Das gesunde Multitalent beeindruckt mit hohem Eiweiß und Vitamin D -Gehalt

Koblenz. Das Ei spielt eine zentrale Rolle in der Ernährung. Es ist ein natürliches Lebensmittel mit einem sehr hohen Gehalt an Eiweißen und Vitamin D und punktet dazu noch mit Spurenelementen, Mineralstoffen und weiteren wichtigen Vitaminen. Ein Hühnerei hat sogar einen höheren Eiweißgehalt als Rindfleisch oder Kuhmilch.

2022 gab es in Rheinland-Pfalz 75 Betriebe über 3.000 Legehennen, die 276 Millionen Eier erzeugt haben. Damit hat Rheinland-Pfalz nur einen Anteil von zwei Prozent an der deutschen Eierproduktion. Durchschnittlich 230 Eier beträgt der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr.

Jedes Hühnerei ist ein Unikat, es unterscheidet sich nicht nur in der Farbe und Form, sondern auch in der Größe. Je jünger ein Huhn ist, desto kleiner ist das Ei.

Heute noch stellt das Ei die Naturwissenschaft vor ein Rätsel: bisher ist es noch nicht gelungen, eine mathematische Formel für die Eiform zu finden.

Auf dem Welt-Ei-Kongress in Wien wurde 1966 der „Welt-Ei-Tag“ vom Internationalen Verband der Eierproduzenten ins Leben gerufen. Seitdem findet er jeden zweiten Freitag im Oktober, dieses Jahr am Freitag, den 13., statt.

Herdenschutzhunde müssen nachts eingesperrt werden

Münster. An der Grenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist seit einigen Jahren ein Wolfsrudel sesshaft geworden. Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen gibt es vielerlei Bestrebungen Nutztiere wirkungsvoll vor Wolfsangriffen zu schützen. Einer der möglichen Maßnahmen ist es, Tiere durch den Einsatz von Herdenschutzhunden im Freien zu schützen und damit Wolfsangriffe zu vermeiden. Der Einsatz solcher speziell ausgebildeter Hunde ist jedoch nicht immer konfliktfrei und führt mitunter zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. So auch in einem Fall, den das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen kürzlich zu entscheiden hatte.

Auf der nordrhein-westfälischen Seite hatte eine Landwirtin ihre insgesamt 46 Nutztiere (Galloway Rinder, Ponys, Esel, Ziegen und Schafe) auf ihren Weideflächen, die an ein dörfliches Gebiet mit Wohnbebauung angrenzen, zusätzlich zur Einzäunung mit insgesamt sieben Herdenschutzhunden geschützt. Den Nachbarn gefiel das häufige Bellen der Hunde nicht, was die zuständige Gemeinde dazu veranlasste, der Landwirtin aufzuerlegen, nachts zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr die Hunde in einem geschlossenen Gebäude unterzubringen. Der gegen diese Verfügung gerichtete Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht in Köln zurückgewiesen, auch die Beschwerde der Landwirtin vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hatte keinen Erfolg.

Zur Begründung wies der Senat im Eilverfahren darauf hin, dass die Anordnung der Unterbringung von Herdenschutzhunden in einem geschlossenen Gebäude während der in Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Ruhezeiten offensichtlich rechtmäßig sei. Vor dem Hintergrund, dass das Gebell der Herdenschutzhunde die Nachbarn mehr als nur geringfügig belästige, verstoße dies gegen das Landesimmissionsschutzgesetz. Auch wenn Hundegebell in einer dörflich geprägten Umgebung zur ortsüblichen Geräuschkulisse dazugehöre und der Herdenschutz im ausgewiesenen Wolfsgebiet stattfinde, genieße das Gebell der Hunde allerdings keinen absoluten Vorrang vor den Interessen der Nachbarn, nicht mehr als zumutbar gestört zu werden. Die Richter vertraten die Auffassung, dass das betriebliche Interesse der Landwirtin nicht überwiege, zumal diese auch nicht nachgewiesen habe, dass insbesondere während der Ruhezeiten zwingend auf den Einsatz der Herdenschutzhunde zurückgegriffen werden müsse. Denn sie verfüge über einen Stall, in dem wenigstens ein Teil der Tiere untergebracht werden könne und habe darüber hinaus einen nach aktuellen Förderrichtlinien anerkannten Elektrozaun installiert. Außerdem sei es für sie möglich, durch weitere organisatorische Maßnahmen ihre Herde ausreichend zu schützen. Letztlich sei auch nicht ersichtlich, dass eine so große Anzahl an Herdenschutzhunden tatsächlich erforderlich sei.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster zeigt, dass im Zusammenhang mit dem Auftreten des Wolfs unterschiedliche gesellschaftliche Interessen aufeinanderprallen und im Einzelfall die Interessen der Beteiligten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen. Dabei sind immer die Umstände des Einzelfalls von Bedeutung, wie das Urteil aus Münster zeigt. Die Entscheidung, die unanfechtbar ist, beruht allerdings auf der nordrhein-westfälischen Rechtsgrundlage. Ob in Rheinland-Pfalz eine Entscheidung in gleicher Weise getroffen würde, ist zumindest fraglich.

(Beschluss des OVG Münster vom 05.10.2023, AZ: 8 B 833/23)

Viele Besucher beim zentralen Erntedankgottesdienst in Koblenz

Koblenz. Rund 100 Besucher kamen zum zentralen Erntedankgottesdienst des Bauern- und Winzerverbandes, des LandFrauenverbandes und des Landjugendverbandes Rheinland-Nassau in die Liebfrauenkirche nach Koblenz.

Das zentrale Thema des Gottesdienstes war die Achtsamkeit. Superintendent Rolf Stahl, der neben Dechant Thomas Darscheid, den ökumenischen Gottesdienst leitete, machte auf die Veranwortung des Menschen für sein jeweiliges Umfeld aufmerksam. So sei es wichtig, dass der Mensch achtsam mit all dem umgeht, was er besitzt oder wofür er die Verantwortung trägt. Kein Besitz sei selbstverständlich. Daher müsse er für das ihm anvertraute Gut achtsam und auch dankbar sein.

Die LandFrauen präsentierten mit Wasser, Erde, Früchten, Samenkörnern und Blumen die Lebensgrundlagen für alle Menschen und betonten, dass alles sorgsam behandelt werden müsse und sie zeigten sich dankbar, dass sie und ihre Familien mit diesen Grundlagen arbeiten dürfen.

Die LandFrauen des Rhein-Hunsrück-Kreises haben die Kirche feierlich geschmückt, während die Frauen aus ganz Rheinland-Nassau den Gottesdienst mitgestaltet haben. Die Landjugend aus Flammersfeld hat an vielen Abenden die prächtige Erntekrone geflochten, die neben dem Schmuck der LandFrauen eine Augenweide des Gottesdienstes war. Für die musikalische Umrahmung sorgte die Musikkapelle aus Gondershausen.

Im Anschluss trafen sich die Gottesdienstbesucher vor der Kirche zum Gedankenaustausch und geselligen Beisammensein.

Die Erntekrone wurde während mehrerer Abende von Landjugendlichen aus Flammersfeld im Westerwald gebunden.
Die Vertreter der Bauern- und Winzerfamilien besuchten den Gottesdienst und kamen anschließend mit den Besuchern der Messe ins Gespräch. (Von links: Ehem. Kreisvorsitzender Rudolf Schneichel, Präsident Ökonomierat Michael Horper, Hauptgeschäftsführerin Karin Bothe-Heinemenn und BWV-Vizepräsident und Weinbaupräsident der Mosel Walter Clüsserath)
LandFrauen aus Rheinland-Nassau leiteten den Gottesdienst ein und erarbeiteten und sprachen die Fürbitten. (Von links: Gisela Kesseler, LandFrauenpräsidentin Gudrun Breuer, Martina Wendling, Marlene Zimmer und Irmtraut Wagner)
Auch in diesem Jahr sorgte die Musikkapelle aus Gondershausen wieder für die musikalische Umrahmung.

Auf bald, Miss Goodbye

Koblenz. Am Freitag, den 27. Oktober ab 19.30 Uhr, wird Schriftstellerin Anja Balschun in der Rotunde des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau aus ihrem neuen Buch „Auf bald, Miss Goodbye“ lesen. Balschun bezeichnet sich selbst als kriminalistische Serientäterin. Ihre literarische Palette umfasst neben mörderischen Geschehnissen auch Karnevals- und Weihnachtsgedichte sowie Geschichten auf Koblenzer Mundart.

Begleitet wird die Lesung von der bekannten Mittelrheinwinzerin Sarah Hulten aus Leutesdorf, die ihre aktuellen auserlesenen Weine präsentieren wird. Die Jungwinzerin gründete 2017 mithilfe eines Crowdfundings ihr eigenes Weingut.

Die Teilnehmergebühr beträgt 18 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de