebenbei die Kulturlandschaft pflegen? Es wäre fast wie im Bilderbuch. Einfach, beschaulich und zufriedenstellend. Doch aus der Traum! Der Berufsstand wird gegängelt, kontrolliert, durch globale Handelsabkommen mit geringeren Standards vor den Kopf gestoßen, durch Vorschriften von der Aussaat bis zur Vermarktung beengt und von der Geburt eines Nutztiers bis über dessen Tod hinaus überwacht. Ein Schwarm von Wegweisern sagt denen, die ihr Fach von der Pike auf gelernt haben, was sie zu tun und zu lassen haben. Das muss aufhören!

Seit 2017 wurden alleine 174 neue bundesrechtliche Vorgaben für unseren Wirtschaftszweig „Land-, Forstwirtschaft und Fischerei“ erlassen, während nur 17 abgeschafft und 25 Vorgaben vereinfacht wurden. Diese Zahlen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken nach den Bürokratiekosten in der Landwirtschaft im Bundestag im November mitgeteilt. Der berufsständische Kampf gegen die Bürokratie und fachlich unsinnige Vorschriften ist vergleichbar mit dem Kampf gegen die vielköpfige Hydra, bei der zwei Köpfe nachwachsen, wenn ein Kopf abgetrennt wird. Trotzdem wird der Verband nicht aufhören, gegen neue, unsinnige Vorschriften zu kämpfen. Niemand sonst macht das tagtäglich für Sie – nur der Bauern- und Winzerverband.

Neben der Bürokratie erleben wir auch die Reduzierung und Streichung von finanziellen Unterstützungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte und Winzer gegenüber ihren Kollegen in angrenzenden EU-Staaten nachhaltig verschlechtern. Die Reduzierung der Agrardieselsteuerrückvergütung ist nur ein Beispiel von vielen und der Plan der Ampel, sie komplett zu streichen, hat das Fass im Winter 2023/24 zum Überlaufen gebracht.

Es war nicht diese eine Entscheidung, die die Landwirte auf die Straße getrieben hat. Es waren das ständige Misstrauen einem gut ausgebildeten Berufstand gegenüber, das ständige Besserwissen, die Benachteiligung durch schärfere Auflagen und die ständige Bevormundung. Seither verging kein politisches Gespräch, in dem der Verband nicht eingefordert hat, die Benachteiligungen der deutschen Landwirtschaft rückgängig zu machen und das Gespräch mit der Landwirtschaft zu suchen. Wir haben Respekt verdient und ihn tatsächlich auch von der Bevölkerung und auch anderen Wirtschaftszweigen bekommen. Aber wir müssen uns weiter mit Argumenten und Penetranz auf demokratischer Grundlage wehren! Eine neue Bundesregierung muss uns in unserer Wettbewerbsfähigkeit stärken und nicht schwächen. Das gilt auch beim Pflanzenschutz und bei der bedarfsgerechten Düngung, bei den Tierschutzvorgaben, bei der Nutzung von Biomasse zur Stromproduktion und der Sicherung der Grünlandbewirtschaftung durch Weidetiere. Unsere qualitativ hochwertigen, unter Beachtung von Standards beim Tier-, Arten-, Boden-, Arbeits- und Klimaschutz etc., erzeugten Produkte, müssen auch auf dem globalen Markt bestehen können. Das gilt ebenfalls beim Abschluss von Handelsabkommen.

Die Landwirtschaft produziert nämlich viel mehr als Nahrungsmittel. Sie produziert auch Kulturlandschaft und ist damit Grundlage für den Tourismus in der Region. Sie produziert außerdem das Gemeinschaftsgefühl im ländlichen Raum. Sind es doch oft Landwirte und Winzer, die den Maibaum oder den Weihnachtsbaum aufstellen, in den örtlichen Vereinen und der Feuerwehr aktiv sind und bei Dorffesten für die kulinarischen Genüsse sorgen. Dieses Engagement ist auch ein Garant für ein demokratisches Miteinander in den Dörfern und im ländlichen Raum. Daran werden wir alle Politiker erinnern, egal ob sie in der neuen Regierung Verantwortung tragen oder nicht.

Wir sind in Brüssel, Berlin und in Mainz für Sie! Wir werden weiter für Sie und Ihre Familien eintreten, gegen unsinnige, kräftezehrende Auflagen aufstehen und für faire Rahmenbedingungen kämpfen, damit Sie und Ihre Familie auch in Zukunft den schönsten Beruf, den es gibt, ausüben können – Landwirt oder Winzer zu sein.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest, ein gutes und gesundes neues Jahr und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit im Betrieb. Seien Sie stolz auf das, was Sie täglich schaffen und erschaffen – Nahrungsmittel, Kulturlandschaft und Demokratie im ländlichen Raum.

Marco Weber
Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

Obstbauern benötigen in der Politik Entscheidungen mit Sachverstand

 

Klein Altendorf. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hatte am 13. Dezember zur traditionellen Rheinisch-Nassauischen Obstbautag ins Forum des Campus Klein-Altendorf bei Rheinbach eingeladen. Der Einladung waren rd. 80 Obstbauern, Politiker und Berate gefolgt.

In seiner Begrüßung sprach sich Prof. Dr. Ralf Pude für mehr wissenschaftliche Entscheidungen in der Politik aus. Sein Institut erarbeite beispielsweise im Bereich „Nachwachsende Rohstoffe in der Landwirtschaft“ Ergebnisse, die alternative Bewirtschaftungsmöglichkeiten eröffneten.

BWV-Präsident Marco Weber bestätigte dies. Er selbst habe in seinem Betrieb einige alternative Kulturen ausprobiert. Bisher habe er immer viel Freude an seinem Beruf gehabt, aber nun stehe der Berufsstand an einer „Bordsteinkante“, an der sowohl der Berufsstand als auch die Politik aufpassen müssten, um nicht die Bodenhaftung zu verlieren, und die Landwirte somit ihre Freude am Beruf. Landwirte und Winzer müssten sich mit Bürokratie, aber auch Wetterrisiken auseinandersetzen. Hier könne die Politik tatkräftig helfen, um den Menschen in den Grünen Berufen ihre Freude an ihrer Berufung zu erhalten, so Weber. Daher müsse in Rheinland-Pfalz während der kommenden GAP-Periode die Ernteversicherung auch für die Obstbaubetriebe vollumfänglich unterstützt werden. Ein Landesprogramm müsse gerade für die bisher nicht berücksichtigten Obstbaubetriebe angeboten werden. Er freue sich darüber, dass in Rheinland-Pfalz ein Antrag zur Bezuschussung einer Mehrgefahrenversicherung auf den Weg gebracht worden sei, so der BWV-Präsident.

Während der Kundgebung anlässlich der Umweltministerkonferenz Ende November in Dernau sei der Pflanzenschutz ein zentrales Thema gewesen. In diesem Zusammenhang dankte Weber der EU-Abgeordneten Christine Schneider, die bisher immer einen kühlen Kopf bewahrt und sich für wirtschaftliche Themen eingesetzt habe, obwohl sie gegen große Widerstände habe ankämpfen müssen. Sie habe mit ihrem Einsatz im EU-Parlament wesentlich zur Ablehnung der Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) beigetragen. Diese Verordnung hätte viele Betriebe in Deutschland zerstört.

Weber forderte die Politik auf, nach den kommenden Bundestagswahlen am 23. Februar Agrarpolitik für die Landwirtschaft und nicht gegen sie zu betreiben. „Weniger ist oft mehr. Politischer Aktionismus schadet den Betrieben. Auch auf europäischer Ebene muss endlich der Rückwärtsgang eingelegt werden. Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) trägt allerdings nicht dazu bei, das Vertrauen in die Politik zu stärken.“

Der Deutsche Bauernverband werde gerade gegenüber der Politik sehr deutlich darlegen, welche negativen Entwicklungen unbedingt gestoppt werden müssten. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe offensichtlich nicht verstanden, was die Landwirtschaft benötige. Es müsse das Ziel der verantwortlichen Politiker sein, die Menschen in ihren Berufen zu motivieren und nicht zu bremsen.

Weber bot der EU-Abgeordneten und parlamentarischen Geschäftsführerin Christine Schneider seine Unterstützung an. Er sei auch bereit, gemeinsam mit seinen Berufskollegen nach Brüssel zu fahren, wenn sie Unterstützung benötige.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Obstbau, Norbert Schäfer, kann das langsame und schwerfällige Arbeiten der Bundesregierung nicht verstehen. Erst im Juli habe Deutschland bei der EU Hilfen für die landwirtschaftlichen und weinbaulichen Frostschäden beantragt, viel später als viele andere Mitgliedstaaten der EU. Am Ende würden dennoch über 46 Mio. € an die betroffenen Betriebe ausgeschüttet. Neben einer künftigen staatlichen Unterstützung der Risikoabsicherung für Obst- und Gemüsebaubetriebe müssten auch bürokratischer Hemmnisse beim Aufbau von Schutzanlagen im Obstbau abgebaut werden.

Er sei wütend über die dauernden Diskussionen über den Mindestlohn. Dieser sei schon bei der letzten Wahl thematisiert worden und nun schon wieder. Hier müsse die Politik gebremst werden, weil einzelne Staaten nicht einseitig diese Löhne erhöhen könnten, ohne verschiedene Wirtschaftszweige schwer zu schädigen.

Anwendungsverbote von Pflanzenschutzmitteln sind widersinnig

Invasive Schädlinge breiteten sich dramatisch aus, so Schäfer. Gleichzeitig fehlten passende Pflanzenschutzmittel. „Chemische Pflanzenschutzmittel werden weiterhin benötigt, um riesige Indikationslücken zu verhindern.“ Notfallzulassungen seien keine Dauerlösungen. Es sei vielmehr sehr bedenklich, dass viele Schadinsekten nicht mehr mit regulär zugelassenen Pflanzenschutzmitteln bekämpft werden könnten.

Den Menschen, auch den Entscheidern in der Politik, müsse wieder deutlicher dargelegt werden, dass jede verlorene Obstbaufläche die Artenvielfalt verringere. Auch ein Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten sei völlig widersinnig. Er bat den Berufsstand, wieder aktiv zu werden, wenn abermals Initiativen gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln losgetreten würden.

Schäfer dankte der rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsverwaltung, die die Pachtverträge für das Dienstleistungszentrum in Klein-Altendorf für fünf weitere Jahre verlängert habe. Dies sei ein gutes Zeichen für die Obstbaubetriebe in Rheinland-Pfalz.

Christine Schneider, parlamentarische Geschäftsführerin im Europaparlament, kritisierte das Fehlen einer praktikablen Mehrgefahrenversicherung für Obstbaubetriebe scharf. Sie habe Staatssekretär Andy Becht bereits angeschrieben, der aber auf die schwierige Finanzierung der Unterstützungsmaßnahmen hingewiesen habe. Sie sei aber erfreut, dass eine solche Finanzierung nun auf den Weg gebracht worden sei und die Obstbaubetriebe in naher Zukunft mit entsprechenden Angeboten aus der Versicherungswirtschaft rechnen könnten. Schließlich seien die Betriebe in Notsituationen dann nicht mehr auf die Politik angewiesen.

Bauernproteste haben Wirkung gezeigt

Die Bauernproteste in Deutschland und Europa haben Wirkung gezeigt, ist die Abgeordnete überzeugt. Ohne die Demonstrationen hätte es verpflichtende Flächenstilllegungen gegeben. Die Pflanzenschutzpolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik würden deutlich landwirtschaftsfreundlicher diskutiert. Die Demonstrationen hätten zu deutlich mehr Diskussionen in den zuständigen politischen Gremien um die Zukunft der Landwirtschaft geführt. Nun gelte es, die Finanzierung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik festzulegen.

Sie halte nichts von Verboten und Auflagen, sondern vielmehr von Anreizen, so Schneider. Bürokratische Maßnahmen und Dokumentationspflichten müssten reduziert werden. Eine wesentliche Hürde sei aber die deutsche Gründlichkeit. Die Angst vor Vertragsverletzungsverfahren sei gerade in Deutschland übermächtig. Dabei werde überall über Dokumentationspflichten und lange Genehmigungsverfahren geklagt. „Unsere Nachbarn haben eine deutlich andere Denkweise. Während wir eine ängstliche Vollkaskomentalität ausleben, bedeutet Freiheit für unsere Nachbarn das Wahrnehmen von Eigenverantwortung. Das beinhaltet zwar höhere Risiken, ermöglicht aber auch mehr Chancen“, so die Europaparlamentarierin.

Die Landwirtschaft sei in den verschiedenen Staaten der EU unterschiedlich ausgerichtet. Unterschiedliche Kulturen bedeuteten auch unterschiedliche Anforderungen. So hätten beispielsweise Flächenbeihilfen in Rumänien einen völlig anderen Stellenwert als in Deutschland. Das Problem im Parlament sei aber, Mehrheiten zu erzielen. Daher müsse Deutschland deutlich definieren, was abgesichert werden müsse und wie es zu finanzieren sei. Beispielsweise habe Deutschland den Bereich Digitalisierung bisher sehr „stiefmütterlich“ behandelt. Hier bestehe dringender Nachholbedarf. Eine weitere sehr wichtige Rolle in der EU-Agrarpolitik werde künftig das Wasser spielen. Die neue EU-Kommission wolle mit dem Berufsstand zusammenarbeiten, um Agrarprogramme zu erarbeiten. Dabei werde der Agrarhaushalt sicherlich nicht mit frischem Geld ausgestattet. Es sei schon ein Erfolg, die Mittel in der bisherigen Höhe zu erhalten. Sollte aber eines Tages die Ukraine Mitglied der Europäischen Union werden, werde die Flächenprämie nicht zu halten sein.

Europa besitze die ertragreichsten Flächen der Welt. Die Einführung einer Flächenstilllegung habe sie daher sehr geärgert, so Schneider. Ziel der Agrarpolitik müsse es auch in Zukunft sein, die Ernährungsgrundlage der europäischen Bevölkerung zu sichern. Die Mindestlohndiskussion konterkariere dabei wichtige Ziele, vor allem die der Sonderkulturbetriebe. Sie selbst sei nie Anhängerin eines Mindestlohns gewesen. Die Landwirtschaft habe nun einmal das Problem, Saisonarbeitskräfte aus Niedriglohnländern einstellen zu müssen. Es gebe schließlich Gründe für die niedrigen Löhne, nicht nur in der Landwirtschaft, sondern z. B. auch in der Gastronomie. Dabei stehe Deutschland in Konkurrenz mit Staaten, die noch nicht einmal einen Mindestlohn auswiesen, wie z. B. Italien, so Schneider.

Die Diskussion um die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kritisierte Schneider als zu ideologisch. Die SUR habe nichts mit der Realität gemein gehabt. Grundlegend problematisch sei, dass in der EU Pflanzenschutzthemen im EU-Umweltausschuss diskutiert würden. Hier würden die Entscheidungen zu diesem Thema getroffen. Das sei ein strukturelles Problem, das so nicht weiter bestehen dürfe. Die dort diskutierten Einsparziele an Pflanzenschutzmitteln müssten unbedingt die bisher erzielten Einsparungen berücksichtigen.

Schneider kritisierte die deutschen Zulassungsbehörden, die zu langsam und gegenüber der EU nicht fristgerecht arbeiteten. Die Bundesrepublik liefere ihre Stellungnahmen an die EU grundsätzlich zu spät ab. Deutsche Unternehmen beantragten in Deutschland kaum mehr Zulassungen für neue Pflanzenschutzmittel, wohl aber im Ausland, und würden diese anschließend importieren. Ziel müsse es aber sein, die Zulassung in Deutschland wieder attraktiver zu gestalten. Grundsätzlich seien in anderen EU-Staaten zugelassene Pflanzenschutzmittel auch in Deutschland zuzulassen. Deutsche Blockaden seien nicht zu tolerieren. Auch müsse die Forschung gefördert werden, um das Potenzial der Pflanzenschutzeinsparungen besser ausschöpfen zu können.

Die Diskussion um neue Züchtungsmethoden werde in Deutschland zu ideologisch geführt, sagte Schneider. CRSPR/CAS müsse endlich zugelassen werden. Hier gehe es lediglich um die Beschleunigung von Züchtungsmethoden. Fakten und wissenschaftliche Ergebnisse müssten Entscheidungen beeinflussen. Ideologien hätten hier nichts verloren. Als Beispiel nannte Schneider die Glyphosat-Diskussion. Umweltorganisationen hätten es verstanden, die öffentliche Stimmung für sich zu gewinnen und zu steuern. Hinzu komme, dass die Einflussnahme der Politik durch NGOs enorm sei. Es sei aber nicht in Ordnung, dass gerade diese NGOs auch noch staatlich gefördert würden, während sie gleichzeitig die Mitglieder der Parlamente beeinflussten.

Am Ende ihrer Rede betonte die Politikerin, dass alle 27 Mitgliedsstaaten nun gemeinsame Ziele formulieren müssten. Dabei seien Kompromisse unerlässlich. Der neue Agrarkommissar Christophe Hansen müsse sich dabei auch mit dem Umweltkommissar auseinandersetzen. Die immerwährende Polarisierung von Themen müsse endlich aufhören. Dies würde auch den Landwirten und Winzern helfen.

Der Vorsitzende des Kreisbauern- und Winzerverbandes Ahrweiler, Franz-Josef Schäfer, kritisierte, dass grundsätzlich ein Boden-Monitoring diskutiert werde. Schon heute befänden sich Spitzenböden in Roten Gebieten. Ein zusätzliches Boden-Monitoring würde die Bewirtschaftung der Flächen unmöglich machen. Er sehe die Gefahr, dass sich viele Betriebe verabschiedeten. Es werde ja bereits heute kaum mehr investiert.

BWV-Vizepräsident Walter Clüsserath ergänzte, dass die Betriebsprämie in seinem Kreis ca. 80 % des Einkommens der Betriebe ausmache. Die Prämie werde also auch weiterhin dringend benötigt. Ebenfalls forderte Clüsserath, dass die zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln endlich umgesetzt werden müsse. Die deutschen Alleingänge müssten endlich ein Ende finden. Als Winzer müsse er feststellen, dass sich mit steigendem Mindestlohn die Arbeit eines Betriebs kaum mehr rechne. Hier müsse dringend eine Reform für Saisonarbeitskräfte angedacht werden. Ansonsten könnten deutsche Produkte beispielsweise nicht mit spanischen konkurrieren, wenn in Spanien der Mindestlohn nur 6,55 € betrage. Auch müsse der Steillagenzuschuss für Winzer, der seit vielen Jahren nicht mehr angehoben worden sei, deutlich erhöht werden. Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass in den Weinbauregionen gerade der Weinbau maßgeblich für den Tourismus verantwortlich sei. „Ohne Weinbau kein Tourismus“, so Clüsserath. Er betonte abschließend, dass die Landwirtschaftsverbände die größten Umweltschutzverbände seien und nicht irgendwelche NGOs.

Obstbauer Bruno Müller hat die Anzahl seiner Saisonarbeitskräfte mittlerweile halbiert, weil er deren Löhne kaum mehr erwirtschaften kann. Er bat Christine Schneider, ihren Einfluss auf ihre Kollegen in der Bundesregierung zu nutzen, um hier Sonderregelungen für die Landwirtschaft zu erzielen.

Schneider appellierte an den bäuerlichen Berufsstand, verstärkt politische Verantwortung zu übernehmen. Es sei ein Grundübel in nahezu allen Parlamenten, dass zu wenig landwirtschaftlicher und weinbaulicher Sachverstand vorhanden sei. Somit hätten gerade die NGOs ein relativ leichtes Spiel, ihre Überzeugungen durchzusetzen. Außerdem müsse endlich ein Umdenken in der deutschen Gesellschaft erfolgen. Es sei wichtig, überwiegend heimische Produkte zu kaufen und zu verzehren. In Frankreich oder Italien biete der Handel z. B. keinen deutschen Wein an. Die Denkweisen und Mentalitäten seien dort sehr national geprägt. Es sei zwingend notwendig, auch in den Kindertagesstätten und Grundschulen mit einem viel regionaleren Ansatz aufzutreten. Die Kinder müssten verstehen, welche Zusammenhänge es zwischen regionalen Produkten, Kulturlandschaften und den hier lebenden Menschen gebe. Durch den Wegfall der SUR seien Pflanzenschutzmittelanwendungsverbote in Schutzgebieten vom Tisch. Ein solches Verbot mache ohnehin keinen Sinn. Sie gehe davon aus, dass solche Verbotsansätze auch nicht mehr geplant würden, so Schneider. Jetzt sei es wichtig, junge Menschen im Berufsstand zu etablieren. Sie müssten die Chance haben, mit ihren Betrieben neue Produkte und Techniken zu prüfen und zu experimentieren. In Anbetracht der desolaten Preissituation im Weinbau werde aktuell ein Rodungsprogramm diskutiert.

EU muss faire Konkurrenz ermöglichen

BWV-Präsident Marco Weber kritisierte die unterschiedlichen Vorgaben innerhalb der EU. Die Pflanzenschutzsachkunde und Pflanzenschutzgerätekontrolle müssten überall in Europa gleich verpflichtend sein. Das gleiche gelte auch für Auflagen, wie z. B. bei der Ausbringung organischer Wirtschaftsdünger. Die Betriebe müssten sich nun einmal mit der Konkurrenz auseinandersetzen. Sie müssten die Möglichkeit erhalten, in einer Konkurrenzsituation bestehen zu können. Der Deutsche Bauernverband und die Landesbauernverbände seien eine starke Berufsvertretung, die auch in Brüssel Tag für Tag Kontakt mit den Entscheidungsträgern in der EU halte. Hier müssten die Weichen für mehr Gerechtigkeit und Konkurrenzfähigkeit gestellt werden. Die Jugend sei durchaus bereit, im Berufsstand mitzuarbeiten. Er selbst habe in seinem Landkreis eine Landjugendgruppe gegründet, die nunmehr 150 Mitglieder umfasse. Alle seien willkommen, um in den Gremien des bäuerlichen Berufsstands mitzuarbeiten.

In der weiteren Diskussion bat Obstbauer Tim Kreuter Christine Schneider nicht darin nachzulassen, sich für eine bessere Pflanzenschutzmittel-Zulassung einzusetzen. Die zur Zeit häufig angewandte Notfallzulassung sei für ihn als jungen Obstbauer keine verlässliche Option.

Am Ende der Veranstaltung erläuterte Dr. Christian Kaiser, Bezirksdirektor der Vereinigten Hagel, die aktuellen Angebote einer Elementarschadensversicherung. Die Vereinigte Hagel versichere Hagel, Sturm, Starkregen und Frost. Basis sei bei allen Versicherungsangeboten immer der Hagelschutz. Eine Versicherung könne nie den vollen Schaden ausgleichen, aber dennoch für Sicherheit sorgen.

Starkfröste seien aktuell ein schwer kalkulierbares und teures Risiko. So habe es in 2024 in jeder weinbaubetreibenden Gemeinde Frostschäden gegeben. Insgesamt seien ca. 11.700 ha geschädigt worden. Die Schadenssumme habe insgesamt ca. 84 Mio. € betragen. Problematisch seien der frühe Vegetationsbeginn und die dennoch späten letzten Frosttage. Diese Termine überschnitten sich immer öfter.

Um attraktive Versicherungen anbieten zu können, sei dringend eine attraktive Förderung notwendig. In Deutschland dürften maximal 50 % der Prämie gefördert werden, in Frankreich hingegen 65 %.

Während der Rheinisch-Nassauischen Obstbautagung wurden alle wichtigen Punkte, die die Obstbaubetriebe in Rheinland-Pfalz betreffen, diskutiert und Anregungen sowie Forderungen an politisch verantwortliche Personen weitergegeben. Alle Beteiligten zeigten sich zufrieden über den fachlichen und inhaltlichen Austausch.