Arbeiten mit dem elektronischen Jagdkataster – Version 11

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Freitag, den 24. Oktober 2025 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr wieder ein Seminar über das Verwalten eines elektronischen Jagdkatasters durch. Dirk Model, Geschäftsführer der Gesellschaft für Informationssysteme (GIS) aus Leipzig, stellt neben der Version 11 der digitalen Jagdpachtverwaltung, die Bearbeitung der ALKIS-Daten und die Bearbeitung verschiedener Listen mit Filtern vor. Die graphische und datenbankbasierte Erstellung der Jagdbögen, beziehungsweise der Jagdbezirke sowie die Führung des Kassenbuches sind weitere Seminarthemen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) 110 Euro und für Nichtmitglieder 160 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier.

BWV gewinnt Musterverfahren – OVG Koblenz erteilt Beitragspflicht von Landwirten für PV-Anlagen eine klare Absage

Koblenz. Seit Jahren streiten Landwirte, die auf ihren landwirtschaftlichen Gebäuden PV-Anlagen installiert haben, mit ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Mitgliedschaft zur und Beitragspflicht bei der IHK. Hintergrund ist die Regelung, dass Photovoltaikanlagen regelmäßig gewerblich betrieben werden und damit eine Mitgliedschaft in der regional zuständigen Industrie- und Handelskammer auslösen. Damit verbunden ist auch eine entsprechende grundsätzliche Beitragspflicht.

Fraglich ist allerdings, ob die Landwirte von einer Beitragsprivilegierung des § 3 Abs.4 Satz 3 IHK-Gesetz profitieren können. Diese besagt im Grundsatz, dass IHK-Mitglieder, die zugleich Beiträge in einer anderen Kammer bezahlen – bei den Landwirten ist dies die Landwirtschaftskammer – von einer sogenannten „Zehntelregelung“ Gebrauch machen können. Nur wenn dieses Zehntel einen Betrag von 5.200 € als Bemessungsgrundlage überschreitet, müssen entsprechende IHK-Gebühren gezahlt werden. Dieser Betrag wird jedoch bei den Dachanlagen regelmäßig nicht erreicht.

Im entschiedenen Fall eines Landwirtes aus der Region Trier betreibt dieser neben der Landwirtschaft mehrere PV-Anlagen auf seinen Dächern. Die IHK Trier hatte zunächst die Auffassung vertreten, dass für die begehrte Beitragsbefreiung ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher Tätigkeit und Betrieb einer Photovoltaikanlage vorliegen müsse. Daher hat sie die Anwendung der Zehntelregelung abgelehnt und auch das Verwaltungsgericht Trier ist dieser Auffassung zunächst gefolgt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat nun dem Landwirt Recht gegeben. In dem Verfahren, in dem der Landwirt von den Juristen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) unterstützt wurde, haben die Richter des Koblenzer Senates deutlich gemacht, dass die Auffassung der IHK Trier unrichtig und die restriktive Auslegung der Beitragsprivilegierung der IHK daher rechtswidrig sei.

In der Begründung führten die Richter insbesondere aus, dass das IHK-Gesetz für eine Beitragsprivilegierung gerade keinen zwingenden Zusammenhang zwischen dem Betrieb der PV-Anlage und dem landwirtschaftlichen Unternehmen fordere. Eine solche Einschränkung habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen, der Angehörige von IHKs, die zugleich Mitglied in einer weiteren Kammer sind, entlasten wollte. Die Beitragsbescheide wurden daher aufgehoben.

Die Entscheidung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes hat bundesweite Bedeutung, da es bisher zu diesem Themenkomplex unterschiedlicher Rechtsprechungen der Verwaltungsgerichte der Bundesländer gibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die IHK Trier eine abschließende Klärung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anstrebt, ist derzeit unklar. Dennoch handelt es sich bei der Entscheidung um einen wichtigen juristischen Etappensieg des Landwirtes, der auch für die rund 40 weiteren Landwirte, deren Beitragsverfahren aufgrund des vom BWV angestrengten und unterstützten Musterverfahrens ruhen, von Bedeutung ist.

BWV-Präsident Marco Weber zeigte sich erfreut über die Entscheidung des OVG. Die tatkräftige und juristische Unterstützung eines Mitglieds zeige, dass der BWV Rheinland-Nassau solche Musterverfahren zum Wohl einer Vielzahl betroffener Mitglieder durchführe. Jetzt sei endlich Rechtsklarheit geschaffen worden.

Urteil des OVG Koblenz vom 26. August 2025 – AZ 6 A 10460/25.OVG

BWV-Präsident Weber fordert: „Landwirte benötigen dringend Ausnahmegenehmigung in Naturschutzgebieten“

Niederzissen. 40 betroffene Bäuerinnen und Bauern trafen sich auf dem Vulkanhof bei Niederzissen, am Naturschutzgebiet Laacher See, das 2.100 Hektar umfasst, um über das aktuelle Pflanzenschutzmittelanwendungsverbot in Naturschutzgebieten zu diskutieren. Hierzu haben die Kreisvorsitzenden des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) Franz-Josef Schäfer und Wolfgang Karbaum den BWV-Präsidenten Marco Weber und Philipp Forst vom DLR Westerwald-Osteifel sowie Landtagsabgeordnete auf den Betrieb von Sebastian Schäfer eingeladen.

Während der gesamten Veranstaltung wurde deutlich, dass die landwirtschaftlichen Betriebe unter dem Pflanzenschutzmittelverbot in Naturschutzgebieten wirtschaftlich und mental leiden. Dabei wird offentsichtlich der Schutzzweck, die Flora und Fauna zu erhalten, nicht erreicht, da die eingeschränkte Bewirtschaftung zu Verschiebungen bei den Populationen führt.

Zu Beginn der Veranstaltung erläuterte Philipp Forst die geltenden Auflagen zum Pflanzenschutzausbringungsverbot in Naturschutzgebieten. Am Laacher See seien dabei rund 330 Hektar an Ackerflächen betroffen. Die nachteiligen Folgen des Anwendungsverbotes für Landwirtschaft und Naturschutz seien mittlerweile absehbar, nämlich negative Auswirkungen auf die Bodenbrüter sowie den Erosionsschutz. Die Artengesellschaften, so Forst, würden sich definitiv ändern, aber offensichtlich nicht in die gewünschte Richtung. Der den Betrieben gewährte Erschwernisausgleich mildere die Verluste lediglich, könne sie aber nicht vollständig wirtschaftlich ausgleichen. Dazu trage auch das Anrechnen dieses Ausgleichs auf die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen bei. Darüber hinaus würden sich die Betriebe noch abhängiger von Subventionen machen. Auch erhöhe sich das Anbaurisiko landwirtschaftlicher Kulturen deutlich, so Forst.

Gegenüber den anwesenden Landtagsabgeordneten Petra Schneider, Horst Gies und den Medienvertretern machte der Präsident des BWV Marco Weber deutlich, dass die Landwirte ihre Flächen regulär bewirtschaften wollten und keine Wertverluste akzeptieren würden. Gerade der Deutsche Bauernverband habe vor der Verabschiedung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung im Jahr 2021 intensive Gespräche mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner geführt. Diese hätten aber leider nicht den für die Bauern gewünschten Erfolg gezeitigt. Weber machte deutlich, dass es für ihn nun zwei Vorgehensweisen gebe. Es müsse schnell das Gespräch mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gesucht werden. Dies sei notwendig, um in der Anwendungsverordnung dauerhafte Ausnahmen festzulegen. Über eine Öffnungsklausel könne dann das Land Herbizid- und Insektizid-Behandlungen sowie den Einsatz von Insektiziden genehmigen. In einem weiteren Schritt müssten die Flächen innerhalb eines Naturschutzgebietes in landwirtschaftlich nutzbare Flächen und „Nur-Naturschutzflächen“ differenziert werden. Die Landbewirtschaftung in Naturschutzgebieten müsse weiterhin aufrechterhalten werden, nicht zuletzt, um auch den Naturschutzzielen gerecht zu werden.

Der Betriebsleiter des am stärksten betroffen Betriebes, Sebastian Schäfer, kritisierte das Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in Naturschutzgebieten heftig. Er sei nun nicht mehr in der Lage, dort wie bisher Raps anzubauen, eine Kultur, die für seine Fruchtfolge von fundamentaler Bedeutung sei. Er habe mittlerweile hohe Investitionen für Bodenbearbeitungsgeräte tätigen müssen, um Pflanzenschutzmaßnahmen mechanisch durchführen zu können. Trotz dieser hohen Investitionen könnten die Kulturen qualitativ den Erfordernissen des Marktes nicht gerecht werden.

Abgeordneter Horst Gies ergänzte, dass die Absprachen zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium sehr zu kritisieren seien. Der Artenvielfalt werde damit ein Bärendienst erwiesen. Außerdem gingen dadurch landwirtschaftliche Flächen verloren. Er unterstütze den Bauernpräsidenten bezüglich der Umsetzung schneller Sondergenehmigungen für die Betriebe, die in Schutzgebieten wirtschafteten. Wahlkreisabgeordnete Petra Schneider gab zu bedenken, dass durch die enteignungsgleichen Auflagen Werte verloren gingen, die letztlich auch den landwirtschaftlichen Rentnern schaden würden. Letztlich gingen Einkommen verloren.

In der weiteren Diskussion kam man darin überein, dass die pauschalen und nicht  an die Besonderheiten der jeweiligen Region angepassten Einschränkungen konventioneller landwirtschaftlicher Bewirtschaftung in Naturschutzgebieten der Artenvielfalt und Boden brütenden Tieren deutlich schaden könne, wie das Beispiel Maria Laach zeige. Außerdem würden erhöhte Investitionen die Betriebe wirtschaftlich schädigen und dem Erosionsschutz entgegenwirken. Dieser Entwicklung müssten Berufsstand und Politik weiterhin deutlich entgegentreten.

Mindestlohn – Bezahlbares Obst und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten

Obstbau. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) lehnt die Anhebung des Mindestlohns ab. BWV-Präsident Marco Weber wird deutlich: „Die vorgeschlagene Anhebung auf 13,90 Euro pro Stunde in 2026 und schließlich auf 14,60 Euro in 2027 ist eine Anhebung um 13,9 Prozent und wird alle arbeitsintensiven Bereiche in der deutschen Wirtschaft und dabei vor allem auch die Produkte der landwirtschaftlichen Sonderkulturbetriebe und des Weinbaus erheblich verteuern. Die Politik hat mit ihrer Ankündigung den Mindestlohn auf 15 Euro erhöhen zu wollen die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission ignoriert. Es geht um sinnvolle Lohnanpassungen. Die Bundesregierung sollte Betriebe nicht in wirtschaftliche Gefahr bringen.“

Die Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeiter im Obst- und Gemüsebau fordert auch Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau. Er widerspricht entschieden den Vorschlägen des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Harald Schaum, der kostenlose Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte fordert. Dies sei gegenüber den Vollzeitbeschäftigen unfair, die ihre Miete schließlich auch selbst bezahlen müssten. Außerdem dürften Kosten für Unterkunft und Verpflegung nur nach Vereinbarung und festgelegten gesetzlichen Sätzen im Arbeitsvertrag angerechnet werden, führt Stechmann aus.

Der BWV und die Bundesfachgruppe Obstbau hatten ausdrücklich den Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes, den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte im Obst- und Gemüsebau vorerst bei 12,82 € pro Stunde zu belassen, unterstützt. Gerade für die Saisonarbeitskräfte im Obst-, Gemüse- und Weinbau sollte es eine Sonderregelung geben, damit die landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber den Importwaren konkurrieren könnten. Schließlich befänden sich die deutschen Betriebe in Konkurrenz mit Betrieben in Staaten, deren Mindestlöhne deutlich unter 10 Euro lägen, bzw. keine Mindestlohnregelung hätten.

DBV und BWV kritisieren unverhältnismäßige „Erntegut-Bescheinigungen“ der STV

Berlin/Koblenz. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) kritisieren das Vorgehen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), die unverändert den Agrarhandel und damit auch Landwirte mit überzogenen und übergriffigen Abmahnungen unter Druck zu setzen versucht und in das so genannte Erntegut-System der STV zwingen will. „Dieses Geschäftsgebaren der STV diskreditiert die Erzählung von der mittelständischen Pflanzenzüchtung, die für sich eine besondere Schutzbedürftigkeit beansprucht“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Inakzeptabel ist vor allem, dass denjenigen Landwirten, die ordnungsgemäßen Nachbau betreiben oder Z-Saatgut einsetzen, bürokratische und datenschutzrechtlich fragwürdige Prozeduren aufgezwungen werden sollen.“ Dies führe dazu, dass mehrere Agrarhändler offenbar unter Druck der STV unverhältnismäßige Forderungen an die Landwirtschaft stellen und den Eindruck erwecken, dass zur Erfüllung des BGH-Urteils zum Erntegut nur noch die Erntegutbescheinigungen der STV zulässig seien. BWV-Präsident Marco Weber kritisiert den Vorstoß der STV ebenfalls scharf: „Datenschutz ist in Deutschland ein hohes Gut und der Bürokratieabbau sowohl ein staatliches als auch ein landwirtschaftliches Ziel. Beides tritt die Saatgut-Treuhandverwaltung mit Füßen. Es kann nicht sein, dass die STV auf den Handel und somit auf die Landwirtschaft Druck ausübt, obwohl eine einfache Erklärung der landwirtschaftlichen Betriebe zum Erntegut genügt.“

Aus Sicht des DBV habe der Bundesgerichtshof im so genannten Erntegut-Urteil lediglich eine allgemeine Erkundigungspflicht des Handels festgestellt, jedoch keinerlei Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung gemacht. Eine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung der STV-Erntegutbescheinigung sei daraus nicht abzuleiten. Das BGH-Urteil werde hier bewusst falsch interpretiert und als Druckmittel gegen die Landwirte missbraucht. Zur Erfüllung der Erkundigungspflicht reiche eine einfache Selbsterklärung des Landwirtes aus. Geschäfts- und Lieferbedingungen des Agrarhandels, bei denen Abrechnung und Zahlung gelieferter Waren an die Vorlage einer STV-Bescheinigung gebunden würden, seien nicht durch das Erntegut-Urteil gedeckt und als problematisch zu bewerten. Landwirte sollten kritisch überprüfen, ob sie eine solche einseitige Benachteiligung in der Lieferbeziehung akzeptieren können.

Der DBV zeigt grundsätzliches Verständnis für die schwierige Lage, in der sich Agrarhändler durch das Vorgehen der Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft STV befinden. „Wir verstehen, dass auch die Händler Rechtssicherheit benötigen“, so Krüsken. „Dennoch können wir nicht akzeptieren, dass überzogene Rechtsauslegungen durch die Kette weitergegeben und einseitig zu Lasten unserer Landwirte ausgetragen werden.“ Nach ersten Einschätzungen des DBV sind diese Methoden außerdem kartell- und wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen – auch nicht zwischen Unternehmern. Der Deutsche Bauernverband und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordern daher die sofortige Einstellung der irreführenden Kommunikation zu angeblich rechtlichen Verpflichtungen und appellieren an die Agrarhändler, zu einem fairen und transparenten Umgang mit ihren landwirtschaftlichen Partnern zurückzukehren. Hier kann die Formulierungshilfe des BWV zur Erntegut-Erklärung heruntergeladen werden.

BWV-Mitglieder: E.ON bietet Stromprodukt für die Lieferjahre 2026 und 2027

Koblenz. E.ON bietet in den kommenden Tagen schriftlich allen Mitgliedern mit BWV-Stromrahmenvertrag, deren Vertrag zum Jahresende 2025 ausläuft, mit dem E.ON Verbandsstrom „eFix 2026-2027 Öko“ ein neues Rahmenvertragsprodukt für die Lieferjahre 2026 und 2027 an.

Der neue Tarif kann direkt über den im Schreiben notierten Weg mittels individueller TAN auf der Landingpage von E.ON abgeschlossen werden – solange der Vorrat für die zu diesen Sonderkonditionen bereitgestellte Strommenge reicht.

Mitgliedsbetriebe, die den BWV-Rahmenvertrag mit E.ON als Neukunden nutzen möchten, können den Tarif ebenso erhalten.

Interessenten wenden sich bei Fragen zu dem Angebot bitte an die jeweilige BWV-Kreisgeschäftsstelle.

Umfangreiches Fortbildungsangebot für Landwirte und Winzer im Herbst 2025

Koblenz. Das neue und umfassende Fortbildungsangebot des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) für den kommenden Herbst steht für Interessenten bereit.

Am 08. September startet das Programm mit einem Seminar über alles Wichtige rund um die Anstellung von Saisonarbeitskräften. Drei Referenten des BWV und der BWV-Rhemo werden alle wichtigen Details dieser Thematik beleuchten. Mit einer Fortbildungsveranstaltung über die aktuelle Version des elektronischen Jagdkatasters am 24. Oktober wird Dirk Model von der GIS GmbH das Seminarangebot weiterführen.

Am 31. Oktober feiert der BWV mit Autor Ralf Kramp und mit dem Weingut Lambrich aus Oberwesel „20 Jahre Weingenuss und Literatur“ in Koblenz.

Mit dem Seminar „Bestmögliche Wettervorhersagen selbst erstellen“ am 04. November wird das Programm fortgesetzt. Meteorologin Verena Leyendecker wird u.a. über das Lesen von Wettermodellen, deren Unterschiede und Zuverlässigkeit, Grundlagen über das Einschätzen von Unsicherheiten einer Wetterprognose und weitere Inhalte informieren. Das Seminar richtet sich an landwirtschaftliche und weinbauliche Praktiker, ebenso das Seminar „Den Betrieb richtig übergeben“ am 10. November. Vier Fachfrauen und -männer des BWV werden an diesem Tag über rechtliche, steuerliche und versicherungstechnische Schwerpunkte berichten und Angelpunkte der Hofübergabe ausführlich erläutern.

Viel Zeit und Stress spart man durch optimiertes Büromanagement. Anne Dirking von der Landwirtschaftskammer in Niedersachsen erläutert am 17. November im Seminar „Mein Agrarbüro managen“ wie jeder Betriebsleiter seine Büroorganisation verbessern und ein gut strukturiertes Agrarbüro aufbauen kann. Eine nachhaltige Zeitersparnis von über 20 Prozent sind dabei durchaus realistisch.

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Führerschein- und Transportrecht, das der deutschlandweit führende Fachmann Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, am 20. November im Detail erläutern wird. Er wird dabei u.a. auch die aktuellen Mautregelungen, die insbesondere bei den Winzern heftig diskutiert werden, darlegen.

Mit dem Seminar „Rechten und Pflichten von Jagdgenossenschaften und Wildschäden“ wird der BWV am 03. Dezember seine Seminarreihe für 2025 mit sachkundigen Referenten abschließen.

Alle Seminare sind für Mitglieder des BWV und Nichtmitglieder offen. Näheres hierzu findet sich im Seminarprogramm, das auf www.bwv-net.de veröffentlicht ist. Anmeldungen sind online möglich. Der Verband sendet auf Anfrage das Programm für alle Veranstaltungen auch postalisch zu:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261/9885-1112, E-Mail: neu@bwv-net.de. Das Seminarprogramm liegt ab 01. Juli 2025 auch an den Kreisgeschäftsstellen des Verbandes aus. Hier – unterhalb der News – können Sie sich informieren und anmelden.

Bauern wütend auf Preissenkungsankündigung der Discounter

Koblenz. Lidl und Aldi wollen Preise auf Lebensmittel senken. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, ist wütend: „Die heimische Landwirtschaft produziert gesunde und qualitativ sehr hochwertige Lebensmittel und darüber hinaus erneuerbaren und umweltfreundlichen Strom und Gas. Die Landwirtschaft pflegt die wunderschöne Kulturlandschaft und setzt umweltschonende Maßnahmen um. Das kostet Geld! Ein landwirtschaftlicher und weinbaulicher Familienbetrieb muss investieren und selbstverständlich auch die Familie ernähren. In Politik und Gesellschaft wird darüber hinaus über eine deutliche Anhebung des Mindestlohns diskutiert, während die führenden Discounter Deutschlands nun die Preise für Nahrungsmittel senken wollen.“

Weber macht die Verlogenheit der angekündigten Preissenkung wütend. „Die Preissenkung geht mit Sicherheit zu Lasten der Erzeuger, was zu einem weiteren Strukturwandel führen wird, der gesellschaftlich ebenfalls nicht gewollt ist. Die Discounter betreiben puren Populismus auf dem Rücken der Bauern- und Winzerfamilien. Sie sollten ihr Verhalten überdenken und ihrer Verantwortungen für die landwirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bewusst sein. Die Ankündigung der Discounter ist inakzeptabel. Die vier großen Lebensmittelkonzerne beherrschen 85 Prozent des deutschen Lebensmittelmarktes und sie nutzen das schamlos aus“, macht der BWV-Präsident klar. Das Kartellamt sehe dabei meist tatenlos zu. Es müsse aber endlich gegen eine solche Marktmacht vorgegangen werden.

Sprühdrohnen revolutionieren den Steillagenweinbau an Mosel, Ahr, Nahe und Mittelrhein

Koblenz. Mit dem gezielten Einsatz von Sprühdrohnen erleben die traditionsreichen Steillagenweinberge an Mosel, Ahr, Nahe und Mittelrhein eine technische Revolution. Was bislang mühsam per Hand oder aufwändig mit dem Hubschrauber erledigt wurde, sollen nun hochmoderne Drohnen übernehmen – effizient, präzise, sicher und umweltschonend.

„Die Möglichkeit der Nutzung von Sprühdrohnen im Steillagenweinbau ist ein Meilenstein für unsere Winzerinnen und Winzer, doch für echte Praxistauglichkeit braucht es dringend Vereinfachungen bei der Zulassung und einen Abbau der Bürokratie. Wir begrüßen ausdrücklich, dass eine langjährige Forderung unseres Verbandes in den Koalitionsverhandlungen aufgegriffen und im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgelegt wurde. Diese muss nun zeitnah auch umgesetzt werden“, erklärt Marco Weber, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) und Mitglied des Landtags.

Präzision und Umweltschutz im Fokus

Die Vorteile der Drohnentechnologie sind vielfältig: Dank GPS-gesteuerter Flugrouten und moderner Sensorik können Pflanzenschutzmittel und Dünger autonom, punktgenau und sparsam ausgebracht werden. Die Drohnen arbeiten leiser als Hubschrauber, verursachen keine Bodenverdichtung und ermöglichen auch in schwer zugänglichen Steillagen einen sicheren und wirtschaftlichen Pflanzenschutz. Walter Clüsserath, Präsident des Weinbauverbandes Mosel betont mit Nachdruck, dass die Sprühdrohne dem Steillagenweinbau eine echte Perspektive biete: „Sie kann den Fortbestand unserer einzigartigen Kulturlandschaft sichern und die Winzer spürbar unterstützen.“

Verband setzt sich für Berufsstand ein

Der BWV Rheinland-Nassau hat sich in den vergangenen Jahren intensiv für die Zulassung und Förderung moderner Sprühdrohnen eingesetzt und dabei bereits tatkräftige Unterstützung seitens des Weinbauministeriums in Mainz und der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum erfahren. Marco Weber lobt besonders die engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes im Schulterschluss mit den Fachabteilungen des Landes: „Ohne unser beharrliches Engagement wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Ihr Einsatz für die Belange der Winzerfamilien verdient höchste Anerkennung. Daran gilt es auch in Zukunft anzuknüpfen und als Team weiterhin gemeinsam an einem Strang zu ziehen.“

Politischer Dialog für die Zukunft

Um die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, plant der Verband in den kommenden Monaten Gespräche mit Bundestagsabgeordneten aus Regierung und Opposition. Ziel ist es, die Interessen der Winzer und Landwirte im Dialog mit den Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt sowie den rheinland-pfälzischen Landesministern nachhaltig zu vertreten. „Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck für den Berufsstand einsetzen und den konstruktiven Austausch mit der Politik suchen“, so Weber. Ein erstes Gespräch hat mit Dr. Marlon Bröhr (CDU) bereits stattgefunden. Demnächst begrüßt der BWV den neuen Bundestagsabgeordneten Julian Joswig (Grüne) aus Boppard-Bad Salzig im Verbandshaus in Koblenz.

Mit der Übernahme der Verbandsforderung zur praxistauglichen Sprühdrohnen-Nutzung ist ein wichtiger Schritt für den Steillagenweinbau gemacht. Die Technologie bietet den Winzern an Mosel, Ahr, Nahe und Mittelrhein neue Perspektiven – für Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und den Erhalt unserer einzigartigen Kulturlandschaft.

Ökonomierat Heribert Metternich erhält höchste Auszeichnung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

Koblenz. Ökonomierat Heribert Metternich aus Arnshöfen im Westerwald erhielt gestern die höchste Ehrung, die der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau für seine verdienten Vertreter bereithält, die Goldene Ehrennadel des Verbandes. BWV-Präsident Marco Weber verlieh ihm diese Auszeichnung im Rahmen einer Sitzung des Vorstandes der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG), bei der die ehemaligen Vorstandsmitglieder offiziell verabschiedet wurden. Metternich hat nicht nur die Geschicke des Kreisbauernverbandes Westerwald über Jahrzehnte als dessen Vorsitzender bestimmt, sondern er war weit darüber hinaus für die Landwirte Rheinland-Nassau tätig. In seiner Laudatio hob Weber das Engagement Metternichs in den verschiedenen Gremien des BWV hervor.

Als Gründungsvorsitzender der IGJG lenkte er 23 Jahre die Geschicke dieser sich für die Rechte der Grundeigentümer und Jagdrechtsinhaber einsetzenden Organisation. Gerade der Bereich der Jagd und der Organisation der Grundeigentümer in den Jagdgenossenschaften sowie die damit verbundenen Herausforderungen haben ihm besonders am Herzen gelegen, sodass er seine Jahrzehnte langen Erfahrungen als Vorstand auch in die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) einbringen konnte. Auf rheinland-pfälzischer Ebene hat er sich große Anerkennung auch bei anderen Verbänden und Institutionen erworben, da er u.a. mehrere Jahre als Vorsitzender des Landesjagdbeirates und damit des höchsten beratenden Gremiums in jagdrechtlichen Fragen der rheinland-pfälzischen Landesregierung vorgestanden hat.

Ihm lagen auch die persönlichen Sorgen und Nöte der Landwirte am Herzen. Daher war er viele Jahre als Vorsitzender des Bäuerlichen Hilfsfonds tätig. Sichtlich bewegt dankte Ökonomierat Heribert Metternich in einer kurzen Dankesrede Präsident Marco Weber für die ihm zuteil gewordene Auszeichnung. Er hob die Bedeutung des Eigentums hervor. Dies sei gerade in einer Zeit, in der von vielen Seiten Anforderungen an das Grundeigentum gestellt würden, wichtig. Das Recht des Eigentums dürfe nicht weiter zu Gunsten allgemeiner Aufgaben ausgehöhlt werden. Gerade die IGJG sei dafür in den letzten Jahren eingetreten und er habe immer besonders gerne als dessen Vorsitzender die Interessen der Bauern und Winzer in zahlreichen politischen Gesprächen vertreten.