UPS berechnet zusätzliche Nachfragezuschläge in der Zeit vom 1. Oktober 2023 bis 14. Januar 2024

Koblenz. Während der Hochsaison, vom 1. Oktober 2023 bis zum 14. Januar 2024, erhebt UPS Demand-Zuschläge (= Nachfragezuschläge) auf alle Pakete, die Zuschläge für ein großes Paket oder für eine zusätzliche Handhabungsgebühr erhalten würden. Das gilt auch für BWV-Mitglieder.

Die Zuschläge werden ab dem 1. Oktober 2023 für alle Export- oder Inlandssendungen mit einem tatsächlichen Gewicht von mehr als 25 kg berechnet.

Die Demand-Zuschläge werden als Pauschalgebühr pro Paket zusätzlich zu den bestehenden Tarifen, geltenden Zuschlägen o.ä. erhoben.

Weitere Informationen zu dem mit UPS geschlossenen Rahmenvertrag können hier im Mitgliederbereich der BWV-Homepage eingesehen oder über die jeweilige BWV-Kreisgeschäftsstelle erfragt werden.