Beim Mindestlohn geben wir nicht nach!

Klein-Altendorf. Während der gut besuchten Rheinisch-Nassauischen Obstbautagung in Klein-Altendorf brach Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt eine Lanze für das Forschungs-, Versuchs- und Beratungszentrum in Klein-Altendorf: „Hier wird geforscht und die Obstbaubetriebe profitieren von den Ergebnissen der hier geleisteten Arbeit.“ Gleichzeitig bedauerte Schmidt, dass den Verbrauchern vielfach das Bewusstsein für die Bedeutung der regionalen Erzeugung fehle. Es werde viel zu häufig auf den Preis statt auf die Herkunft und Produktionsweise geblickt. Am Ende habe schließlich der Verbraucher die Macht, mit ihren Kaufentscheidungen über die Zukunft der Landwirtschaft und der ländlichen Strukturen in den Regionen zu entscheiden. Es sei aber eine Tatsache, dass nachhaltige Bewirtschaftung und der Einsatz für den Klimaschutz nur mit wirtschaftlich starken Betrieben möglich sei. Nur diese besäßen die Freiräume, um sich intensiv für diese zusätzlichen Leistungen einzusetzen zu können. Auch dürften dabei die Betriebe bürokratisch nicht überfordert werden.

Der Landwirtschaftsministerin liege die Landwirtschaft und somit auch der Obstbau am Herzen. Sie habe sich dafür eingesetzt, dass das FISU-Förderprogramm erweitert worden sei, wovon auch die Obstbaubetriebe profitieren würden. Eine neue Liste für förderfähige Maschinen und moderne Technik werde ab Februar 2026 vorliegen. Sie eröffne den Betrieben neue Möglichkeiten. Schließlich seien Innovationen der Schlüssel für die künftigen Herausforderungen und diese gelte es zu unterstützen.

Die Herausforderungen für die Betriebe, so die Ministerin, hätten in den letzten Jahren ohnehin deutlich zugenommen. Gerade für die immer wieder auftretende Wasserknappheit oder die neuen Schädlinge benötigten die landwirtschaftlichen Betriebe einen größeren „Werkzeugkasten“, um den notwendigen Handlungsspielraum erweitern zu können. Gleichzeitig müsse mehr Gewicht auf die Planungssicherheit der Betriebe gelegt werden. Dies gelte besonders auch in Hinblick auf den Pflanzenschutz. Dabei benötige vor allem die junge Generation Zuversicht und Sicherheit. Ihr Blick richte sich nun einmal über Jahrzehnte hinweg in die Zukunft.

BWV-Präsident Marco Weber machte darauf aufmerksam, dass zurzeit alle landwirtschaftlichen Produktionsbereiche unter schlechten, beziehungsweise sinkenden Preisen zu leiden hätten. Diese seien nicht mehr kostendeckend. Er sehe es als Aufgabe des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände an, Politik und Gesellschaft diesbezüglich zu sensibilisieren. Gleichzeitig gebe es große Zwänge, die die Landwirtschaft berücksichtigen müsse: sich verschärfende Naturschutz-, Klimaschutz und Wassergesetze. Sie würden die Betriebe zunehmend belasten. So habe es der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau erreicht, dass die Uferrandstreifen künftig nicht auf zehn Meter, wie ursprünglich geplant, sondern nur auf fünf Meter Breite, was dem bundeseinheitlichen Standard entspricht, ausgedehnt würden.

Der Berufsstand müsse sich nun auf seine originären Themen konzentrieren, wie beispielsweise Düngegesetzgebung oder Pflanzenschutzvorgaben. So müsse der Berufsstand uneingeschränkt für eine praxisorientierte Bewirtschaftung in den roten Gebieten kämpfen. Betrieben, die nachweislich nachhaltig und innovativ arbeiten würden, müsse ermöglicht werden, auf diesen Flächen nach Entzug düngen zu können. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln müsse endlich entstigmatisiert werden. Neu- und Wiederzulassungen seien endlich schnell und unbürokratisch umzusetzen. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmaßnahmen in Naturschutzgebieten müsse, wie bisher, auch in Zukunft möglich sein. Schließlich hätte die gute fachliche Praxis den Naturschutzgebieten geholfen und nicht geschadet.

Die Ausbildung nimmt bei BWV-Präsident Weber einen besonderen Stellenwert ein. Ein ausgebildeter Landwirt sei wie ein „Rohling“, der über die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum, Universitäten oder weitere Fortbildungsinstitutionen zu einem Top-Landwirt ausgebildet werde. Auf dem Weg zur Spitzenfachkraft dürften die jungen Menschen aber nicht die Lust an ihrer Arbeit verlieren. „Das Funkeln in den Augen der jungen Menschen, beziehungsweise angehenden Betriebsleitern, ist ja berechtigt. Sie bringt die Freude und Faszination an ihrer Arbeit zum Ausdruck.“ Es liege an Politik und Gesellschaft diesen Enthusiasmus zu erhalten. Dann mache er sich über die Zukunft dieser jungen Menschen keine Sorgen.

Eine wesentliche Motivation für die Betriebe sei selbstverständlich auch der wirtschaftliche Erfolg. Daher werde er trotz seiner Enttäuschung gegenüber den bisherigen politischen Entscheidungen zum Thema Mindestlohn, nicht aufhören, sich für eine „Sonderregelung Landwirtschaft“ einzusetzen. Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft dürften nicht mit Saisonarbeitskräften in anderen Bereichen verglichen werden. Die Landwirtschaft stehe nun einmal in einem globalen Konkurrenzkampf. Die aktuelle Entwicklung gefährde daher die Zukunft vieler Sonderkulturbetriebe. Dies treffe neben den Steillagenbetrieben im Weinbau selbstverständlich auch die Obst- und Gemüsebaubetriebe. Die Entscheidung der Politik, keine Sonderregelung für die Landwirtschaft zu ermöglichen, könne und werde er nicht akzeptieren. In den nächsten Wochen und Monaten werde die desolate Erlössituation ein Schwerpunktthema im Bauern- und Winzerverband sein. Daran werde auch der Obstbau partizipieren.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Obstbau, Norbert Schäfer, freut sich gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen über die gute Obsternte 2025. Sorge bereite ihm allerdings der behördliche Umgang bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Diese müssten viel schneller und umfangreicher durchgeführt werden. An Resistenzstrategien sei im Moment nicht zu denken. Auch die Mindestlöhne seien deutlich zu hoch. Der Anstieg sorge für Mehrkosten von über 1.000 Euro pro Hektar. Diese könne ein Betrieb aus eigener Kraft nicht mehr kompensieren. Schäfer sei hocherfreut, dass Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt hinter dem Kompetenzzentrum Gartenbau in Klein-Altendorf stehe. Dieses Zentrum sei für die Fortentwicklung des Obstbaus in Deutschland von enormer Bedeutung. Die Landesregierung habe sich gegen die destruktive Empfehlung des Landesrechnungshofes durchgesetzt. Das rechne er der Ministerin und ihrem Haus hoch an.

Gastgeber Professor Dr. Ralf Pude sieht die Zukunft des Campus in Klein-Altendorf sehr zuversichtlich. Es hätten hier viele neue Arbeitsplätze im Bereich Forschung geschaffen werden können. Auch arbeiteten die Universität Bonn und das Dienstleistungszentrum Ländlichen Raum besser zusammen denn je. Im kommenden Jahr werde es erfreulicherweise eine neue Fachschulklasse geben. Darüber hinaus leiste das Land Nordrhein-Westfalen tatkräftig Unterstützung bei der Fortentwicklung des Standorts. Im Ergebnis werde sowohl die praktische als auch die wissenschaftliche Arbeit in Klein-Altendorf weiter ausgebaut. Es werde in die Zukunft investiert und geplant, so Pude. Neue hochmoderne Gewächshäuser, energieautarke Produktionsstätten und weitere Innovationen ermöglichen einen wissenschaftlichen Austausch auf hohem internationalen Level. Dies ist perspektivisch auch für den Obstbau von großer Bedeutung.

Wilfried Kamphausen, Bereichsleiter bei Qualität und Sicherheit GmbH (QS), erläuterte den Gästen der Obstbautagung die Strukturen, Bedeutung, Prüfsysrematik und Herausforderungen des QS-Systems. Selbstverständlich sei die Teilnahme am QS-System mit Aufwand verbunden. Am Ende profitierten die Teilnehmer aber von diesem System, weil es eine breite Akzeptanz in der Branche und beim Handel habe. Außerdem würden die Teilnehmer auf künftige Herausforderungen vorbereitet werden. Darüber hinaus könne QS auch von kleineren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden. Kamphausen sprach die gesamte Breite der Herauforderungen, denen sich QS aktuell stellen müsse, an. Wesentliche Punkt waren dabei der Umgang mit GLOBALG.A.P., die Vorteile des bei QS neu eingeführten freiwilligen Nachhaltigkeits-Inspektions- und Zertifizierungsmoduls (FIN) innerhalb des Lebensmittel-Qualitätssystems und die perspektivisch zu berücksichtigende QS-Klimaplattform.

Die Obstbauern Rudolf Flöck, Bruno Müller und Norbert Briesch wurden während der Rheinisch-Nassauischen Obstbautagung für ihren langjährigen Einsatz für die heimischen Obstbaufamilien geehrt. Vorsitzender Norbert Schäfer: „Sie haben sich in besonderer Weise für die Berufskolleginnen und -kollegen eingesetzt, indem sie Zeit und ihre Fachkompetenz der Arbeitsgemeinschaft Obstbau zur Verfügung gestellt haben. Alle wichtigen Anliegen des Berufsstandes haben sie maßgeblich unterstützt und waren immer zugegen, wenn ihre Kompetenz benötigt wurde.“ Schäfer überreichte ihnen als Zeichen der Würdigung und Dankbarkeit des Berufsstandes den Ehrenteller des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau. Diesem Zeichen schlossen sich Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt und BWV-Präsident Marco Weber an und gratulierten den geehrten Obstbauern. Am Ende der Obstbautagung dankte Vorsitzender Norbert Schäfer allen Obstbäuerinnen und Obstbauern für ihre Arbeit und die gute Zusammenarbeit mit dem Berufsstand. Zusammen könne viel erreicht und Lösungen gefunden werden.

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Vorsitzender Norbert Schäfer, BWV-Präsident Marco Weber und Ministerin Daniela Schmitt (v.l.) gratulierten den verdienten und langjährigen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Obstbau Bruno Müller, Norbert Briesch und Rudolf Flöck für ihre hervorragenden Leistungen.

Vom Wetter bis zur Komfortzone – Interessante Seminare für Landwirte und Winzer

Koblenz. Das neue und umfassende Fortbildungsangebot des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) für das kommende Frühjahr steht bereit.

Am 27. Januar beginnt das Programm mit dem Seminar „Bestmögliche Wettervorhersagen selbst erstellen“. Meteorologin Verena Leyendecker wird u.a. über das Lesen von Wettermodellen, deren Unterschiede und Zuverlässigkeit, Grundlagen über das Einschätzen von Unsicherheiten einer Wetterprognose und weitere Inhalte informieren. Das Seminar richtet sich an landwirtschaftliche und weinbauliche Praktiker. Das Seminar „Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Aktien und Aktien-Indexfonds (ETF)“ findet am 9. Februar statt. Christian Solle von der Landwirtschaftskammer NRW erläutert die Möglichkeiten des Vermögensaufbaus v.a. über ETFs.

Mit der Agrarfinanztagung der DKB und des BWV wird das Programm am 4. März fortgesetzt. Es steht unter dem Thema „Den Betrieb langfristig ausrichten – Fallstricke kennen und beachten.“ Bernd Werzinger und Andy Pohle von der Deutschen Kreditbank AG (DKB) und Eckart Schlamann, entra Hof Schlamann GmbH & Co. sprechen über Unternehmensfinanzierung, Projektfinanzierung und Betriebsentwicklung sowie weitere wichtige betriebswirtschaftliche Themen. Am 9. März wird die bekannte Influencerin und Unternehmerin Jutta Zeisset ein Seminar über „Erfolgreiche Social Media-Strategie für Direktvermarkter und Winzer“ durchführen. Sie wird dabei erläutern, wie Zielgruppen analysiert, Plattformen festgelegt und Beiträge effektiv erstellt werden.

Das Seminar für Winzer mit dem Thema “Raus aus der Komfortzone – neue Kunden kommen nicht von alleine“ wird Verkaufstrainer Sascha Bartnitzki am 18. März durchführen. Dabei stehen Verkaufstechniken, Besonderheiten des Weinverkaufs, Zielgenaue Kundenansprache in der Vinothek, Von der Weinprobe zum Verkauf und vieles mehr im Vordergrund.

Mit „Wein und Schokolade“ wird die Frühjahrseminarreihe am 17. April beendet. Eberhard Schell ist ein renommierter Chocolatier aus dem württembergischen Gundelsheim. Bei ihm wird jede Kakaobohne zur perfekten Schokolade. Winzer Carsten Lunnebach kredenzt die Weingenüsse vom gleichnamigen Weingut in Güls. Die Betriebsphilosophie „Qualität statt Quantität“ hat oberste Priorität.

Alle Seminare finden in der BWV-Hauptgeschäftsstelle in Koblenz statt und sind für Mitglieder des BWV und Nichtmitglieder offen. Näheres hierzu findet sich im Seminarprogramm, das auf www.bwv-net.de auf der Startseite unter „Termine“ veröffentlicht ist. Anmeldungen sind online möglich. Der Verband sendet auf Anfrage das Programm für alle Veranstaltungen auch postalisch zu: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261/9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de. Das Seminarprogramm liegt auch in den Kreisgeschäftsstellen des Verbandes aus.

Zufahrt zum Grundstück muss nicht geteert sein

Trier. Viele Infrastruktureinrichtungen im ganzen Land sind renovierungsbedürftig. Das betrifft nicht nur einen Teil der vielen tausend Brücken, Schienenwege, Leitungsnetze für Energie, Wasser oder Abwasser in Deutschland. Betroffen sind vor allem eine Vielzahl an Straßen und Zuwegungen, die in den letzten Jahren vielerorts auch auf Grund fehlender finanzieller Mittel durch Bund, Länder und Kommunen nicht im notwendigen Umfang unterhalten und instandgesetzt worden sind. Wenn dann die Träger der Baulast tatsächlich die Entscheidung treffen, marode Straßen zu erneuern, dann gibt es nicht selten Streit über die Art und Weise, wie der Belag hergerichtet wird – unabhängig von der oft sehr bedeutsamen Frage, wer denn in welchem Umfang die Kosten für eine solche Maßnahme zu übernehmen hat. Dabei spielen nicht nur Kostenaspekte, sondern auch Umweltaspekte oder vorhandene Gewohnheiten eine Rolle, wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Trier zeigt.

Die Stadt Trier hatte im Jahre 2023 eine Zuwegung zu einem Grundstück mit Teer und Pflasterbelag, die im Laufe der Jahre Beschädigungen aufwies und die nicht mehr verkehrssicher war, entfernt und durch eine neue wassergebundene Decke ersetzt. Dagegen wandte sich die Eigentümerin und verlangte von der Stadt Trier, den ursprünglichen Zustand mit Pflaster und Bitumen wieder herzurichten, weil die neue Zuwegung zu Pfützenbildung führe, was nicht nur zur Verschmutzung von Fahrzeugen, Zauneinrichtungen und einer Hecke führe. Darüber hinaus werde Sand von der nicht mehr befestigten Zufahrt ins Haus getragen und führe auch dort zu erheblichen Verunreinigungen und entsprechendem Mehraufwand für die Bewohner. Außerdem führte die Grundstückseigentümerin an, dass sie es als ungerecht empfinde, wenn andere Grundstücke weiterhin eine geteerte beziehungsweise gepflasterte Zuwegung hätten, sie jedoch nicht und verlangte daher den ursprünglichen befestigten Ausbauzustand wieder herzustellen.

Die Stadt Trier lehnte das Anliegen der Eigentümerin ab und führte zur Begründung an, dass die Stadt Trier auch wegen des Erhalts der anliegenden Bäume die Entscheidung getroffen habe, nur noch eine wassergebundene Wegedecke zu erstellen. Damit verfolge die Stadt Trier das Ziel, dort, wo es möglich sei, Flächen zu entsiegeln, um Bäumen und Grünflächen den notwendigen Lebensraum zu sichern und damit auch Lebensqualität in der Stadt langfristig zu unterstützten und den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Zudem besserte die Stadt den Oberflächenzustand nach, um eine plane Oberfläche herzustellen und damit einer Pfützenbildung entgegen zu wirken. Damit gab sich die Eigentümerin jedoch nicht zufrieden und verfolgte auf dem Klagewege ihr Ansinnen weiter.

Das Verwaltungsgericht in Trier gab der Verwaltung letztlich Recht und entschied, dass ein Grundstückeigentümer keinen Anspruch darauf habe, dass die ursprünglich befestigte Zuwegung bei anstehenden Instandhaltungsarbeiten wieder in gleicher Weise hergestellt werde. Denn der Anwohner habe nur den Anspruch darauf, eine Zuwegung zu verlangen, die eine angemessene Nutzung des Grundeigentums ermögliche. Dazu gehöre in erster Linie eine Verbindung, die der tatsächlichen und rechtlich zulässigen Nutzung des Grundstücks Rechnung trage. Dieses Erfordernis sei auch durch die wassergebundene Decke problemlos erfüllt, so dass die Richter die Klage der Grundstückseigentümerin zurückgewiesen haben. Sie stellten zudem fest, dass ein Anlieger keinen Anspruch auf eine aus dessen Sicht optimale Zufahrt habe, da es auf Aspekte wie Bequemlichkeit oder Leichtigkeit der Nutzung nicht ankomme und auch kein Anspruch bestehe, einen bestimmten Bodenbelag, auch wenn dieser in der Vergangenheit vorhanden gewesen sei, zu verlangen, zumal die neue Ausführung der Zuwegung im Gegensatz zum Zustand vor der Instandhaltungsmaßnahme deutlich besser und ebener sei, als es zuvor der Fall gewesen sei.

Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 30. Juni 2025, Az.: 9 K 1302/25.TR