Spedition Hellmann: Ab dem 01.07.2024 neue Preise

Koblenz. Die Spedition Hellmann erhöht zum 01.07.2024 ihre Preise auf Grund einer Mautanpassung.

Die aktuellen Konditionen sind hier im Mitglieder-Bereich des Bauern- und Winzerverbandes zu finden.

ASP bei Wildschwein in Hessen: Bauernverband ruft Schweinehalter auf, die Biosicherheit zu überprüfen

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bittet die Schweinehalter, ihre Betriebe aktuell auf die Biosicherheit hin zu überprüfen, um einen ASP-Eintrag in den eigenen Bestand zu verhindern. Als Hilfestellung könnten die ASP-Risikoampeln – für konventionell wirtschaftende Betriebe und für Offenstallhaltungen – genutzt werden. https://risikoampel.uni-vechta.de/

Diese dienten der eigenen Überprüfung und die Daten würden nicht an Behörden weitergeleitet, so der Verband. Aus diesem Grund sei eine ehrliche Beantwortung der Fragen entscheidend, um auch wirklich Schwachstellen im eigenen Betrieb zu identifizieren. Als Hauptrisiko für den Eintrag von ASP gilt der Mensch, der das Virus insbesondere über Lebensmittel aus Risikogebieten, durch nicht sichere Futtermittel (auch illegales Verfüttern von Speiseabfällen) oder über kontaminierte Kleidung und Schuhwerk (Jäger, Personen aus Risikogebieten, auch Beschäftigte) in den Bestand eintragen kann. Von Wildschweinen geht ein direktes Eintragsrisiko aus, wenn diese ASP-infiziert sind. Deshalb muss der Kontakt von Materialien, die mit Wildschweinen in Kontakt kommen können, mit Hausschweinen vermieden werden. 

BWV

BWV-Präsident empört: EU entscheidet über Renaturierungsgesetz ohne die Landwirtschaft einzubinden

Mit Unverständnis reagiert BWV-Präsident Marco Weber auf die schnelle Verabschiedung des EU-Renaturierungsgesetzes (NRL) – ohne die Landwirtschaft einzubinden: „Die Vorgehensweise der EU-Umweltminister ist unerhört. So dürfen sich gewählte Vertreter nicht verhalten.“ Mit dem Gesetz hätte sich das neu gewählte Parlament auseinandersetzen müssen. Die Entscheidung der Minister ignoriert den Wählerwillen“, so Weber weiter.

Mit dem NRL werde erneut ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der Zielvorgaben und Fristen zementiere und dabei den Konsens der Politik mit Betroffenen außer Acht lasse. Abgesehen vom Schaffen einer juristischen Handhabe gegen Grundbesitzer bringe das Gesetz keine Neuerungen. Es schaffe somit keine Vorteile für den Umwelt- und Naturschutz, sondern lediglich die Grundlage für künftige gerichtliche Auseinandersetzungen.

Fragen nach dem „wie“ und „womit“ würden im Gesetz bewusst ausgeklammert. Da keine EU-Fördergelder für die Umsetzung des Vorhabens ausgewiesen worden seien, überlasse man es der nationalen Ebene und letzten Endes den Betroffenen, die Umsetzung zu finanzieren.

Dass das Gesetz mit der Stimme von Österreichs grüner Umweltministerin gegen den Willen der eigenen Koalition verabschiedet worden sei, hinterlasse zusätzlich einen bitteren Geschmack. Weber mahnt die Politik: „Naturschutz wird nicht durch ordnungsrechtliche Maßnahmen gewährleistet, sondern durch die Zusammenarbeit und Selbstverpflichtung aller Interessengruppen.“

Ernte 2024: Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist auf die vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erteilten allgemeinen Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, anlässlich der Getreide-, Mais- und Ölsaatenernte sowie der Weintraubenlese hin. Diese gelten im Einzelnen für nachfolgende Zeiträume:

  • Getreide- und Rapsernte in der Zeit vom 02.07.2024 bis zum 10.09.2024
  • Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost und Maisernte in der Zeit vom 20.08.2024 bis zum 12.11.2024
  • für die sonstige Ölsaatenernte in der Zeit vom 06.08.2024 bis zum 17.09.2024

Tag des offenen Hofes: Die Landwirtschaft benötigt mehr Verständnis seitens der Politik

Seesbach. Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche LandFrauenverband (DLV) und der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) führten dieses Jahr die zentrale Auftaktveranstaltung zum Tag des offenen Hofes auf dem Betrieb der Familie Purpus in Seesbach im Landkreis Bad Kreuznach durch. Entsprechend hochkarätig waren die Ehrengäste. Neben dem Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) Marco Weber, LandFrauenpräsidentin Gudrun Breuer und stellvertretende Landjugendvorsitzende Katharina Weber sowie Benjamin Purpus, der zugleich Betriebsleiter des ausrichtenden Betriebes war, waren der Präsident des DBV, Joachim Rukwied, Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt, die Vorsitzende des BDL, Theresa Schmidt, die Vizepräsidentin des DLV, Ursula Braunewell und Oliver Conz vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zugegen. Darüber hinaus waren einige Abgeordnete verschiedener Parlamente und Vertreter von Behörden, Institutionen und Verbände vor Ort.

Nach einem Betriebsrundgang mit Betriebsleiter Benjamin Purpus über den Milch- und Ackerbaubetrieb diskutierten die Daniela Schmitt, Joachim Rukwied, Theresa Schmidt, Ursula Braunewell, Oliver Conz und Benjamin Purpus über verschiedene landwirtschaftliche Themen. Moderator war SWR-Journalist Andreas Krisam. Anfänglich erörterten die Teilnehmer die aktuelle Situation in den landwirtschaftlichen Kulturen. Fröste und andauernder Regen führen zu Problemen in den Betrieben. Purpus erklärte, dass der Pilzdruck momentan sehr hoch sei. Ein effektiver Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sei unerlässlich, um die vom Markt geforderten Qualitäten zu erzeugen. Besonders die Sommerkulturen hätten es in den andauernden Regenphasen nicht leicht, sich gut zu entwickeln.

„Wir erleben Klimaveränderungen. Das Spätfrostrisiko verlängert sich mittlerweile um fast drei Wochen“, stellte DBV-Präsident Joachim Rukwied fest. Unwetter würden häufiger auftreten, weil die jeweiligen Wetterphasen, sei es Trockenheit oder Regen, länger anhalten würden. Dadurch seien die Herausforderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe größer geworden. Es sei nun an der Zeit, einerseits Emissionen zu reduzieren und andererseits sich auf die neuen Situationen einzustellen. Von der Politik erwarte er eine intensive und gleichzeitig ausgeglichenere Verteilung von Finanzmitteln für die Risikoversicherung landwirtschaftlicher Kulturen. Oliver Conz vom BMEL machte deutlich, dass die Bundesländer hierfür zuständig seien und diese die Risikoversicherungen unterschiedlich unterstützen würden. Seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums werde diese Entwicklung positiv wahrgenommen. Allerdings seien die finanziellen Mittel nicht vermehrbar, sodass Förderungen in anderen Bereichen eingeschränkt werden müssten. Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt machte deutlich, dass landwirtschaftliche Betriebe unter einem enormen Wettbewerbsdruck stünden. Das Arbeiten mit der Natur sei darüber hinaus kostenintensiv. In Rheinland-Pfalz würde die Mehrgefahrenversicherung im Weinbau bereits unterstützt. Zurecht würden Forderungen zur Unterstützung weiterer Kulturen immer lauter, so die Ministerin. Es gebe hierzu Gesprächsbereitschaft, um gemeinsam mit der berufsständischen Vertretung und den Versicherungen Lösungen zu finden. Tatsächlich müsse dann aber auch geprüft werden, welche GAP-Förderungen zurückgestuft werden müssten. BDL-Vorsitzende Theresa Schmidt betonte, dass bereits die Zukunftskommission Landwirtschaft 2021 dazu geraten habe, Versicherungen seitens des Staates zu unterstützen. Eine flächendeckende Umsetzung sei bisher aber noch nicht erfolgt. Sie fügte hinzu, dass neue Züchtungstechnologien auch unterstützt werden müssten, um die Kulturen zu stärken und den Betrieben Perspektiven zu ermöglichen. Auch das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz müsse hierauf abgestimmt werden. Sie bat die Politik, darauf zu achten, dass im Bereich Pflanzenschutz kein Ordnungsrecht zur Anwendung kommen dürfe. Landwirte müssten nun einmal besondere Situationen berücksichtigen und entsprechend reagieren können: „Wir müssen uns kreativ auf unseren Betrieben entfalten können.“

Rukwied wünsche sich vom BMEL mehr Unterstützung. Er kritisierte das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz, das ein „Rückschrittsprogramm“ sei. Das werde seitens des DBV nicht akzeptiert. Schließlich habe die Europäische Union die Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) nicht ohne Grund zurückgezogen. Der Bundeslandwirtschaftsminister würde hingegen die SUR mit nationalen Einschränkungen „durch die Hintertür“ einführen. Das werde mit dem Berufsstand nicht gehen, hier werde er auf Widerstand treffen.

Die deutsche Landwirtschaft unterstütze durchaus eine grünere Agrarpolitik, so der DBV-Präsident. Die Umsetzung müsse aber in die betrieblichen Abläufe integriert werden können und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe unterstützen. 39 Prozent der Betriebe in Deutschland könnten hingegen Programme der Ersten Säule nicht abrufen. Die Programme müssten fachlich besser fundiert ausgestaltet sein: „Mit ordnungsrechtlichen Vorgaben werden wir scheitern!“, machte Rukwied deutlich. Ursula Braunewell wies darauf hin, dass auch die Bäuerinnen stark von der Agrarpolitik betroffen seien: „Die landwirtschaftlichen Betriebe, also auch die Bäuerinnen, benötigen einen fachgerechten Pflanzenschutz. Die Unwetter der letzten Wochen haben die Kulturen schwer gelitten. Nun benötigen wir den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, um die vorhandenen Kulturen zu schützen und qualitativ hochwertig zu erhalten“. Oliver Conz entgegnete, dass der Bund keine ordnungsrechtlichen Vorgaben im Bereich Pflanzenschutz plane. Dies habe auch Landwirtschaftsminister Cem Özdemir deutlich gemacht. Ihm sei bewusst, dass Landwirte gleiche Wettbewerbsbedingungen erwarten würden. Problematisch seien hingegen die Vorgaben der Europäischen Union, die häufig sehr offen gestaltet seien. Dies eröffne den Staaten die Möglichkeit die Auslegungen vielfältig zu differenzieren, was zu unterschiedlichen Ausführungsgesetzen seitens einzelner Staaten führen würde.

Mindestlohn stört das Lohngefüge in den Betrieben

Moderator Andreas Krisam ging auf das Thema Mindestlohn ein. Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeigte sich verärgert über eine Form des Überbietungswettbewerbs: „Wir müssen uns fragen, ob die Abstände zwischen arbeitenden Menschen und Sozialleistungen noch richtig sind. Auch führen überhöhte Mindestlöhne zur Zerstörung der Gehaltsgefüge in den Betrieben. Die aktuelle Diskussion ist völlig verfehlt“, betonte die Ministerin. Auch kritisierte sie den Bund, der Erleichterungen seitens der EU ausbremsen würde. Dies sei ein falscher Weg, denn die Programme für die landwirtschaftlichen Betriebe dürften nicht zu restriktiv ausgelegt sein. Alle landwirtschaftlichen Unternehmen müssten von den Vorgaben der EU partizipieren können. Sie dankte dem BWV-Präsidenten und Abgeordneten Marco Weber, dass er sich vehement für die Einführung der Hofübergabeprämie eingesetzt habe und somit die junge Generation auf den Höfen in Rheinland-Pfalz unterstütze.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Hubschrauberspritzung im Weinbau. Auf die Frage, ob das Genehmigungsverfahren nicht unbürokratischer gestaltet werden könne, entgegnete Schmitt, dass das Land für die Mosel eine Lösung gefunden habe. In Rheinland-Pfalz gebe es kurze Wege für die Genehmigung. Langfristig sei es das Ziel, die Vorlaufzeit von der Antragstellung bis zur Genehmigung von 48 auf 24 Stunden zu reduzieren. Dabei bringe sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fachlich fundiert ein.

Krisam fragte Benjamin Purpus, ob er zufrieden mit den Januardemonstrationen sei. Purpus betonte, dass die Demonstrationen deutschlandweit sehr wichtig gewesen seien, auch wenn sie nicht den Effekt gehabt hätten, den er erwartet habe. Nun würden aber Gespräche geführt, die vorher kaum vorstellbar gewesen wären. Man nehme die Landwirtschaft wieder verstärkt wahr. DBV-Präsident Joachim Rukwied bestätigte, dass die Demonstrationen erfolgreich gewesen seien, die grünen Kennzeichen seien vom Tisch und auch die Agrardieselsteuerrückvergütung werde stufenweise abgebaut. Gleichzeitig würden Gespräche über Ausgleichszahlungen in Brüssel geführt. 80 Prozent der Bevölkerung stünden hinter den deutschen Bäuerinnen und Bauern, so Rukwied. Insgesamt seien die Demonstrationen sehr positiv zu beurteilen. Über 1.000 friedliche Aktionen habe man sehr wohl wahrgenommen. Über 30.000 Menschen hätten bei einer Demonstration in Berlin ihre Meinungen bekundet. Dies habe es seit 20 Jahren nicht mehr gegeben: „Ja, wir wollen noch mehr erreichen. Die Versorgung der Bevölkerung, also die Lebensmittelsicherheit, steht nun vielmehr im Fokus der politischen Diskussion“. Die Demonstrationen hätten dem bäuerlichen Berufsstand Rückenwind beschert. Nun gehe es darum, die Junglandwirteförderung flächendeckend einzuführen und die Digitalisierung des ländlichen Raumes voranzutreiben. Die Netze müssten viel besser funktionieren, um den technischen Fortschritt in der Landwirtschaft deutlich zu verbessern.

Es braucht Bestandsobergrenzen für den Wolf

Anschließend diskutierten die Vertreter aus Politik und Verbänden über die aktuelle Wolfssituation. Rukwied betonte, dass in dem großen Land Schweden 450 Wölfe genügen würden, um einen guten Erhaltungszustand zu stabilisieren. Im deutlich kleineren und dichter bevölkerten Deutschland seien bereits über 4.000 Tiere vorhanden. Hier müsse an der Wichtung dringend gearbeitet werden. Es gehe mittlerweile um die Zukunft der Nutztierhaltung: „Die Landwirte kennen jedes ihrer Tiere. Ein qualvoller Tod verwundet auch die Seelen der Bäuerinnen und Bauern“. Auch Purpus macht sich große Sorgen um seine Tiere: „Wir halten unsere Kälber direkt am Waldrand. Es wäre für einen Wolf kein Problem, in die Ställe zu gelangen und Kälber zu reißen“. Oliver Conz wies darauf hin, dass auch die Einbindung des Wolfs ins Jagdrecht keine weiteren Risse verhindern werde. Die Landwirtschaft komme um einen effektiven Wolfsschutz nicht herum. Es sei zumutbar 90 cm hohe Zäune aufzustellen, die Mindesthöhe des akzeptierten Wolfsschutzes. 2025 werde der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen geprüft, er erwarte aber nicht die Einführung von Bestandsobergrenzen. Rukwied entgegnete, dass die Wolfsbestände aber viel zu hoch seien. Man müsse sie reduzieren und es sei an der Zeit, endlich zu handeln. Daniela Schmitt fügte hinzu, dass die Landesregierung die Wolfsgefahr sehr ernst nehme. Es müssten Vorkehrungen zum Schutz der Weidetierhalter getroffen werden. Darüber hinaus müsse die Politik handlungsfähig bleiben.

Ein weiterer Räuber sei die Saatkrähe, führte Moderator Andreas Krisam die Diskussion fort. Auch hier, so Schmitt, würden diese Vögel viele Betriebe belasten. Auch Krähen seien intelligente Tiere und es schmerze, wenn betroffene Obstbauern innerhalb weniger Minuten ihre gesamte Kirschenernte verlieren würden. Das Land müsse tatkräftig gegen Saatkrähen auf landwirtschaftlichen Kulturen vorgehen. Man befände sich bereits mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd im Gespräch, um Meldestellen einzurichten, damit auf Gefährdungssituationen schnell reagiert werden könne. Bauernpräsident Marco Weber habe bereits mehrfach im Parlament auf die Auswirkungen der Schäden durch die Saatkrähen hingewiesen und Schutzmaßnahmen für die Betriebe eingefordert, betonte Schmitt. Alternativ müssten sonst die Kirschen importiert werden. Dies könne nicht das Ziel der Landwirtschaftspolitik sein. Rukwied unterstützte die Forderung des Berufsstandes. Er habe bereits aus eigener Erfahrung erlebt, wie zwei Hektar Gemüse von Saatkrähen zerstört worden seien.

Anschließend wurde über das Thema „Frauen in der Landwirtschaft“ diskutiert. Ursula Braunewell wies auf die Studie „Frauen in der Landwirtschaft“ der Universität Göttingen und dem Thünen-Institut hin, an der mehr als 7.000 Frauen teilgenommen hätten. Nur 11 Prozent der Betriebe würden von Frauen geführt werden, während sie aber an 72 Prozent der Betriebsentscheidungen beteiligt seien. 62 Prozent zeichneten für die Buchführung verantwortlich. Viele Frauen, so Braunewell, würden sich nicht ausreichend informiert und im Bereich Alterssicherung und Sozialversicherung benachteiligt fühlen. Im Bereich Landwirtschaft müsse die Frauenpolitik deutlich verbessert werden. Grundsätzlich müsse die Landwirtschaftliche Rentenversicherung, wie bei der gesetzlichen Versicherung auch, die Mindesteingangszeit von 180 Monaten auf 60 Monate reduziert werden. Wenn Frauen aufgrund sich ändernder familiärer Situationen unter 15 Jahren die Beitragszahlungen beenden müssten, müsse bereits eine Anwartschaft nach 5 Jahren möglich sein. Außerdem müssten die Eingangsvoraussetzungen für den Erhalt des Elterngeldes verbessert werden. Theresa Schmidt ergänzte, dass die Landwirtschaft sehr viele starke Frauen habe, die auf ein attraktiveres Berufsbild der Landwirtin warten würden.

Die Schlussrunde eröffnete Andreas Krisam mit der Frage, welche Förderung durch das Agrarbudget am ehesten umgesetzt werden solle. Rukwied entgegnete, dass eine Kernforderung des Berufsstandes sei, das Agrarbudget der Europäischen Union real deutlich zu erhöhen. Dies sei nötig, um viele wichtige Fördermöglichkeiten für die landwirtschaftlichen Betriebe zu eröffnen und zu stabilisieren. Auf die Frage, ob auch 2026 der Tag des offenen Hofes wieder auf dem Betrieb Purpus in Seesbach stattfinden werde, entgegnete der Betriebsleiter, dass er jedem landwirtschaftlichen Betrieb einen solchen Tag empfehle und er selbst auch wieder einen solchen Tag durchführen werde, das Jahr stünde aber noch nicht fest. Er nahm die Gelegenheit zum Anlass, um allen Helfern ausdrücklich zu danken. Ursula Braunewell wurde von Krisam die Frage gestellt, ob sie gerne eine Landfrau und Vizepräsidentin sei. Sie bejahte dies, da Landfrau gelebtes Leben im ländlichen Raum sei. Dieses Ehrenamt sei eine Bereicherung für die Dorfgemeinschaft, es fördere die gesunde Ernährung der Bevölkerung und stärke die Frauen in der Kommunalpolitik. Sie sei stolz darauf, sowohl gesellschaftlich als auch politisch etwas für die Landfrauen zu bewegen. Theresa Schmidt entgegnete auf die Frage, ob sie gerne Landjugendvorsitzende sei, deutlich mit einem „Ja“. Es sei leicht, die Arbeit auszufüllen, weil es viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter gebe. Sie sei stolz, als Bundesvorsitzende sprechen und handeln zu dürfen. Es gebe viele Aktionen, die ihr Spaß machen würden. Anschließend wollte Krisam wissen, wo Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt ihre Erdbeeren einkaufe. Schmitt betonte, dass sie grundsätzlich regional einkaufe und auch die Erdbeeren von einem Bauern aus Flöhrsheim beziehe. Zum Abschluss sollte Oliver Conz den Erfolg der Proteste kommentieren. Er betonte, dass Proteste temporär seien, Tage des offenen Hofes hingegen nachhaltig. Beide Aktionen hätten aber zu einem positiven Bild in der Gesellschaft und in der Politik geführt. Proteste und Aktionen würden schließlich politische Entscheidungen für die Landwirtschaft in Berlin erleichtern.

Die rund 100 Teilnehmer an der Auftaktveranstaltung zum Tag des offenen Hofes konnten sich an intensiven Diskussionen erfreuen. Alle Teilnehmer der Podiumsdiskussion standen vor und während der Veranstaltung den Teilnehmern für Gespräche zur Verfügung. Der Tag des offenen Hofes präsentierte die Landwirtschaft auch in diesem Jahr wieder umfassend. Viele hunderte Besucher konnten sich auch am betriebsoffenen Sonntag bei bestem Sommerwetter über den verantwortungsvollen Umgang der landwirtschaftlichen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter mit ihren Tieren und der Umwelt überzeugen.

Krähenfraß muss verhindert werden können

Krähenfraß verursacht seit Jahren vor allem in Rheinhessen jährlich Schäden in sechsstelliger Höhe. Sowohl Raben- als auch Saatkrähenpopulationen werden immer größer und gefährden vor allem frisch angesäte landwirtschaftliche Flächen und damit den wirtschaftlichen Erfolg von Betrieben. Im Mai wurden im Saarland Lämmer mit ausgepickten Augen aufgefunden, die offenbar von Krähen getötet wurden. Die Rheinische Bauernzeitung befragte den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau über die Hintergründe der Krähenschäden und über die Forderungen des Verbandes.

RBZ: Warum sind die Saat- und die Rabenkrähe ein Thema in der Landwirtschaft?
BWV: Saat- und Rabenkrähen und ihr Bestand sollen weiterhin geschützt werden. Das steht grundsätzlich nicht zur Disposition, vor allem bei der als besonders geschützten Tierart eingestuften Saatkrähe. Bei der Rabenkrähe ist die Situation anders. Derzeit wird die Population der Rabenkrähen deutschlandweit auf über 200.000 Tiere geschätzt. Die Anzahl nimmt jährlich zu. Dort wo die Tiere in Schwärmen auftreten, verursachen sie Totalschäden durch Fraß, beispielsweise im Obstbau oder auch bei frisch eingesäten Flächen. Manchmal sind sogar Schäden an Bewässerungseinrichtungen zu verzeichnen.

RBZ: Warum sollen die Tiere bejagt werden?
BWV: Der Artenschutz ist ein großes Anliegen unserer Bauern- und Winzerfamilien. Sie leben nicht nur in unserer Natur, sie arbeiten mit ihr und in ihr. Nur intakte Ökosysteme garantieren fruchtbare Böden und gesunde Kulturen. Das ist uns absolut bewusst. Es geht bei den Saat- und Rabenkrähen nicht um eine Bekämpfung, sondern lediglich um eine Dezimierung bei einem Überhandnehmen einer Population. Die natürlichen Feinde, wie die Greifvögel, schaffen es nicht, die Krähenpopulation in einem natürlichen Gleichgewicht zu halten. Sowohl die Saat- als auch die Rabenkrähe sind keine gefährdeten Arten und die Populationsgrößen sowie das erhebliche Schadpotential führen verständlicherweise zu Widerständen unter den Landwirten. Die Schäden nehmen intolerable Ausmaße an und verursachen große wirtschaftliche Verluste. Wir möchten einen weiteren Anstieg der Krähenbestände verhindern.

RBZ: Sollten vor einer Bejagung nicht Alternativen geprüft und bevorzugt werden?
BWV: Das ist bereits geschehen und geschieht weiterhin. Die gängigen Vergrämungsmaßnahmen sind aber bisher fast wirkungslos. Knallapparate, bewegliche und starre Vogelscheuchen, Flatterbänder und vieles mehr haben zu keinem nachhaltigen Erfolg geführt. Selbst wenn ein Vogelschwarm vertrieben wird, vermehrt er sich dennoch weiter und trifft umso massiver andere Landwirte. Wir würden sehr begrüßen, wenn Vergrämungsmaßnahmen tatsächlich Wirkung zeigen würden. Es wäre viel einfacher für die Bauern und Winzer, wir müssten keine öffentlichen Diskussionen führen, keine Anträge stellen, keine Gebühren und Jagdkosten bezahlen. Glauben Sie mir, wenn es erfolgreiche Alternativen zu einer Bejagung gäbe, würden wir sie direkt umsetzen.

RBZ: Können Krähen in Rheinland-Pfalz bejagt werden?
BWV: Laut Landesjagdgesetz und Landesjagdverordnung genießt die Rabenkrähe in Deutschland vom 21. Februar bis 31. Juli Schonzeit, also genau in der Zeit, in der sehr viel Saatgut auf den landwirtschaftlichen Flächen zu finden ist. Sie darf also vom 1. August bis zum 20. Februar bejagt werden. Aber auch eine Bejagung in der Schonzeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Abwendung erheblicher Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen ist ein solcher Grund. Die Bejagung in der Schonzeit ist natürlich genehmigungspflichtig. Ich rate zu einer frühzeitigen Kontaktaufnahme mit der Unteren Jagdbehörde, um bei massivem Auftreten schnell handeln zu können. Ernteverluste führen teilweisen zu hohen Einkommenseinbußen. Ohne Abschussgenehmigungen müssen die Landwirte für die Krähenschäden zumindest entschädigt werden. Saatkrähen dürfen hingegen nicht bejagt werden, obwohl der Bestand europaweit als gesichert eingestuft ist. Kein Wunder bei europaweit geschätzten 10 Millionen Brutpaaren. Hier fordert der BWV eine Herabstufung des Schutzstatus zumindest auf das Niveau der Rabenkrähe.

RBZ: Wo kann man Krähenbefälle melden?
BWV: Es gibt den ISIP e.V. (Informationssystem für die integrierte Pflanzenproduktion), dort sind auch das Land Rheinland-Pfalz und die Landwirtschaftskammer Mitglied. Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen können und sollten dort gemeldet werden. Über das ISIP werden auch Handlungsempfehlungen mitgeteilt. Nehmen die Befälle zu, stellt das ISIP auch eine Art Warnsystem dar, sodass sowohl Politik als auch Beratung auf bedrohliche Entwicklungen reagieren können.

RBZ: Bitte erläutern Sie die Forderungen des Bauern- und Winzerverbandes
BWV: Wenn die Schutzbemühungen im Natur- und Artenschutz dazu führen, dass bestimmte Arten zum Problem werden und Widerstände provozieren, ist ein regulierender Eingriff nicht nur im landwirtschaftlichen, sondern auch im öffentlichen Interesse unumgänglich. Hierfür bedarf es aber entsprechender Anpassungen im Naturschutzrecht. Alternative Maßnahmen haben nicht zum Erfolg geführt und dürfen daher dem Antrag auf Entnahme von Tieren nicht weiter vorgeschaltet werden. Wir fordern die Landesregierung auf, die Krähenpopulationen intensiv zu beobachten und in Regionen mit hohen Rabenkrähenbeständen Abschussgenehmigungen unbürokratisch und vor allem schnell zu erteilen. Das trifft für landwirtschaftliche Kulturen, Gewächshäuser, Fahrsilos, Siloballen und Bewässerungseinrichtungen sowohl bei Aussaat und Pflanzung bis zu den erntereifen Früchten zu. Alternativ muss der Schaden der landwirtschaftlichen Betriebe vollumfänglich erstattet werden. Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund für eine Abstufung des Schutzstatus für Saatkrähen auch auf EU-Ebene einzusetzen, damit diese Vögel bei entsprechender Genehmigung bejagt werden dürfen. Die mögliche Genehmigung der Entnahme einzelner Tiere ist nicht ausreichend. Sie verhindert gravierende landwirtschaftliche Schäden nicht. Der Bestand der Saatkrähe ist längst nicht mehr gefährdet und ihr sehr hoher Schutzstatus gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz daher nicht mehr zeitgemäß.

Ab Juli gelten strengere Höchstwerte für Mykotoxine bei Getreide

Am 1. Juli 2024 treten in der EU neue bzw. abgesenkte Höchstgehalte für die Mykotoxine Deoxynivalenol (DON) sowie für T-2 und HT-2 in Kraft. Damit die neuen strengeren Werte eingehalten werden können, müssen beim Getreideanbau Maßnahmen zur Vermeidung einer Fusariuminfektion ergriffen werden. Bei Regen in der Getreideblüte ist eine Fusariumbehandlung sinnvoll.

Für unverarbeitetes Getreide und Körnermais werden die Höchstwerte für Deoxynivalenol (DON) ab dem 1. Juli 2024 um 250 μg/kg gesenkt (Tabelle), lediglich bei Hafer bleiben die DON-Höchstwerte mit 1.750 μg/kg konstant. Die Höchstwerte bei Weizen, Dinkel, Roggen und Gerste wurde auf 1.000 μg/kg und bei Durum und Mais auf 1.500 μg/kg gesenkt. Zusätzlich treten ab dem 1. Juli 2024 erstmals gesetzliche Höchstwerte für die Fusariumtoxine T-2 und HT-2 in Kraft. T-2 und HT-2 werden hauptsächlich von Fusarienpilzen der Arten Fusarium langsethiae und Fusarium sporotrichioides produziert. Bisher gab es für T-2 und HT-2-Toxine lediglich Orientierungswerte. Damit wird die Vermeidung einer Fusariuminfektion im Getreideanbau noch wichtiger. Entscheidend sind alle Maßnahmen, die eine Infektion vorbeugen und reduzieren: von der Sortenwahl über die Bodenbearbeitung, die Fruchtfolge, die Düngung, den Pflanzenschutz bis zum Erntezeitpunkt.

Insbesondere Durum und Weizen werden häufig bei Niederschlägen in der Blüte von Fusarienpilzen befallen und können, sofern die Höchstgehalte bei Fusarientoxinen überschritten werden, nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Dinkel, Roggen und Gerste sind weniger anfällig, sie können aber auch befallen werden. Sollte die unbeständige Witterung während der Blüte anhalten, muss mit einem hohen Fusarien-Risiko gerechnet werden. Dann sollte eine Fusariumbehandlung eingeplant werden.

Frühe Weizensorten wie Obivan, RGT Volupto, Complice, Rubisko und Winner haben in warmen Lagen in der Südpfalz und am Rhein bereits Anfang Mai mit dem Ährenschieben begonnen. In kühleren Lagen sowie bei späteren Sorten wird die Ähre in Kürze erscheinen. Die Infektion geht meist von Fusariumsporen aus, die von Ernterückständen mit dem Wind auf die Ähre gelangen und dort bei Temperaturen von über 16 °C und einer Blattnässe von etwa 24 Stunden die Ährchen infizieren. Von den Ährchen kann der Pilz in die Ährenspindel wandern und weitere Ährchen infizieren. Außerdem kann es zu Kontaktinfektionen vom Fahnenblatt auf die Ähre bzw. von befallenen Ähren auf Nachbarähren kommen.

Eine Fusariuminfektion wird nach etwa 3 Wochen durch ein Aufhellen und rötliche Verfärbung der befallenen Ährchen sichtbar. Dringt der Pilz bis in die Spindel vor, wird die Nährstoffzufuhr des darüberliegenden Teils der Ähre unterbrochen was zum typischen Ausbleichen des oberen Ährenteiles (Partielle Weißährigkeit) und zur Bildung von Schmachtkörnern führt.

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Der ideale Zeitpunkt für eine Fusariumbehandlung ist, wenn die Staubbeutel in der Mitte der Ähren zu beobachten sind. Durum zeigt eine besonders hohe Anfälligkeit. © Dr. Hubert Sprich

Infektionswetter beobachten und rechtzeitig behandeln
Hält die unbeständige Witterung an, sollte eine Behandlung mit einem gegen Fusarium zugelassenen Fungizid in der Getreideblüte erfolgen. Dies gilt besonders bei anfälligen Sorten, in Maisfruchtfolgen und bei reduzierter Bodenbearbeitung. Entscheidend für den Erfolg ist eine infektionsnahe Behandlung im Zeitraum von 2 Tagen vor bis 4 Tage nach einem Niederschlag während der Getreideblüte. Da die Blüte meist nicht gleichzeitig auf dem gesamten Schlag einsetzt, hat es sich bewährt, eine Fusariumbehandlung dann durchzuführen, wenn kurz nach dem Ährenschieben Niederschläge fallen und Temperaturen von über 16°C gemessen werden.

Fusarium-Fungizide haben eine Nebenwirkung gegen Mutterkorn
Aus Laborversuchen ist bekannt, das Triazole wie Metconazol (z.B. Plexeo, Caramba), Prothioconazol (z.B. Bolt, Proline, Curbatur) und Tebuconazol (z.B. Folicur) nicht nur eine gute Wirkung gegen Fusariumpilze haben, sondern auch das Wachstum des Mutterkornpilzes weitgehend stoppen. Bei einer Fusariumbehandlung mit diesen Wirkstoffen in der Blüte ist daher auch eine Nebenwirkung gegen Mutterkornbefall zu erwarten. Mutterkorn befällt zwar in erster Linie Fremdbefruchter wie Roggen kann aber bei der aktuell feucht-kühlen Witterung und einer damit langen Getreideblüte auch Selbstbefruchter wie Weizen infizieren. Für unverarbeitetem Weizen gilt nach der EU- Verordnung (EG) Nr. 1881/200 für Mutterkorn-Sklerotien ein Höchstgehalt von 0,2 g/kg.

Dr. Hubert Sprich, Cornexo

Praxis-Tipp: Der ideale Zeitpunkt für eine Fusariumbehandlung in Durum und Weizen ist, wenn bei den Haupttrieben die Staubbeutel in der Mitte der Ähren zu beobachten sind. Für einen ausreichenden Wirkungserfolg sollte die empfohlene Fungizidaufwandmenge eingehalten werden.

Neue gesetzliche Höchstgehalte für die Fusarietoxine DON, T-2 und HT-2  in unverarbeitetem Getreide ab dem 1. Juli 2024

 Erzeugnis

DON (μg/kg)


bis 30 Juni 2024

DON (μg/kg)


ab 1. Juli 2024

Summe T-2 und HT-2 (μg/kg)

ab 1. Juli 2024

 Unverarbeiteter Weizen, Dinkel und Roggen

1.250

1.000

50

 Unverarbeiteter Durum und Mais

1.750

1.500

100

 Unverarbeitete Gerste (außer Braugerste)

1.250

1.000

150

 Unverarbeiteter Hafer incl. Spelzen

1.750

1.750

1.250

 Unverarbeitete Braugerste

1.250

1.000

200

Digitale Unterschriftenaktion für Tierschutz mit Sinn und Verstand

Berlin. Die deutsche Landwirtschaft unterstützt die Weiterentwicklung der Tierhaltung und die Bemühungen, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und das Wohlergehen der Nutztiere zu fördern. Dafür werden aber praktikable Lösungen benötigt. Nationalen Alleingänge sind hingegen kontraproduktiv. Gesetzliche Veränderungen, wie sie die Bundesregierung jetzt zur Änderung des Tierschutzgesetz vorsieht, lehnt der Berufsstand ab.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ruft gemeinsam mit dem DBV und allen anderen Landesbauernverbänden zur Teilnahme an der digitalen Unterschriftenaktion auf, die der Bayerische Bauernverband freigeschaltet hat:

https://www.bayerischerbauernverband.de/tierschutzgesetz-so-nicht

Es fehlt im aktuellen Entwurf ein angemessener zeitlicher Rahmen für Umstellungen, Perspektiven für die Weiterentwicklung der betroffenen Betriebe und die Berücksichtigung der Wettbewerbsungleichheit in Europa.

Allein in Süddeutschland wären mehr als 17.000 Milchviehbetriebe vom Verbot der Anbindehaltung betroffen und müssten die Milchviehhaltung aufgeben, obwohl ein großer Teil bereits auf dem Weg zur Kombinationshaltung ist. Der Mangel an verfügbaren Tierärzten in strukturschwachen Regionen führt dazu, dass die notwendigen kurativen Eingriffe bei Kälbern zur Enthornung nicht zum bestmöglichen Zeitpunkt durchgeführt werden können. Das etablierte schonende Verfahren zum Veröden der Hornanlage mittels Schmerzmittelgabe und Sedierung dürfte künftig vom Tierhalter nicht mehr ausgeübt werden. Da Schwanzbeißen noch immer ein ungelöstes Problem in den allermeisten Schweinehaltungen Europas darstellt, kann auf das Kupieren noch nicht vollständig verzichtet werden. Die neuen Bestimmungen führen nicht nur zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand für die rund 16.000 Schweinehalter in Deutschland, sondern konterkarieren auch das Tierwohl, weil die Probleme damit nicht gelöst werden können.

Die vorgeschlagenen Regelungen zur Qualzucht sind unpräzise und bieten keine Rechtssicherheit. Viele Nutztierrassen, die keine Probleme mit Tiergesundheit und Tierwohl haben, würden ebenfalls unter Qualzuchtregelungen fallen. Die geplanten Änderungen werden nicht zu besserem Tierschutz führen, sondern lediglich dazu, dass mehr Tiere im Ausland unter weniger strengen Regeln gehalten werden!

Der Deutsche Bauernverband und die Landesbauernverbände fordern daher einen gangbaren und nachhaltigen Weg der Weiterentwicklung der Tierhaltung. Anstelle eines pauschalen Verbotes der Anbindehaltung von Milchkühen und Rindern muss eine dauerhafte Zulassung und Fortführung der bereits eingeführten und etablierten Kombinationshaltung möglich sein. Gleichzeitig müssen Wege und Perspektiven für Umbau und Weiterentwicklung geschaffen werden. Das Veröden der Hornanlagen von Kälbern sollte nach Schmerzminderung und Sedierung zugelassen werden. Alternativ sollte die vollständige lokale Betäubung durch den Tierhalter möglich sein. Die Bestimmungen zur Haltung von Schweinen mit langem Ringelschwanz ohne sinnlose Bürokratie und entsprechend dem bestehenden Aktionsplan der Bundesländer müssen überarbeitet werden und schließlich sind die Regelungen zur Qualzucht auf den Heimtierbereich zu beschränken.

Unsere Landwirtschaft ist Garant für eine stabile Gesellschaft

Der ländliche Raum ist ohne Landwirtschaft und Weinbau nicht vorstellbar. Wir prägen mit unserer Arbeit das Gesicht dieses Landes. Dennoch ist unsere heimische Landwirtschaft weltweit vernetzt. Wir stehen in direkter Konkurrenz mit der Agrarproduktion unserer Nachbarländer, der EU-Staaten, aber auch der Überseestaaten. Das führt zu einem permanenten Preisdruck, zu Kostensteigerungen, bei sich gleichzeitig verschärfenden Auflagen.

Seit der vergangenen Europawahl ist sehr viel geschehen. Die Coronakrise, der Angriff auf die Ukraine und viele Trockenperioden haben zumindest zeitweise die Bedeutung der Landwirtschaft in den Fokus der Öffentlichkeit gestellt. Ich sage es deutlich: Wir brauchen eine starke Landwirtschaft für eine starke, unabhängige und handlungsfähige Europäische Union und ein ebensolches Deutschland. Die grundlegenden und weichenstellenden Entscheidungen in der Agrarpolitik werden nun einmal in der EU getroffen.

Es muss das Anliegen der Politik auf allen Ebenen sein, sich von Krisen unabhängiger zu machen. Dabei darf die Landwirtschaft eben nicht dem freien Spiel der Wirtschaft geopfert werden. Sie leistet ihren sehr wertvollen Beitrag zur Stabilisierung und Zufriedenheit der Gesellschaft. Wir Bäuerinnen und Bauern ernähren die Menschen, erzeugen erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe, pflegen die Kulturlandschaft und erhalten die Artenvielfalt. Wir sind die Lösung, nicht das Problem. Handlungsfähige Staaten benötigen eine leistungsfähige Landwirtschaft. Daher bitte ich Sie zur Wahl zu gehen. Wählen Sie Parteien, die das Wohl der Landwirtschaft zum Ziel haben. Diese haben verstanden, weshalb die EU eine starke Landwirtschaft benötigt. Wählen Sie bürgerliche Parteien der Mitte, die Auflagen wieder auf das notwendige Maß reduzieren, die die Wirtschaftlichkeit der Betriebe in den Vordergrund stellen und umsetzbare, attraktive Programme anbieten, um auch den Naturschutz wirtschaftlich gestalten zu können. Denn Leistungen für die gesamte Gesellschaft müssen auch von ihr getragen werden. Um es deutlich zu sagen: Weitere Auflagenverschärfungen im Pflanzenschutz oder bei der Düngung mögen öffentlich attraktiv sein, helfen, aber weder der Landwirtschaft, noch der Artenvielfalt oder der Natur. Vernunft und Sachverstand sind gefragt und somit Politiker, die hierüber verfügen und den Populismus ablehnen. Gerade in der ablaufenden Periode haben wir erlebt, wie schnell über und nicht mit der Landwirtschaft Politik gemacht wird, wie schnell Meinungen und nicht Fakten in Gesetze gegossen werden. Nur dem schlagkräftigen Berufsstand ist es zu verdanken, dass keine vernichtenden Entscheidungen getroffen wurden.

Wählen Sie bitte auch die Kommunalpolitiker Ihres Vertrauens. In der Regel sind hier Bewerber mit landwirtschaftlichem oder weinbaulichem Hintergrund zu bevorzugen. Wir sollten Vertreter unseres Berufsstandes in den Parlamenten unterstützen. Auch auf kommunaler Ebene wird über unsere Zukunft entschieden. Baugebiete und die Verschiebung von Abstandsauflagen, Ausgleichsflächen, der Ausbau oder die Erneuerung von Wirtschaftswegen, Wasserschutzgebieten, Windkraft- oder Photovoltaikanlagen – es gibt viele Themen, die uns direkt oder indirekt betreffen. Mit Ihrer Stimme nehmen Sie Einfluss auf die künftigen Entscheidungen vor Ort und darauf, inwieweit Bäuerinnen und Bauern sich bei kommunalen Entscheidungsfindungen einbringen können. Nehmen Sie bitte auch Einfluss auf Ihren Bekanntenkreis, sodass Unentschlossene den Weg in die Wahlkabine finden werden. Mit unserer Stimme stärken wir den ländlichen Raum in der EU und in unseren Gemeinden. Nur eine starke Landwirtschaft kann die anstehenden Herausforderungen in der Ernährungs- und Energiesicherung und im Naturschutz meistern. Ein zufriedener ländlicher Raum ist ein Garant für einen stabilen und friedvollen Staat.

Bitte gehen Sie wählen!

Marco Weber
Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau