Mit Unverständnis reagiert BWV-Präsident Marco Weber auf die schnelle Verabschiedung des EU-Renaturierungsgesetzes (NRL) – ohne die Landwirtschaft einzubinden: „Die Vorgehensweise der EU-Umweltminister ist unerhört. So dürfen sich gewählte Vertreter nicht verhalten.“ Mit dem Gesetz hätte sich das neu gewählte Parlament auseinandersetzen müssen. Die Entscheidung der Minister ignoriert den Wählerwillen“, so Weber weiter.
Mit dem NRL werde erneut ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der Zielvorgaben und Fristen zementiere und dabei den Konsens der Politik mit Betroffenen außer Acht lasse. Abgesehen vom Schaffen einer juristischen Handhabe gegen Grundbesitzer bringe das Gesetz keine Neuerungen. Es schaffe somit keine Vorteile für den Umwelt- und Naturschutz, sondern lediglich die Grundlage für künftige gerichtliche Auseinandersetzungen.
Fragen nach dem „wie“ und „womit“ würden im Gesetz bewusst ausgeklammert. Da keine EU-Fördergelder für die Umsetzung des Vorhabens ausgewiesen worden seien, überlasse man es der nationalen Ebene und letzten Endes den Betroffenen, die Umsetzung zu finanzieren.
Dass das Gesetz mit der Stimme von Österreichs grüner Umweltministerin gegen den Willen der eigenen Koalition verabschiedet worden sei, hinterlasse zusätzlich einen bitteren Geschmack. Weber mahnt die Politik: „Naturschutz wird nicht durch ordnungsrechtliche Maßnahmen gewährleistet, sondern durch die Zusammenarbeit und Selbstverpflichtung aller Interessengruppen.“