Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist auf die vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erteilten allgemeinen Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, anlässlich der Getreide-, Mais- und Ölsaatenernte sowie der Weintraubenlese hin. Diese gelten im Einzelnen für nachfolgende Zeiträume:
- Getreide- und Rapsernte in der Zeit vom 02.07.2024 bis zum 10.09.2024
- Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost und Maisernte in der Zeit vom 20.08.2024 bis zum 12.11.2024
- für die sonstige Ölsaatenernte in der Zeit vom 06.08.2024 bis zum 17.09.2024