Flutkatastrophe 2021

Anträge für Aufbauhilfen jetzt stellen! – Antragsfristen laufen aus

Bad Neunahr-Ahrweiler. Die Kreisverwaltung Ahrweiler weist auf die Antragsfrist für Aufbauhilfen für Landwirtschaft und Weinbau am 31.12.2024 hin. Antragsfristen für die Aufbauhilfen würden aufgrund der europarechtlichen Bestimmungen an diesem Termin enden. Zwar sei die Landesregierung im Gespräch mit der Eu-Kommission, um eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2026 zu ermöglichen – analog zu den Hilfen für Privathaushalte. Eine Zustimmung der Kommission sei jedoch noch nicht erfolgt. Durch die Flutkatastrophe wurden viele landwirtschaftliche und weinbauliche Flächen zerstört. Um den Wiederaufbau zu erleichtern und die Kosten abzumildern, können die Maßnahmen im Rahmen der Aufbauhilfe für Landwirtschaft und Weinbau gefördert werden. Hierzu zählt die Beseitigung der Schäden, die durch das Hochwasser, bzw. den Starkregen im Juli 2021 enstanden sind. Auf der Homepage Kreisverwaltung Ahrweiler www.kreis-ahrweiler.de werden die wichtigsten Fragen beantwortet und dort können auch die Anträge heruntergeladen werden. Anträge können bei Schäden an Flächen bei den jeweils zuständigen Kreisverwaltungen und für Schäden an Wirtschaftsgütern, wie Gebäuden, technischen Anlagen oder Vorräten beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Website des DLR Mosel zu finden. Hierfür kann folgender Kurzlink genutzt werden: https://t.ly/qtdv6

Kärcher Herbstaktion ab 30.08.2024

Koblenz. Unter dem Motto „Wir packen’s an – mit den Reinigungslösungen von Kärcher“ bietet Kärcher den Mitgliedern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau folgende exklusive Reinigungsgeräte speziell für den landwirtschaftlichen und weinbaulichen Einsatz zu attraktiven Konditionen an (solange der Vorrat reicht):

  • Robuste Kalt-u. Heißwasserhochdruckreiniger für den Einsatz in der Landwirtschaft
  • Stationäre AFP-förderfähige Melkstandreiniger
  • Professionelle Nass-Trockensauger für den landwirtschaftlichen Einsatz
  • Zeit- und kostensparende Zubehör- und Reinigungsmittelpakete

Mitglieder im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau können Kärcher-Geräte zum exklusiven Sonderpreis sowie eine zusätzliche Garantieverlängerung auf 24 Monate erhalten. Die Abwicklung erfolgt über den Bauernverband oder direkt über den Kärcher-Fachhandel vor Ort. Dieser informiert auch gerne über die Möglichkeit zum Ratenkauf.

Weitere Informationen befinden sich ab dem 30.08.2024 hier im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau oder unter www.kaercher.de/bauernverbandsaktion. Bei Fragen hilft auch die jeweilige BWV-Kreisgeschäftsstelle weiter.

Das elektronische Jagdkataster, Version 10

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Freitag, den 18. Oktober 2024 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr wieder ein Seminar über das Verwalten eines elektronischen Jagdkatasters durch. Dirk Model, Geschäftsführer der Gesellschaft für Informationssysteme (GIS) aus Leipzig, stellt neben den Grundlagen der Version 10 der digitalen Jagdpachtverwaltung, die Bearbeitung der ALKIS-Daten und die Bearbeitung verschiedener Listen mit Filtern vor. Die graphische und datenbankbasierte Erstellung der Jagdbögen, beziehungsweise der Jagdbezirke sowie die Führung des Kassenbuches sind weitere Seminarthemen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) 90 Euro und für Nichtmitglieder 140 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier.

Junge Mitarbeiter des Trierischen Volksfreundes informierten sich über die Landwirtschaft und den Weinbau

Ralingen/Mesenich. Anlässlich der BWV-Volontärschulung besuchten unter der Leitung der Journalistin Inge Kreuz sieben angehende Redakteure des Trierischen Volksfreundes den landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Bisenius in Ralingen-Olk und das Weingut von Frau Birgit Ries in Langsur-Mesenich.

Auf dem über 100 Hektar großen Milchviehbetrieb von Clemens und Marita Bisenius konnten sich die Volontäre über die Milchviehhaltung und deren Anforderungen informieren. Wichtige Themen waren die Zucht von Milchkühen, Einsatz der Wirtschaftsdünger, Nährstoffkreisläufe sowie die Direktvermarktung. Clemens Bisenius machte deutlich, dass die Preisschwankungen für die Milcherzeuger sehr problematisch seien. Beängstigende Tiefpreise bei Milch würden die Sorgen über die betriebliche Zukunft erhöhen, zumal die Investitionskosten in vielen landwirtschaftlichen Betrieben sehr hoch seien. Daher habe er sich zusammen mit seiner Familie mit der Direktvermarktung und Hühnerhaltung weitere Standbeine geschaffen. Dadurch könne er Tiefpreisphasen besser kompensieren und überstehen.

Auch das Weingut „Johannishof“ von Birgit Ries hat neben der Weinproduktion weitere Standbeine aufgebaut. Das Weingut produziert Weine aus sieben verschiedenen Rebsorten. Die Qualitätserzeugung hat dabei oberste Priorität. In ihrem „Betriebszweig Restaurant“ würden, laut Ries, etwa 90 Prozent ihrer Weine vermarktet. Ihre Reben stünden auf den Ausläufern des Pariser Beckens, so dass die Weine eine ganz besondere Note aufwiesen. Dies sei auch der Grund, weshalb die Rebsorte Riesling in ihrem Weingut keine Priorität hätte. Neben dem Restaurant vermietet Ries sehr ansprechende Apartments.

Die Volontäre des Trierischen Volksfreundes erhielten Einblicke in die landwirtschafte und weinbauliche Arbeit. Auch verdeutlichten die beiden Betriebsleiter, wie sehr sie von ihren Produktenmärkten abhängig seien. Diese Abhängigkeiten hätten sie allerdings durch ihre weiteren wirtschaftlichen Standbeine abmildern können.

Clemens (links) und Margit Bisenius zeigten anhand ihres Betriebes, wie vielfältig ihre Arbeit mit ihren Tieren ist und dass der Druck des Marktes ihnen den Weg geebnet hat, ihre Erzeugnisse zu veredeln und teilweise direkt zu vermarkten.

Spedition Hellmann: Ab dem 01.07.2024 neue Preise

Koblenz. Die Spedition Hellmann erhöht zum 01.07.2024 ihre Preise auf Grund einer Mautanpassung.

Die aktuellen Konditionen sind hier im Mitglieder-Bereich des Bauern- und Winzerverbandes zu finden.

Krähenfraß muss verhindert werden können

Krähenfraß verursacht seit Jahren vor allem in Rheinhessen jährlich Schäden in sechsstelliger Höhe. Sowohl Raben- als auch Saatkrähenpopulationen werden immer größer und gefährden vor allem frisch angesäte landwirtschaftliche Flächen und damit den wirtschaftlichen Erfolg von Betrieben. Im Mai wurden im Saarland Lämmer mit ausgepickten Augen aufgefunden, die offenbar von Krähen getötet wurden. Die Rheinische Bauernzeitung befragte den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau über die Hintergründe der Krähenschäden und über die Forderungen des Verbandes.

RBZ: Warum sind die Saat- und die Rabenkrähe ein Thema in der Landwirtschaft?
BWV: Saat- und Rabenkrähen und ihr Bestand sollen weiterhin geschützt werden. Das steht grundsätzlich nicht zur Disposition, vor allem bei der als besonders geschützten Tierart eingestuften Saatkrähe. Bei der Rabenkrähe ist die Situation anders. Derzeit wird die Population der Rabenkrähen deutschlandweit auf über 200.000 Tiere geschätzt. Die Anzahl nimmt jährlich zu. Dort wo die Tiere in Schwärmen auftreten, verursachen sie Totalschäden durch Fraß, beispielsweise im Obstbau oder auch bei frisch eingesäten Flächen. Manchmal sind sogar Schäden an Bewässerungseinrichtungen zu verzeichnen.

RBZ: Warum sollen die Tiere bejagt werden?
BWV: Der Artenschutz ist ein großes Anliegen unserer Bauern- und Winzerfamilien. Sie leben nicht nur in unserer Natur, sie arbeiten mit ihr und in ihr. Nur intakte Ökosysteme garantieren fruchtbare Böden und gesunde Kulturen. Das ist uns absolut bewusst. Es geht bei den Saat- und Rabenkrähen nicht um eine Bekämpfung, sondern lediglich um eine Dezimierung bei einem Überhandnehmen einer Population. Die natürlichen Feinde, wie die Greifvögel, schaffen es nicht, die Krähenpopulation in einem natürlichen Gleichgewicht zu halten. Sowohl die Saat- als auch die Rabenkrähe sind keine gefährdeten Arten und die Populationsgrößen sowie das erhebliche Schadpotential führen verständlicherweise zu Widerständen unter den Landwirten. Die Schäden nehmen intolerable Ausmaße an und verursachen große wirtschaftliche Verluste. Wir möchten einen weiteren Anstieg der Krähenbestände verhindern.

RBZ: Sollten vor einer Bejagung nicht Alternativen geprüft und bevorzugt werden?
BWV: Das ist bereits geschehen und geschieht weiterhin. Die gängigen Vergrämungsmaßnahmen sind aber bisher fast wirkungslos. Knallapparate, bewegliche und starre Vogelscheuchen, Flatterbänder und vieles mehr haben zu keinem nachhaltigen Erfolg geführt. Selbst wenn ein Vogelschwarm vertrieben wird, vermehrt er sich dennoch weiter und trifft umso massiver andere Landwirte. Wir würden sehr begrüßen, wenn Vergrämungsmaßnahmen tatsächlich Wirkung zeigen würden. Es wäre viel einfacher für die Bauern und Winzer, wir müssten keine öffentlichen Diskussionen führen, keine Anträge stellen, keine Gebühren und Jagdkosten bezahlen. Glauben Sie mir, wenn es erfolgreiche Alternativen zu einer Bejagung gäbe, würden wir sie direkt umsetzen.

RBZ: Können Krähen in Rheinland-Pfalz bejagt werden?
BWV: Laut Landesjagdgesetz und Landesjagdverordnung genießt die Rabenkrähe in Deutschland vom 21. Februar bis 31. Juli Schonzeit, also genau in der Zeit, in der sehr viel Saatgut auf den landwirtschaftlichen Flächen zu finden ist. Sie darf also vom 1. August bis zum 20. Februar bejagt werden. Aber auch eine Bejagung in der Schonzeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Abwendung erheblicher Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen ist ein solcher Grund. Die Bejagung in der Schonzeit ist natürlich genehmigungspflichtig. Ich rate zu einer frühzeitigen Kontaktaufnahme mit der Unteren Jagdbehörde, um bei massivem Auftreten schnell handeln zu können. Ernteverluste führen teilweisen zu hohen Einkommenseinbußen. Ohne Abschussgenehmigungen müssen die Landwirte für die Krähenschäden zumindest entschädigt werden. Saatkrähen dürfen hingegen nicht bejagt werden, obwohl der Bestand europaweit als gesichert eingestuft ist. Kein Wunder bei europaweit geschätzten 10 Millionen Brutpaaren. Hier fordert der BWV eine Herabstufung des Schutzstatus zumindest auf das Niveau der Rabenkrähe.

RBZ: Wo kann man Krähenbefälle melden?
BWV: Es gibt den ISIP e.V. (Informationssystem für die integrierte Pflanzenproduktion), dort sind auch das Land Rheinland-Pfalz und die Landwirtschaftskammer Mitglied. Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen können und sollten dort gemeldet werden. Über das ISIP werden auch Handlungsempfehlungen mitgeteilt. Nehmen die Befälle zu, stellt das ISIP auch eine Art Warnsystem dar, sodass sowohl Politik als auch Beratung auf bedrohliche Entwicklungen reagieren können.

RBZ: Bitte erläutern Sie die Forderungen des Bauern- und Winzerverbandes
BWV: Wenn die Schutzbemühungen im Natur- und Artenschutz dazu führen, dass bestimmte Arten zum Problem werden und Widerstände provozieren, ist ein regulierender Eingriff nicht nur im landwirtschaftlichen, sondern auch im öffentlichen Interesse unumgänglich. Hierfür bedarf es aber entsprechender Anpassungen im Naturschutzrecht. Alternative Maßnahmen haben nicht zum Erfolg geführt und dürfen daher dem Antrag auf Entnahme von Tieren nicht weiter vorgeschaltet werden. Wir fordern die Landesregierung auf, die Krähenpopulationen intensiv zu beobachten und in Regionen mit hohen Rabenkrähenbeständen Abschussgenehmigungen unbürokratisch und vor allem schnell zu erteilen. Das trifft für landwirtschaftliche Kulturen, Gewächshäuser, Fahrsilos, Siloballen und Bewässerungseinrichtungen sowohl bei Aussaat und Pflanzung bis zu den erntereifen Früchten zu. Alternativ muss der Schaden der landwirtschaftlichen Betriebe vollumfänglich erstattet werden. Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund für eine Abstufung des Schutzstatus für Saatkrähen auch auf EU-Ebene einzusetzen, damit diese Vögel bei entsprechender Genehmigung bejagt werden dürfen. Die mögliche Genehmigung der Entnahme einzelner Tiere ist nicht ausreichend. Sie verhindert gravierende landwirtschaftliche Schäden nicht. Der Bestand der Saatkrähe ist längst nicht mehr gefährdet und ihr sehr hoher Schutzstatus gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz daher nicht mehr zeitgemäß.

Digitale Unterschriftenaktion für Tierschutz mit Sinn und Verstand

Berlin. Die deutsche Landwirtschaft unterstützt die Weiterentwicklung der Tierhaltung und die Bemühungen, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und das Wohlergehen der Nutztiere zu fördern. Dafür werden aber praktikable Lösungen benötigt. Nationalen Alleingänge sind hingegen kontraproduktiv. Gesetzliche Veränderungen, wie sie die Bundesregierung jetzt zur Änderung des Tierschutzgesetz vorsieht, lehnt der Berufsstand ab.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ruft gemeinsam mit dem DBV und allen anderen Landesbauernverbänden zur Teilnahme an der digitalen Unterschriftenaktion auf, die der Bayerische Bauernverband freigeschaltet hat:

https://www.bayerischerbauernverband.de/tierschutzgesetz-so-nicht

Es fehlt im aktuellen Entwurf ein angemessener zeitlicher Rahmen für Umstellungen, Perspektiven für die Weiterentwicklung der betroffenen Betriebe und die Berücksichtigung der Wettbewerbsungleichheit in Europa.

Allein in Süddeutschland wären mehr als 17.000 Milchviehbetriebe vom Verbot der Anbindehaltung betroffen und müssten die Milchviehhaltung aufgeben, obwohl ein großer Teil bereits auf dem Weg zur Kombinationshaltung ist. Der Mangel an verfügbaren Tierärzten in strukturschwachen Regionen führt dazu, dass die notwendigen kurativen Eingriffe bei Kälbern zur Enthornung nicht zum bestmöglichen Zeitpunkt durchgeführt werden können. Das etablierte schonende Verfahren zum Veröden der Hornanlage mittels Schmerzmittelgabe und Sedierung dürfte künftig vom Tierhalter nicht mehr ausgeübt werden. Da Schwanzbeißen noch immer ein ungelöstes Problem in den allermeisten Schweinehaltungen Europas darstellt, kann auf das Kupieren noch nicht vollständig verzichtet werden. Die neuen Bestimmungen führen nicht nur zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand für die rund 16.000 Schweinehalter in Deutschland, sondern konterkarieren auch das Tierwohl, weil die Probleme damit nicht gelöst werden können.

Die vorgeschlagenen Regelungen zur Qualzucht sind unpräzise und bieten keine Rechtssicherheit. Viele Nutztierrassen, die keine Probleme mit Tiergesundheit und Tierwohl haben, würden ebenfalls unter Qualzuchtregelungen fallen. Die geplanten Änderungen werden nicht zu besserem Tierschutz führen, sondern lediglich dazu, dass mehr Tiere im Ausland unter weniger strengen Regeln gehalten werden!

Der Deutsche Bauernverband und die Landesbauernverbände fordern daher einen gangbaren und nachhaltigen Weg der Weiterentwicklung der Tierhaltung. Anstelle eines pauschalen Verbotes der Anbindehaltung von Milchkühen und Rindern muss eine dauerhafte Zulassung und Fortführung der bereits eingeführten und etablierten Kombinationshaltung möglich sein. Gleichzeitig müssen Wege und Perspektiven für Umbau und Weiterentwicklung geschaffen werden. Das Veröden der Hornanlagen von Kälbern sollte nach Schmerzminderung und Sedierung zugelassen werden. Alternativ sollte die vollständige lokale Betäubung durch den Tierhalter möglich sein. Die Bestimmungen zur Haltung von Schweinen mit langem Ringelschwanz ohne sinnlose Bürokratie und entsprechend dem bestehenden Aktionsplan der Bundesländer müssen überarbeitet werden und schließlich sind die Regelungen zur Qualzucht auf den Heimtierbereich zu beschränken.

Unsere Landwirtschaft ist Garant für eine stabile Gesellschaft

Der ländliche Raum ist ohne Landwirtschaft und Weinbau nicht vorstellbar. Wir prägen mit unserer Arbeit das Gesicht dieses Landes. Dennoch ist unsere heimische Landwirtschaft weltweit vernetzt. Wir stehen in direkter Konkurrenz mit der Agrarproduktion unserer Nachbarländer, der EU-Staaten, aber auch der Überseestaaten. Das führt zu einem permanenten Preisdruck, zu Kostensteigerungen, bei sich gleichzeitig verschärfenden Auflagen.

Seit der vergangenen Europawahl ist sehr viel geschehen. Die Coronakrise, der Angriff auf die Ukraine und viele Trockenperioden haben zumindest zeitweise die Bedeutung der Landwirtschaft in den Fokus der Öffentlichkeit gestellt. Ich sage es deutlich: Wir brauchen eine starke Landwirtschaft für eine starke, unabhängige und handlungsfähige Europäische Union und ein ebensolches Deutschland. Die grundlegenden und weichenstellenden Entscheidungen in der Agrarpolitik werden nun einmal in der EU getroffen.

Es muss das Anliegen der Politik auf allen Ebenen sein, sich von Krisen unabhängiger zu machen. Dabei darf die Landwirtschaft eben nicht dem freien Spiel der Wirtschaft geopfert werden. Sie leistet ihren sehr wertvollen Beitrag zur Stabilisierung und Zufriedenheit der Gesellschaft. Wir Bäuerinnen und Bauern ernähren die Menschen, erzeugen erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe, pflegen die Kulturlandschaft und erhalten die Artenvielfalt. Wir sind die Lösung, nicht das Problem. Handlungsfähige Staaten benötigen eine leistungsfähige Landwirtschaft. Daher bitte ich Sie zur Wahl zu gehen. Wählen Sie Parteien, die das Wohl der Landwirtschaft zum Ziel haben. Diese haben verstanden, weshalb die EU eine starke Landwirtschaft benötigt. Wählen Sie bürgerliche Parteien der Mitte, die Auflagen wieder auf das notwendige Maß reduzieren, die die Wirtschaftlichkeit der Betriebe in den Vordergrund stellen und umsetzbare, attraktive Programme anbieten, um auch den Naturschutz wirtschaftlich gestalten zu können. Denn Leistungen für die gesamte Gesellschaft müssen auch von ihr getragen werden. Um es deutlich zu sagen: Weitere Auflagenverschärfungen im Pflanzenschutz oder bei der Düngung mögen öffentlich attraktiv sein, helfen, aber weder der Landwirtschaft, noch der Artenvielfalt oder der Natur. Vernunft und Sachverstand sind gefragt und somit Politiker, die hierüber verfügen und den Populismus ablehnen. Gerade in der ablaufenden Periode haben wir erlebt, wie schnell über und nicht mit der Landwirtschaft Politik gemacht wird, wie schnell Meinungen und nicht Fakten in Gesetze gegossen werden. Nur dem schlagkräftigen Berufsstand ist es zu verdanken, dass keine vernichtenden Entscheidungen getroffen wurden.

Wählen Sie bitte auch die Kommunalpolitiker Ihres Vertrauens. In der Regel sind hier Bewerber mit landwirtschaftlichem oder weinbaulichem Hintergrund zu bevorzugen. Wir sollten Vertreter unseres Berufsstandes in den Parlamenten unterstützen. Auch auf kommunaler Ebene wird über unsere Zukunft entschieden. Baugebiete und die Verschiebung von Abstandsauflagen, Ausgleichsflächen, der Ausbau oder die Erneuerung von Wirtschaftswegen, Wasserschutzgebieten, Windkraft- oder Photovoltaikanlagen – es gibt viele Themen, die uns direkt oder indirekt betreffen. Mit Ihrer Stimme nehmen Sie Einfluss auf die künftigen Entscheidungen vor Ort und darauf, inwieweit Bäuerinnen und Bauern sich bei kommunalen Entscheidungsfindungen einbringen können. Nehmen Sie bitte auch Einfluss auf Ihren Bekanntenkreis, sodass Unentschlossene den Weg in die Wahlkabine finden werden. Mit unserer Stimme stärken wir den ländlichen Raum in der EU und in unseren Gemeinden. Nur eine starke Landwirtschaft kann die anstehenden Herausforderungen in der Ernährungs- und Energiesicherung und im Naturschutz meistern. Ein zufriedener ländlicher Raum ist ein Garant für einen stabilen und friedvollen Staat.

Bitte gehen Sie wählen!

Marco Weber
Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

Zinsgünstige Darlehen für Betriebe mit schweren Witterungsschäden

Frankfurt. Frost, Hagel und Starkregen haben in diesem Frühjahr schwere Schäden in der Landwirtachaft und im Weinbau verursacht. BWV-Präsident Marco Weber hat daher umgehend Finanzminsterin Doris Ahnen um Steuererleichterungen gebeten. Nun hat auch die Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Programm mit besonders zinsgünstigen Liquiditätsdarlehen aufgelegt. Das Programm ermöglicht es betroffenen Betrieben Darlehen zu sogenannten LR-TOP-Konditionen aufzunehmen. Dabei sind Laufzeiten über vier, sechs oder zehn Jahren möglich. Die jeweiligen Konditionen können auf der Seite der Rentenbank unter www.rentenbank.de abgerufen werden.

Betriebe, die einen auf Wetterextreme basierten Umsatz- oder Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen können, sind antragsberechtigt.

Da Wetterextreme mittlerweile keine Seltenheit mehr sind, hat sich die Landwirtschaftliche Rentenbank entschieden ihr Liquiditätssicherungsprogramm für Schäden durch Extremwetterereignisse ab sofort dauerhaft zu öffnen. Da sich auch die Regionen mit Wetterextremen verändert haben, wird es auch keine regionalen Einschränkungen geben.

Betriebsprämie 2023 – Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide einlegen

Koblenz. In den letzten Tagen haben mehrere Tausend Landwirte und Winzer in Rheinland-Pfalz Rückforderungsbescheide ihrer Kreisverwaltung zur Basisprämie, zur Umverteilungsprämie und gegebenenfalls auch zu den Ökoregelungen erhalten. Häufig werden hohe dreistellige Beträge zurückgefordert.

Der Grund für diese Rückforderung ist bisher nicht abschließend geklärt. Möglicherweise handelt es sich um einen Fehler im LEA-Programm, der den Ausgangsbescheiden vom Dezember 2023 fälschlicherweise zugrunde gelegen hat und der mit den aktuellen Rückforderungsbescheiden korrigiert wird. Ob die Rückforderungen zu Recht erfolgen, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Der Bauern- und Winzerverband empfiehlt daher, gegen die Bescheide form- und fristgerecht innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der zuständigen Kreisverwaltung einzulegen. Die Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau halten Muster für ihre Mitglieder bereit.