Soziale Medien

Sicher in den sozialen Medien bewegen!

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am 13. September ab 10.00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „Sicher in den sozialen Medien bewegen!“ durch. Öffentlichkeitsarbeit hat für die Darstellung der Landwirtschaft und des Weinbaus eine große Bedeutung. Mit dem Seminar können sich Landwirte und Winzer über die rechtlichen Regelungen und Möglichkeiten informieren. André Nienhaus, Fachrechtsanwalt aus Bocholt, erläutert u.a., was bei Veröffentlichungen in den sozialen Medien beachtet werden muss, welche Rechtsgrundlagen man beherrschen sollte und welche Rolle der Datenschutz in den sozialen Medien spielt. Darüber hinaus wird Herr Nienhaus erläutern, wie eine Homepage datenschutzrechtlich sicher gemacht wird. Schließlich soll sie gerade gegenüber recherchierenden Abmahnanwälten rechtssicher sein.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und 80 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier.

Agrarinfos für Landwirte

Mit kostenlosen Fachinformationen immer auf aktuellem Stand

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau gibt seit 2007 kostenfreie Agrar-Infos an seine Mitglieder heraus. Die Nachfrage nach diesen Infos steigt stetig an. Sie unterscheiden sich nach Produktionsschwerpunkten: Acker- und Obstbau-Info, Milch-Info, Schweine-Info, Neuer Energien und Leader-Info. Interessierte Mitglieder können jede Info entweder per E-Mail oder Fax erhalten.

Jede Info enthält kompakte Beiträge zu politischen und marktwirtschaftlichen Themen, die auf die jeweiligen Produktionsbereiche zugeschnitten sind. Die Mitglieder werden somit schnell und fachlich fundiert informiert.

Anmeldungen erfolgen unter: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Karl-Tesche-Str. 3, 56073 Koblenz, Tel. 0261/9885-1112, Fax 0261/9885-1300 oder per E-Mail: netter@bwv-net.de oder direkt hier, über diesen Link.

Superfood vom Acker

Gromper, Grumbeer oder Erpel – ein Hoch auf die Kartoffel

Koblenz. Hätten die spanischen Eroberer im 16. Jahrhundert nicht die Kartoffeln aus Südamerika mit nach Europa gebracht, dann hätten wir heute nicht die „tolle Knolle“ auf dem Acker. Anfangs galt das blühende Nachtschattengewächs nur als Zierpflanze. Erst im 17. Jahrhundert erkannte Friedrich der Große das Potential der Kartoffel und erließ den „Kartoffelbefehl“. Er sorgte dafür, dass die Kartoffel kultiviert wurde und Ernteausfälle beim Getreide so ausgeglichen wurden.

Linda, Laura oder Augusta, das sind nur drei von über 2.000 verschiedenen Kartoffelsorten, die es weltweit gibt. In Deutschland sind 210 Sorten zum Anbau zugelassen. Beim Anbau wird zwischen Speisekartoffeln, Stärkekartoffeln, Futterkartoffeln und Pflanzkartoffeln unterschieden.

Nach Brot ist die Kartoffel das wichtigste Grundnahrungsmittel der Deutschen und eine wichtige Säule in der Landwirtschaft. Im Jahr 2022 wurden deutschlandweit auf 266.800 Hektar landwirtschaftlicher Fläche Kartoffeln angebaut und 10,3 Millionen Tonnen geerntet. Damit liegt der deutsche Selbstversorgungsgrad mit Kartoffeln bei 150 Prozent (100 Prozent entspricht einer Vollversorgung). Allerdings schwankt dieser Grad jedes Jahr je nach Witterung und Erntemenge. Jeder Deutsche hat letztes Jahr durchschnittlich 56,1 Kilogramm Kartoffeln (Speisefrischkartoffeln und Kartoffelerzeugnisse) verzehrt.

BWV-Service

Neues Angebot für E.ON-Bestandskunden

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat mit dem Rahmenvertragspartner E.ON für den Zeitraum von weiteren 2 Jahren (01.01.2024 bis 31.12.2025) neue Konditionen für die Versorgung mit Strom verhandelt und bietet den Mitgliedern damit die Möglichkeit einer langfristigen Planungssicherheit.

Alle E.ON-Bestandskunden, die bereits ein Verbandsprodukt nutzen, erhalten ihr Angebot mit dem neuen Tarifnamen E.ON BWV Strom Extra eFix 2025 Öko Ende August automatisch von E.ON per Post zugesandt.

Der neue Tarif ab 2024 kann direkt über den im Schreiben notierten Weg mittels individueller TAN auf der Landingpage von E.ON gebucht bzw. abgeschlossen werden. Es gibt keine Anmeldeformulare in Papierversion!

Der Buchungszeitraum für das neue E.ON-Angebot ist vom 28.08.2023 bis zum 22.09.2023 solange der Vorrat für die zu diesen Sonderkonditionen bereitgestellte Menge reicht.

Wolf und Weidehaltung

„Na endlich“ – BWV-Präsident Michael Horper begrüßt Umdenken in der Wolfspolitik

Koblenz. Auf die aktuelle politische Diskussion über ein offensiveres Wolfsmanagement in der rheinland-pfälzischen Landesregierung reagiert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, positiv: „Na endlich, es wird Zeit, dass bei einer zu erwartenden steigenden Anzahl an Wölfen im Land schneller auf Wolfsrisse reagiert werden kann. Nur so können die Weidetierhaltung und das Grünland in Rheinland-Pfalz erhalten bleiben.“

Es dürfe nicht unterschätzt werden, welche Auswirkungen Tierrisse auf die Herden hätten. Das Entschädigen der getöteten Tiere genüge nicht. Die überlebenden Tiere einer Herde seien traumatisiert und kaum mehr zu führen. Sie würden nach einem Wolfsübergriff auf unbekannte Geräusche oder Bewegungen teilweise panisch reagieren. Bei einer flächendeckenden Besiedlung des Wolfes in den Mittelgebirgslagen seien somit Grünlandstandorte akut gefährdet, da sie zumindest über die Tierhaltung dauerhaft nicht mehr bewirtschaftet werden könnten.

Horper begrüßt die regierungsinterne Diskussion über eine schnelle Entnahme auffälliger Wölfe. Das schütze nicht nur das Leben der Rinder und Schafe, sondern auch die Psyche der Tierhalter. Viele EU-Staaten hätten längst sinnvoll auf steigende Wolfspopulationen reagiert. Nun müssten auch Deutschland und Rheinland-Pfalz endlich praxisnahe Regelungen einführen. Gerne sei der Berufsstand bereit, sich in die weitere Diskussion einzubringen, damit sachgerechte Entscheidungen gefällt werden könnten.

Verwaltungsgericht Koblenz

Freilaufende Rinder dürfen mit Kugelschuss geschlachtet werden

Koblenz. Die Schlachtung von Rindern geschieht normalerweise in speziell dafür vorgesehenen Schlachträumen, die gesetzeskonform zunächst eine Fixierung der Tiere mit anschließender Betäubung – in der Regel durch ein Bolzenschussgerät – ermöglichen. Anschließend wird die Halsschlagader durchtrennt, wodurch durch Ausbluten schnell der Tod eintritt.

Bei Tieren, die ganzjährig im Freien gehalten werden, verursacht diese Methode in der vorbereitenden Phase jedoch übermäßigen Stress durch das erforderliche Einfangen und die notwendige Fixierung und Ruhigstellung des Rindes, sodass grundsätzlich auch eine Schlachtung mittels „Kugelschuss“ in Frage kommt. Über die Zulässigkeit eines solchen Kugelschusses gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Ansichten, zumal ein Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität aus dem Jahr 2022 hohe Anforderungen an die Genehmigung eines Kugelschusses zur Schlachtung gestellt hat.

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat nunmehr entschieden, dass bei Rindern, die ganzjährig im Freien gehalten werden, der Kugelschuss als Regelverfahren anzusehen und daher auch von den zuständigen Behörden zu genehmigen ist.

In dem vom Verwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte ein Rinderhalter aus dem Rhein Lahn-Kreis die Genehmigung zur Schlachtung eines Wagyu-Rindes mittels Kugelschuss beantragt. Diese Genehmigung wurde ihm zunächst versagt. Da sein fristgerecht eingelegter Widerspruch nicht beschieden wurde, verfolgte er sein Anliegen auf gerichtlichem Wege mittels Untätigkeitsklage weiter. Zunächst mit Erfolg.

Die Richter erteilten der Forderung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, auch bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern die Bolzenschussbetäubung dem Kugelschuss vorzuziehen, es sei denn, es seien erhebliche Risiken bei dieser Methode für Mensch und/oder Tier ersichtlich, eine Absage. Zur Begründung wiesen die Koblenzer Richter insbesondere daraufhin, dass das Einfangen und Fixieren von ganzjährig im Freien gehaltenen Tieren sowohl mit Gefahren für das Personal verbunden und auch für die Tiere selbst sehr belastend seien. Der Kugelschuss würde dem Tier hingegen Aufregung und Ängste ersparen, die sich insbesondere aus dem Einfangen und dem Ruhigstellen, beziehungsweise Fixieren des Kopfes zur Vorbereitung des betäubenden Bolzenschusses ergeben. Daher vertraten die Richter die Auffassung, dass, bei korrekter Anwendung, der Kugelschuss eine schmerz-, stress- und leidensfreie Schlachtung im Sinne der tierschutzrechtlichen Bestimmungen und damit auch das Regelverfahren in diesen Fällen sei. Daher sei dem Landwirt die entsprechende Genehmigung zu erteilen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Koblenz ist noch nicht rechtskräftig und auch grundsätzlich auf einen Einzelfall bezogen. Dennoch gibt sie wichtige Hinweise auf die juristische und tierschutzrechtliche Einordnung von Schlachtverfahren bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Koblenz vom 24. Juli 2023

Aktenzeichen 3 K 39/23.KO

Deutscher Bauernverband

Neuer Höchstwert: über 4.000 Schäden bei Nutztieren durch den Wolf

Berlin. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper ist besorgt über die Entwicklung der Wolfspopulationen und Wolfsrisse in Rheinland-Pfalz und in Deutschland. Über die bedenkliche Entwicklung hat nun der Deutsche Bauernverband (DBV) informiert. Der DBV zitiert die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf. Sie hat für 2022 die Zahl von 4.366 vermissten, verletzten oder gerissenen Nutztieren nun offiziell bestätigt (Vorjahr: 3.374). „Die Zahlen belegen ein weiteres Mal das Scheitern der bisherigen Wolfspolitik, die nur auf vermeintlichen Herdenschutz setzt. Der Handlungsdruck beim Thema Wolf hat weiter zugenommen und wird mit der nach wie vor ungebremsten Ausbreitung weiterhin steigen“, so Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes. „Trotz Herdenschutz und finanzieller Förderung ist es offensichtlich, dass eine Koexistenz zwischen Wolfsansiedlung und Weidetierhaltung nur mit einem Bestandsmanagement, sprich der gezielten und frühzeitigen Entnahme von Problemwölfen bis hin zu ganzen Rudeln, gelingen kann“, so Hartelt.

„Die Zahlen der Schadensstatistik für 2022 sind laut der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Nutztiere zum Zeitpunkt des Übergriffs durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren“, so Hartelt weiter. „Herdenschutz muss immer individuell betrachtet werden und für den einzelnen Tierhalter zumutbar sein. Wo sind die Lösungen für Almen, Deiche oder Tierhalter, die nicht mit hohen Summen bei einer Investition in Vorkasse gehen können? Darauf erhalten die Halterinnen und Halter von Nutz- und Haustieren seit Jahren keine Antwort, weil auf Seiten des Naturschutzes die sprichwörtliche Vogel-Strauß-Politik verfolgt wird. Wir müssen endlich in der Wirklichkeit ankommen und die vermehrte Entnahme als wichtigen Teil des Herdenschutzes umsetzen.“

Landwirtschaft und Witterung

Regenwetter – besorgte Bauern und Winzer

Koblenz. Bei weiter andauernden Regenfällen ist mit Qualitätseinbußen bei noch zu erntenden landwirtschaftlichen Kulturen und im Weinbau zu rechnen. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, erklärt, dass das Wetter in diesem Jahr den Landwirten zu schaffen mache. Die langanhaltende Sommertrockenheit führe zu geringeren Erntemengen und verringerten Qualitäten. Während der Ernte sei aber eine regenfreie Zeit notwendig, um beispielsweise das Getreide trocken einfahren zu können und um weitere Qualitätseinbußen zu vermeiden.

„Regen ist wichtig und notwendig, wochenlanger Regen aber führt dazu, dass die ungeernteten Getreidekörner noch auf dem Feld auskeimen, was die Backqualität zunichtemacht. Danach kann das Getreide nur noch als deutlich billigeres Futtergetreide vermarktet werden. Somit leiden die Landwirte nicht nur unter geringeren Erträgen, sondern auch unter geringeren Erzeugerpreisen“, macht Horper deutlich. Auch für den Weinbau wäre eine kurze Trockenphase ebenfalls wünschenswert. Langanhaltender Regen erhöhe die Schimmelgefahr und könne bei den Trauben zu Qualitätseinbußen führen.

Nach der Getreideernte sei wechselhaftes Wetter weiterhin wichtig, damit noch zu erntende Kulturen, das Grünland, der Mais, die Zuckerrüben und die Kartoffeln vom Regen profitieren könnten, betont Präsident Horper.

Saisonarbeitskräfteseminar

Darauf müssen Betriebsinhaber achten

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt am 17. August 2023 ab 09:30 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Saisonarbeitskräfteseminar durch.

Die Seminarteilnehmer werden sich mit den rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Hintergründen, die bei der Einstellung von Saisonarbeitskräften von Bedeutung sind, beschäftigen. Rechtsanwältin Barbara Wolbeck, Versicherungsreferentin Dr. Petra Paul und Steuerberater Bernd Heinrichs vom BWV stehen als Fachreferenten zur Verfügung.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und 80 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, Fax: 0261 9885-1300, E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier online.

Das Seminar fällt aus!

Jagd und Forst

Rheinland-Pfalz stellt Referentenentwurf zum Jagdrecht in Rheinland-Pfalz vor

Koblenz. Nach langen vorbereitenden Diskussionen hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Energie nunmehr den Referentenentwurf zur Novellierung des rheinland-pfälzischen Jagdrechtes vorgestellt. Der Entwurf beinhaltet eine Vielzahl an gravierenden Änderungen, die in den nächsten Monaten sorgfältig gesichtet und von den Grundstückseigentümern kommentiert werden müssen.

Die IGJG wird sich im Rahmen einer Mitgliederversammlung Ende September 2023 mit der Thematik befassen und auch das Gespräch mit weiteren Verbänden in Rheinland-Pfalz suchen. Bis zum 15. Oktober 2023 muss dann eine Stellungnahme abgegeben werden.

Der Entwurf steht hier zum Download bereit.