BWV fordert landesweite Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe nach Vorbild des Saarlands

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) fordert das Land Rheinland-Pfalz nachdrücklich auf, sofort landesweite Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände vor der Ausbreitung der Vogelgrippe – nach saarländischem Vorbild – umzusetzen. Im Saarland wurde als erstes Bundesland eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel sowie das Verbot von Veranstaltungen mit Geflügel erlassen, um das Einschleppen und die Verbreitung des hochansteckenden H5N1-Virus zu verhindern.

BWV-Präsident Marco Weber unterstreicht: „Das Saarland hat durch konsequentes und schnelles Handeln bewiesen, wie effektiver Schutz für unsere Bestände organisiert werden kann. Wir erwarten von Rheinland-Pfalz, dass die Politik hier ähnlich entschlossen vorgeht und umgehend eine landesweite Stallpflicht für Geflügel anordnet. Nur so können die Einträge des H5N1-Virus in unsere Betriebe wirksam verhindert werden.“

Nach Feststellung des H5N1-Virus bei Wildvögeln und deutlich ansteigenden Fallzahlen in ganz Deutschland sind alle Geflügelhalter in Rheinland-Pfalz aufgefordert, ihre Schutzkonzepte streng und umfassend einzuhalten sowie die Maßnahmen verschärft zu kontrollieren. Insbesondere frei zugängliche Futterstellen in der Nähe von Gewässern stellen besondere Gefahrenquellen dar und sollten unterbleiben, da Zugvögel dort angelockt werden und so ein hohes Risiko entstehen würde.

BWV-Vizepräsident und Fachausschussvorsitzender „Tierische Produktion“ Stefan Fiedler betont:

„Nur durch klar geregelte Schutzmaßnahmen, insbesondere die sofortige Aufstallung sämtlicher Zucht- und Wirtschaftsvögel sowie verstärkte Kontrollen der Betriebsabläufe, kann ein Betrieb vor dem Eintrag des Vogelgrippevirus geschützt werden. Die aktuellen Entwicklungen machen ein präzises Vorgehen bei der Einhaltung aller Biosicherheitsschritte zwingend notwendig.“

LandFrauenpräsidentin und Geflügelhalterin Gudrun Breuer fordert ebenfalls ein entschlossenes Vorgehen: „Unsere Betriebe müssen konsequent alle betrieblichen und behördlichen Vorgaben umsetzen – von der Stallhygiene über die geschützte Fütterung bis hin zur Vermeidung jeglichen Kontakts zu Wildvögeln. Es ist auch wichtig, die öffentliche Aufklärung zu stärken. Viele Verbraucher wissen nicht, dass Eier von Hühnern, die im Rahmen einer Epidemie für maximal sechs Wochen im Stall gehalten werden, weiterhin als Freilandeier vermarktet werden dürfen. Transparenz schafft Vertrauen und Sicherheit.“

Die konkreten Forderungen des BWV Rheinland-Nassau lauten daher:

  • Sofortige landesweite Stallpflicht für privat und gewerblich gehaltenes Geflügel
  • Verbot aller Geflügelmärkte, -messen und -ausstellungen für die Dauer der Vogelgrippe-Gefahr
  • Intensive betriebliche und behördliche Kontrollen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen vor Ort
  • Strikte Umsetzung aller Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere:
    • Haltung in geschlossenen Ställen oder geschützten Vorrichtungen mit gesicherten Dach- und Seitenbegrenzungen
    • Vermeidung frei zugänglicher Futterstellen, insbesondere an Gewässern
    • Kein Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln, Absperrung und Abdeckung von Ausläufen an Ställen
    • Strikte Trennung von Stall- und Straßenkleidung, Desinfektionsroutine beim Betreten/Verlassen des Stalls
    • Sicherstellung, dass Futter, Einstreu und Materialien nicht für Wildvögel zugänglich sind
  • Unbürokratische und schnelle Umsetzung finanzieller Hilfen für betroffene Betriebe und Klärung der Vermarktungsregeln für Eier sowie Fleisch aus vorübergehend eingestallten Tieren

Abschließend appellieren Präsident Marco Weber, Vizepräsident Stefan Fiedler und LandFrauen-Präsidentin Gudrun Breuer gemeinsam: „Rheinland-Pfalz muss mit schnellen, konkreten Schritten handeln. Nur so können die Existenz unserer Geflügelbetriebe und die Versorgungssicherheit gewahrt bleiben. Die Lage ist ernst, wir benötigen jetzt Klarheit und Sicherheit für Betriebe und Verbraucher – und vor allem eins: Schutz für unsere Tiere.“

Mindestlohn – Kabinett ignoriert Wirtschaft und segnet Mindestlohn ab

Koblenz. BWV-Präsident Marco Weber ist entsetzt, dass die Bundesregierung die Versorgungssicherheit der Bundesbürger auf das Spiel setzt, denn gestern hat das Bundeskabinett die Mindestlohnerhöhung in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde beschlossen. Hierfür bedarf es keiner Zustimmung des Bundestages oder Bundesrates. Weber: „Es schmerzt sehr, wenn Menschen, die das Wohl des Volkes im Sinn haben müssten, über deren Köpfe hinweg der Mindestlohnerhöhung zustimmen – ohne eine Sonderregelung für die Landwirtschaft zu beschließen! Ich werde dennoch nicht aufhören, diese Sonderregelung einzufordern.“ Die steigenden Lohnkosten könnten schließlich am Markt nicht kompensiert werden. Mit Blick auf die Preissenkungen bei Butter werde deutlich, dass die Discount- und Supermärkte keine Rücksicht auf die Rahmenbedingungen der Landwirtschaft nehmen. „Wer sich bei Lebensmitteln und deren Rohstoffen von Importen und damit vom Ausland abhängig machen möchte, der soll diesen Weg weitergehen. Kartoffeln aus Ägypten, Schweine aus China, Wein aus Chile oder Äpfel aus Polen – Wenn wir nicht erkennen, wie wichtig die Eigenversorgung ist und die Unterstützung der regionalen, heimischen Landwirtschaft, wird diese Importe zukünftig vermehrt in Kauf nehmen müssen. Davor warnen wir Bauern und Winzer in Rheinland-Nassau!“

Marco Weber ist damit einer Meinung mit DBV-Präsident Joachim Rukwied, der deutlich erklärt, dass die Wettbewerbskraft der Wein-, Obst- und Gemüseanbauer weiter schwinden wird. Dieser Mindestlohn habe das Potenzial, den Anbau von Obst, Gemüse und Wein aus Deutschland zu verdrängen, machte Rukwied deutlich.

Beide Präsidenten sind sich darin einig, dass sich die Produktion arbeitsintensiver landwirtschaftlicher Produkte in Deutschland nur halten lasse, wenn diese deutlich teurer werden würden. Diese teureren Preise würden am Markt letzten Endes aber nicht bezahlt. Die Folgen seien leicht auszurechnen. Bereits heute liege der Selbstversorgungsgrad am deutschen Obst bei gerade einmal 22 Prozent.

DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet besucht den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau

Koblenz. Im Rahmen ihrer Antrittsbesuche bei den Landesbauernverbänden war die neue Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet, zu Gast beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV). Der Austausch im Rahmen der Reihe „60 Minuten Bericht aus Berlin“ mit Mitgliedern, Fachexperten und Kreisgeschäftsführern des Verbandes stand ganz im Zeichen zentraler agrarpolitischer Herausforderungen. Bei einer Online-Diskussionsrunde stellte sich Sabet gemeinsam mit BWV-Präsident Marco Weber den Fragen der Teilnehmer. Jedes Mitglied des BWV hatte die Möglichkeit hieran teilzunehmen. Im Mittelpunkt standen die künftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Umgang mit Naturschutzauflagen insbesondere im Grünland sowie der Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Darüber hinaus betonte Sabet, dass im DBV auch Themen wie moderne Verbandsstrukturen und eine stärkere Kommunikation mit Mitgliedern und Öffentlichkeit weiter vorangetrieben werden sollen.

Sabet machte deutlich, dass sie den aktuellen 10-Punkte-Plan des DBV abarbeiten wolle. Die Ausweitung der Zeitgrenzen für Saisonarbeitsgrenzen auf 90 Tage, die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung, die Abschaffung der Stoffstrombilanzierung und die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs seien die aktuellen Erfolge. Sie werde sich weiter für eine Sonderregelung für den Mindestlohn in der Landwirtschaft einsetzen. Die deutschen Versorgungsketten dürften nicht unterbrochen werden. Das würde sich in Krisenzeiten bitter rächen. Die Generalsekretärin kritisierte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, das Förderprogramm zum Umbau von Schweineställen vorzeitig stoppen zu wollen. Die der Entscheidung zugrunde liegende fehlende Nachfrage aus der Landwirtschaft, liege an Fehlern im System, nicht am Willen der Bäuerinnen und Bauern. In den Höhenlagen Deutschlands sei gerade die Milchviehhaltung von großer Bedeutung. Daher müsse auch die Düngeverordnung überarbeitet und verursachergerechter ausgestaltet werden.

Der Flächenverbrauch sei ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit, teilte Sabet während der Diskussion mit. Dabei seien vor allem Freiflächen-PV-Anlagen, die den Druck auf landwirtschaftliche Flächen deutlich verschärfen würden, zu kritisieren und einzuschränken.

Auf europäischer Ebene sei die anstehende nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik ein zentraler Teil ihrer Arbeit. So müsse das Agrarbudget angehoben und dafür Sorge getragen werden, dass die Mittel die Landwirtschaft auch erreichen würden. Der DBV, allen voran Präsident Joachim Rukwied, führe intensive Gespräche mit Minister Rainer und EU-Parlamentariern. Es stimme sie zuversichtlich, dass die Agrarminister der EU die Säulenstruktur der Agrarfinanzierung beibehalten wollten. Bei der Finanzierung der ersten Hektare müsse es eine Anhebung der Mittel geben. Eine Degression oder gar Kappung werde es mit ihr dennoch nicht gegen.

Ein weiterer Themenschwerpunkt der Diskussion befasste sich mit dem Umgang mit Grünlandflächen. Diskussionsteilnehmer kritisierten vor allem die zu geringen Vergütungssätze und die starren Zeitrahmen. Sabet setzt dabei verstärkt auf einen kooperativen Ansatz. Gerade gesetzliche Regelungen, wie das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) und die damit einhergehenden Auflagen widersprächen freiwilligen Kooperationen. Naturschutz gehe nur gemeinsam mit den Bauern.

Der “Bau-Turbo“ wurde ebenfalls diskutiert. Diesen kritisierte neben Sabet auch BWV-Präsident Marco Weber. Weber begrüßte zwar, dass von 12 ausgewiesenen „Turbo-Regionen“ in Rheinland-Pfalz nur zwei in den nördlichen Landesteilen lägen, dennoch müsse ein Flächenbrand verhindert und gerade der Flächenschutz verstärkt in den Fokus der verbandlichen Arbeit auf Bundes- und Landesebene gestellt werden.

Generalsekretärin Stefanie Sabet und BWV-Präsident Marco Weber diskutierten mit den Teilnehmern noch weitere wichtige agrarpolitische Themen. Alle Beteiligten freuten sich über die mitgliedernahe Kommunikation mit der Spitzenvertreterin des Deutschen Bauernverbandes und über ihre Bereisung aller deutschen Regionen. Im Anschluss an die Diskussionsrunde besuchte Sabet noch einen Weinbaubetrieb an der Mosel und führte ein Interview mit dem Chefredakteur der Rheinzeitung.

Effizient durchs Agrarbüro: Seminar „Mein Agrarbüro managen“

Koblenz. Wer seine Büroarbeit effizienter gestalten möchte, bekommt am 17. November 2025 in Koblenz praxisnahe Unterstützung. Unter dem Titel „Mein Agrarbüro managen“ bietet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) ein ganztägiges Seminar für Landwirte und Winzer sowie Mitarbeitende im Agrarsektor an.

Veranstaltungsort ist die Hauptgeschäftsstelle des BWV in Koblenz. Das Seminar beginnt ab 10 Uhr und endet gegen 16 Uhr. Die Gebühr für BWV-Mitglieder beträgt 70 Euro, für Nichtmitglieder 120 Euro.

Statistisch gesehen geht rund 20 Prozent der Arbeitszeit allein für das Suchen von Unterlagen verloren. Das Seminar zeigt Wege auf, wie dieser Aufwand deutlich reduziert werden kann – durch eine strukturierte und praxistaugliche Büroorganisation.

Die wesentlichen Inhalte des Seminars sind daher die Themen „Wichtige Unterlagen schnell und gezielt finden“, „Schrittweise Verbesserung der Büroabläufe“ und „Struktur und Systematik im Agrarbüro aufbauen“.

Geleitet wird das Seminar von Anne Dirking von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, einer erfahrenen Expertin im Bereich Büromanagement für landwirtschaftliche Betriebe.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, Fax: 0261 9885-1300, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online anmelden.

Rheinisch-Nassauische Obstbautagung 2025

Koblenz. Am 18.12.2025 findet am Campus Klein-Altendorf 1 (Nord) die diesjährige rheinisch-nassauische Obstbautagung statt. Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt wird dabei über die agrarpolitischen Ziele für eine wirtschaftliche Obsterzeugung sprechen. Gerade der Obstbau befindet sich in besonderem Maße im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen, die es zusammenzuführen gilt. Dabei ist es ein politisches Ziel, die Selbstversorgung an heimischem Obst zu stärken und zu fördern. BWV-Präsident Marco Weber wird über aktuelle agrarpolitische Entwicklungen sprechen und dabei in besonderer Weise den Obstbau berücksichtigen.

QS für Obstbaubetriebe – Mehrwert oder Mehraufwand? Diese Frage wird Wilfried Kamphausen, QS-Bereichsleiter für Obst, Gemüse und Kartoffeln der QS-Fachgesellschaft in Bonn sprechen. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Obstbau Norbert Schäfer wird die Veranstaltung umrahmen, indem er zu Beginn der Veranstaltung deutlich machen wird, welche Probleme die Obstbaubetriebe zurzeit in besonderer Weise bedrücken.

Prof. Dr. Ralf Pude wird in einem Grußwort über die aktuellen Forschungsvorhaben sprechen und ihre Auswirkung für die Landwirtschaft darlegen.

Zu dieser Tagung sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit den Referenten und anwesenden politischen Vertretern zu diskutieren.

Miscanthus als natürlicher Hochwasserschutz

Ahrkreis. Zu einer Exkursion der besonderen Art hatte der Verein Heimatwurzeln eingeladen: Auf ein Miscanthus-Feld im Ahrtal. Ziel der Veranstaltung war es, die Rolle dieser besonderen Pflanze im Einsatz gegen Starkregen und Bodenerosion zu verdeutlichen. Das Feld wurde quer zum Gefälle angelegt, eine gezielte Maßnahme, um im Falle von Starkregen das Abfließen großer Wassermassen zu bremsen und sie auf natürliche Weise im Boden zurückzuhalten. Agrarisch ist dieser Ansatz ebenso einfach wie wirkungsvoll: Das schnell wachsende Schilfgras, auch Miscanthus genannt, bildet dichte Bestände und einen starken Wurzelteppich, der den Boden stabilisiert und hangabwärts fließendes Wasser bremst. Somit wird auch die Erosion von gutem Ackerboden verhindert und hangabwärts liegende Orte und Felder vor Wassermassen geschützt.

Forschung der Universität Bonn bestätigt das Potenzial

Die Universität Bonn begleitet mehrere Projekte, die den Einfluss von Miscanthus auf die Wasseraufnahme und Abflussbildung untersuchen. Im Forschungsprojekt „Miscanthus in der Kaskadennutzung: Retentionspotenzial von Dauerkulturflächen“ werden Testflächen im Rheinland ausgewertet, um die Wirkung auf Hochwasser- und Starkregengefahren zu erforschen. Dabei zeigt sich, dass Miscanthus erhebliche Mengen Niederschlagswasser zurückhält und so die Gefahr lokaler Überflutungen und von Bodenerosion reduzieren kann.

Professor Ralf Pude und sein Team vom Institut für Nutzpflanzenwissenschaften und Ressourcenschutz „INRES“ der Universität Bonn beobachten, dass Miscanthus durch seine tiefreichenden Wurzeln und die dichten Blätter eine natürliche Barriere bildet, die Erosion verhindert. Die Mulchauflage des abgestorbenen Laubs stabilisiert den Boden zusätzlich und wirkt wie ein Schwamm bei Starkregenereignissen.

Fachliche Begleitung und Erfahrungen aus der Praxis

An der Feldführung nahmen auch Matthias Müller, Präsidiumsmitglied im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und Kreisvorsitzender im Westerwald, sowie Landwirt Jürgen Rademacher aus dem Kreis Ahrweiler teil. Rademacher engagiert sich im Rahmen der „Umweltschutzkooperative RheinAhrEifel e.V.“ als Vereinsvorsitzender des Modellvorhabens „Kooperative Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (MoKo)“. Der Verein arbeitet mit Heimatwurzeln in unterschiedlichen Vorhaben zum klimaresilienten Landbau zusammen. Beide betonten die Bedeutung solcher Demonstrationsflächen für Akzeptanz und Wissenstransfer zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung. „Landwirte sind Teil der Lösung für den Klimaschutz, wenn sie Naturprozesse gezielt nutzen – Miscanthus ist dafür ein hervorragendes Beispiel“, erläuterte Müller am Rande der Veranstaltung.

Vielseitige Nutzung – vom Klimaschutz bis zur EnergieMiscanthus gilt als eine der vielversprechendsten Dauerkulturen Europas. Ursprünglich aus Ostasien stammend, wächst die Pflanze bis zu vier Meter hoch, liefert über viele Jahre hohe Trockenmasseerträge und bindet effizient CO₂ – etwa 30 Tonnen pro Hektar und Jahr.

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: Das gehäckselte Material kann als Einstreu, Dämmstoff oder als Rohstoff für Bioenergie genutzt werden. Zudem gibt es Potenziale für die Nutzung als Baustoffe und für den Einsatz im kommunalen Klimaschutz, etwa als natürliche Pufferzone in wasserempfindlichen Hanglagen. Im Feld zeigte Friederike tho Seeth eindrucksvoll wie rasch hohe Wassermengen von einem Miscanthusfeld aufgenommen werden. So flossen in kurzer Zeit aus einem bereitgestellten Wassertank per Feuerwehrschlauch hohe Wassermengen in dieses Feld. Miscanthus bildete eine natürliche Barriere und das Wasser versickerte rasch im Boden.

Engagement für das Ahrtal

Heimatwurzeln e.V. setzt sich seit der Flutkatastrophe von 2021 dafür ein, das Ahrtal klimaresilienter zu machen und nachhaltige Landnutzungsprojekte zu fördern. Mit Initiativen wie dem Miscanthusfeld zeigt der Verein, wie Bürgerengagement, Landwirtschaft und Forschung gemeinsam einen praxisnahen Beitrag zur Starkregenvorsorge leisten können. Die Exkursion spiegelte dies eindrucksvoll wider. Zwischen den hochgewachsenen Pflanzen entstand nicht nur ein Stück natürliche Landschaftssicherung, sondern auch ein lebendiger Dialog über Verantwortung, Innovation und die Zukunft einer wasserschonenden Landwirtschaft im Rheinland.

Hofübergabeseminar – Den landwirtschaftlichen Betrieb richtig übergeben

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt am 10. Novemver 2025 ab 10 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz ein Hofübergabeseminar durch.

Die Seminarteilnehmer werden sich mit den rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Hintergründen sowie mit den notariellen Anforderungen im Rahmen einer Hofübergabe beschäftigen. Außerdem wird die Bedeutung des Ertragswertes erläutert. Rechtsanwältin Barbara Wolbeck, Steuerberater Bernd Heinrichs, Versicherungsreferentin Dr. Petra Paul und Kreisgeschäftsführer Hartmut Bauer vom Bauern- und Winzerverband stehen als Fachreferenten zur Verfügung.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 40 Euro und 90 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, Fax: 0261 9885-1300, E-Mail: presse@bwv-net.de, www.bwv-net.de oder hier direkt online anmelden.

BWV fordert Erleichterungen bei der ortsnahen Verwertung von Bodenaushub

Koblenz. Zum Ende der Legislaturperiode gibt es eine Vielzahl an Gesetzgebungsvorhaben, die vor allem aus dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität auf den Weg gebracht werden. Neben den bereits bekannten Änderungen des Landeswassergesetzes, Landesklimaschutzgesetzes, Landesjagdgesetzes und Landesnaturschutzgesetzes steht auch das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz derzeit zur Disposition.

Im Rahmen einer Stellungnahme, die gemeinsam mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abgegeben wurde, weist der landwirtschaftliche Berufsstand darauf hin, die Verwertungsquote von Bauaushub im ortsnahmen Bereich zu vereinfachen und damit einen Beitrag zum schonenden Umgang mit Grund und Boden zu leisten. Dies soll insbesondere in den Fällen, in denen bei Baumaßnahmen fruchtbarer landwirtschaftlicher

Boden betroffen ist, gelten. Gerade solch unbelasteter Boden kann gut zum Ausgleich von Unebenheiten bzw. der Verbesserung der Bodenqualität landwirtschaftlicher Flächen dienen, ohne dass teure und aufwendige Transportuntersuchungen notwendig werden. Daher schlägt der landwirtschaftliche Berufsstand vor, dass zur Förderung landwirtschaftlicher Bodenverbesserung, Aufschüttungen mit Oberbodenmaterial auf einer Fläche von bis zu 3.000 Quadratmetern und einer Höhe von maximal 20 Zentimetern auf landwirtschaftlichen Flächen – mit Ausnahme von Dauergrünland – unproblematisch sein müssen, insofern dies im Rahmen von Erdmassenverwertungskonzepten geschieht. Darüber fordern die landwirtschaftlichen Verbände, dass bei der ebenfalls unproblematischen baugenehmigungsfreien Auffüllung auf einer Fläche von 300 Quadratmetern Erleichterungen möglich sein müssen. Sofern der für die Auffüllung verwendete Boden in den letzten 10 Jahren nachweislich landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzt worden sein sollte, soll dieser ausdrücklich als unbelastet und damit untersuchungsfrei eingestuft werden.

Ob die vorgesehenen Änderungen noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden, ist derzeit unklar.

BWV lehnt verbindliche Festsetzung von Naturschutzstationen ab

Koblenz. Nachdem bereits zu Jahresbeginn die Pläne der Landesregierung bekannt geworden sind, das Landesnaturschutzgesetz zu ändern und verbindlich die Einrichtung von Naturschutzstationen in ganz Rheinland-Pfalz im Gesetz zu regeln, hatte es große Kritik des landwirtschaftlichen Berufstandes gegeben. Hintergrund ist die Besonderheit, dass derzeit in zwei Modelregionen (in der Pfalz sowie in der Eifel) im Rahmen von zwei über mehrere Jahre angelegten Modelprojekten die Struktur und Arbeitsweise von Naturschutzstationen getestet werden sollen. In solchen Naturschutzstationen sollen Kommunen, Naturschutzverbände und Landwirtschaft zusammenarbeiten, um die Biotopbetreuung, den Vertragsnaturschutz und die Maßnahmen für die Umsetzung der NATURA 2000-Gebiete eigenverantwortlich zu gestalten. Das Land Rheinland-Pfalz verspricht sich davon neben einer Kostenersparnis und der Sicherstellung fachlicher Expertise vor Ort unter anderem auch eine inhaltlich fundierte Arbeit im Dialog zwischen den wesentlichen Akteuren vor Ort.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hatte bereits frühzeitig Zustimmung dazu signalisiert, sich an einem Modelprojekt im Verbandsgebiet zu beteiligen und dies auch durch den jeweiligen Kreisverband zu unterstützten. Sofern nunmehr der Gesetzentwurf des Ministeriums für Klimaschutz, Energie, Umwelt und Mobilität (MKUEM) die verpflichtende Einrichtung von Naturschutzstationen innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre vorsieht, wird dies deutlich kritisiert. Im Rahmen einer Verbandsratssitzung hatten die Vertreter des MKUEM noch einmal die Planungen vorgestellt. Im Anschluss daran hatte sich der Verbandsrat des BWV, ähnlich wie die zuständigen Gremien des Schwesterverbandes Rheinland-Pfalz Süd sowie der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz allerdings eindeutig gegen eine zu frühe gesetzliche Festlegung ausgesprochen. Dies haben die drei Verbände nunmehr noch einmal in einer Stellungnahme an die Fraktionsvorsitzenden im rheinland-pfälzischen Landtag deutlich gemacht. In der Stellungnahme wiesen die Verbände insbesondere darauf hin, dass es derzeit zu viele Unsicherheiten gebe, was die Struktur und die Aufgaben in den Naturschutzstationen angingen.

Bereits die jetzigen Erfahrungen, insbesondere aus der Pfalz, legen nahe, dass insbesondere die Struktur einer Trägerorganisation nicht unproblematisch ist, ebenso muss aus Sicht des Berufsstandes die paritätische Besetzung zwischen Kommune, Landwirtschaft und Naturschutzverbänden unzweifelhaft festgelegt werden. Auch die Rechtsform scheint problematisch zu sein, da die Naturschutzstationen in Zukunft zumindest teilweise hoheitliche Aufgaben übernehmen sollen. Ein privatrechtlich organisierter Verein (beispielsweise in Form eines eingetragenen Vereins) dürfte dafür nur begrenzt geeignet sein. Letztlich wurden im Rahmen der Vorstellung beim BWV Rheinland-Nassau auch finanzielle Aspekte offenbart. Die Naturschutzstationen sollen sich nach dem Willen des MKUEM in Zukunft teilweise selbst finanzieren, wozu sie sich an Projekten auf europäischer beziehungsweise bundesdeutscher Ebene beteiligen und um Drittmittel werben sollen. Diese Situation ist aus Sicht des landwirtschaftlichen Berufsstandes ebenfalls nicht akzeptabel, da der erhöhte Arbeitsaufwand zum Einwerben von Drittmitteln zwangsläufig zur Beeinträchtigung der fachlichen Arbeit führen würde.

Konsequenterweise fordern die landwirtschaftlichen Verbände das Land in der Stellungnahme auf, auf eine gesetzliche Vorfestlegung der Naturschutzstationen zu verzichten, sondern erst die Ergebnisse der Modellregionen abzuwarten. Da der Gesetzentwurf weiterhin auch verschiedene handwerkliche Fehler enthält, muss der Entwurf, der voraussichtlich im November im zuständigen Umweltausschuss des Landtages Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Anhörung beraten werden soll, abgelehnt werden. Zur Vollständigkeit haben die beiden Bauernverbände sowie die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz darauf hingewiesen, dass wegen der unveränderten Vorlage des Gesetzentwurfs im Vergleich zum Textentwurf von Anfang 2025 auch die übrigen Kritikpunkte am Landesnaturschutzgesetz aufrecht erhalten bleiben. Hier wurde beispielsweise sehr kritisch gesehen, dass die in der Vergangenheit bewährte Unterscheidung von Haupt- und Nebenvorkommen in der FFH-Richtlinie in Zukunft entfallen soll. Dies hätte möglicherweise zur Folge, dass bei jeglichem Vorkommen einer durch die NATURA-2000-Richtlinie geschützten Art umfangreiche gutachterliche Stellungnahmen erbracht werden müssten, insofern ein landwirtschaftliches Vorhaben Auswirkungen auf entsprechende geschützte Arten haben könnte.

Es bleibt zu hoffen, dass der zuständige Ausschuss sowie auch anschließend das Plenum im rheinland-pfälzischen Landtag die berechtigten Kritikpunkte sehen und den Gesetzentwurf in der vorgelegten Form stoppen.

Bitte teilnehmen – Die EU führt Sondierung zur Vereinfachung und Modernisierung von EU-Vorschriften durch

Brüssel. Die Europäische Kommission hat eine Sondierung gestartet, um Beiträge zur Vereinfachung und Modernisierung der EU-Vorschriften zur Lebens- und Futtermittelsicherheit zu sammeln. Der bevorstehende „Omnibus“-Vorschlag soll Maßnahmen in Bereichen wie Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte, Futtermittelzusatzstoffe, Hygieneanforderungen und amtliche Kontrollen an den EU-Grenzen enthalten. Beiträge können bis zum 14. Oktober 2025 eingereicht werden.

Insbesondere kann zur Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Bezug auf die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln Stellung genommen werden. Wesentlich für die Kommission sind unter anderem die Auswirkungen auf die Pflanzengesundheit und dabei insbesondere fehlende Wirkstoff- und Mittelverfügbarkeit für etwaige Tilgungsmaßnahmen, aber auch Themen wie die Verwendung von Drohnen, Grundstoffe und Saatgutbehandlung sowie Präzisierungen zu Rückstandshöchstgehalten.

So gelangt man zur Sondierung:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14824-Lebensmittel-und-Futtermittelsicherheit-Omnibus-Vereinfachungspaket_de

Der BWV empfiehlt die Durchsicht der den Pflanzenschutz betreffenden Bereiche.

Informationen und Links für die Beteiligung finden Sie auch unter https://germany.representation.ec.europa.eu/news/vereinfachung-des-eu-rechts-fur-lebens-und-futtermittel-ihre-meinung-ist-gefragt-2025-09-16_de