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BWV und IGJG fordern weitreichende Änderungen

Koblenz. Die Diskussion über die Novellierung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes hat in den letzten Monaten hohe Wellen geschlagen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) sowie die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) hat nach langer und intensiver Diskussion Stellungnahmen erarbeitet und an die zuständige Ministerin Katrin Eder verschickt.

Hauptsächlich kritisieren BWV und IGJG, dass der Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes viele Unsicherheiten aufweist, die erst noch durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften näher bestimmt werden müssen. „Dabei ist uns gar nicht klar“, so der Vorsitzende der IGJG, Josef Schwan, „welches Ziel die Landesregierung inhaltlich damit verfolgt“. Als Beispiel nennt er die Voraussetzungen und das Verfahren, unter denen Eigentümer aus ethischen Gründen ihre Grundflächen aus der Solidargemeinschaft der Jagdgenossenschaft herauslösen können. Diese wichtige Frage sei nicht im Gesetz geregelt, sondern soll lediglich durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften konkretisiert werden. Die weitreichenden Ermächtigungsnormen zugunsten des MKUEM und die damit verbundenen Unsicherheiten seien, so Schwan, für die Jagdrechtsinhaber nicht akzeptabel. „Wir brauchen Klarheit und langfristige Rechtssicherheit anstatt einer „Wundertüte“, die auf der Verwaltungsebene am Gesetzgeber vorbei gefüllt wird.“

BWV-Präsident Michael Horper kritisiert vor allem die drohende Zersplitterung des bewährten Reviersystems. Die bisherige Regelung, wonach sich Grundeigentümer von Wald und Feld in der Jagdgenossenschaft zusammenfänden und die Ausübung der Jagd gemeinsam verwalten, sei dafür verantwortlich, dass die Jagd auch zum Schutz land- und forstwirtschaftlicher Kulturen sachgerecht ausgeübt werde. Für die Landwirte bedeute dies, dass sie in der Regel mit dem Jagdpächter verlässliche Ansprechpartner hätten. Dies müsse so bleiben.

IGJG und BWV sprachen sich außerdem dafür aus, in Zukunft den Wolf in das rheinland-pfälzische Jagdrecht aufzunehmen. Unabhängig von den sich dadurch bietenden rechtlichen Möglichkeiten, hinsichtlich einer Regulierung des Wolfsbestandes, sei dies auch ein deutliches Zeichen, dass die Landesregierung die Interessen der Tierhalter, vor allem in den Mittelgebirgsregionen, anerkenne, so Horper.

Stellungnahme des BWV zum Landesjagdgesetz

Stellungnahme des IGJG zum Landesjagdgesetz