Seminar für Winzer – Raus aus der Komfortzone – neue Kunden kommen nicht von alleine!

Koblenz. Ausruhen auf dem bekannten Kundenstamm? Genügt das? Wer das verneint, kann Geld und Zeit sparen. Winzerinnen und Winzer, die sich weiterbilden und neue Kunden gewinnen möchten, sollten das Seminar mit Verkaufstrainer und Autor Sascha Bartnitzki am 18. März 2026 von 09:30 bis 16:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in Koblenz besuchen.

Bartnitzki erläutert Verkaufstechniken, wie Kniffe und Verkaufsrhetorik, das aktive Verkaufen und Vermarkten sowie Besonderheiten des Weinverkaufens und deren wirkungsvoller Einsatz. Warum die „WIE“ und „WAS“-Faktoren über den Verkaufserfolg bestimmen, zielgenaue Kundenansprache in der Vinothek, optimierte Fragetechnik und aktives Zuhören, also alles Wichtige von der Weinprobe zum Verkauf, werden von Sascha Bartnitzki vorgestellt.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 220 Euro und 310 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online über die BWV-Homepage.

Pflanzenschutzmittel Kartell – Klagephase eingeleitet

Koblenz. Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2020 Bußgelder in Millionenhöhe gegen Großhändler, die mit Pflanzenschutzmitteln handeln, verhängt. Hintergrund waren unzulässige Preisabsprachen, die im Zeitraum zwischen 1998 und 2015 zu höheren Preisen insbesondere bei den Endkunden als Verwender der Pflanzenschutzmittel geführt haben.

Insgesamt waren acht Großhändler von den Bußgeldern betroffen. Für Landwirte, die finanzielle Nachteile durch diese Preisabsprachen erhalten haben, gab es die Möglichkeit, sich im Rahmen von Sammelklagen zusammenzuschließen und die Ansprüche gebündelt geltend zu machen. Nach einer langjährigen Phase, in denen umfangreiche Vorbereitungen und Recherchen notwendig waren, wurden mittlerweile drei Klageverfahren bei den Landgerichten Kiel und Dortmund eingeleitet. In den Verfahren werden die Ansprüche mehrerer tausend Betriebe in dreistelliger Millionenhöhe geprüft. Nach Einschätzung der auf Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwälte, die die Landwirte zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche vertreten, ist mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer zu rechnen.

Naturwiederherstellungsverordnung – BWV: Umweltministerium muss Gebietskulissen melden

Koblenz. Im Rahmen der Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung mussten die Bundesländer bis zum Herbst letzten Jahres gegenüber dem Bundesumweltministerium die vorhandenen Flächen und bisher umgesetzten Maßnahmen bzw. die künftig geplanten Gebietskulissen im Rahmen des Nationalen Wiederherstellungsplans melden. Bisher ist sowohl auf Bundesebene als auch in den meisten Bundesländern keine Transparenz über die gemeldeten Gebiete und Maßnahmen hergestellt worden.

Der stellvertretende BWV-Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier hat in einem Schreiben an Staatssekretär Dr. Erwin Manz das rheinland-pfälzische Umweltministerium aufgefordert alle gemeldeten Daten dem BWV mitzuteilen. Darunter fallen alle gemeldeten Lebensraumtypen, sämtliche einzubeziehende Schutzgebiete sowie deren Flächenkulissen, Flächen in der Agrarlandschaft hinsichtlich Acker, Grünland und Wald, geplante Flächenkulissen für vorgesehene Instrumente, Maßnahmen, Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Verordnung und weitere von den Ländern übermittelte Daten zur Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans.

Altmaier wies deutlich darauf hin, dass die europäische Naturwiederherstellungsverordnung seitens der Landwirtschaft nach wie vor als kontraproduktiv für die inzwischen zu verzeichnenden Erfolge bei der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz angesehen werde. Der Berufsstand befürchte, dass trotz angekündigter Kooperation bei der nationalen Umsetzung, gravierende Spätfolgen, vergleichbar der Umsetzung der FFH-Richtlinie, drohen könnten. Spätere ordnungsrechtliche Schritte – Auflagen und Verbote – würden auch von Seiten der Umweltpolitik nicht ausgeschlossen, wenn künftige vorgegebene Ziele nicht erreicht würden. Darüber hinaus, befürchtet Altmaier, dass bei der Umsetzung eines Naturflächenbedarfsgesetzes und mit Vorkaufsrechten für Agrarflächen für den Naturschutz, in Verbindung mit großzügigen Budgets für den Flächenkauf, der Flächendruck weiter erhöht, der Pachtmarkt angeheizt und der Kampf um Flächen weiter verstärkt werde. Das habe eine Gefährdung der Zukunftsperspektiven unserer landwirtschaftlichen Betriebe zur Folge. In Anbetracht dessen halte der landwirtschaftliche Berufsstand nach wie vor eine Überarbeitung der EU-Naturwiederherstellungs-verordnung für dringend geboten.