Bild: IMAGO / CHROMORANGE

Betriebsprämie 2023 – Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide einlegen

Koblenz. In den letzten Tagen haben mehrere Tausend Landwirte und Winzer in Rheinland-Pfalz Rückforderungsbescheide ihrer Kreisverwaltung zur Basisprämie, zur Umverteilungsprämie und gegebenenfalls auch zu den Ökoregelungen erhalten. Häufig werden hohe dreistellige Beträge zurückgefordert.

Der Grund für diese Rückforderung ist bisher nicht abschließend geklärt. Möglicherweise handelt es sich um einen Fehler im LEA-Programm, der den Ausgangsbescheiden vom Dezember 2023 fälschlicherweise zugrunde gelegen hat und der mit den aktuellen Rückforderungsbescheiden korrigiert wird. Ob die Rückforderungen zu Recht erfolgen, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Der Bauern- und Winzerverband empfiehlt daher, gegen die Bescheide form- und fristgerecht innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der zuständigen Kreisverwaltung einzulegen. Die Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau halten Muster für ihre Mitglieder bereit.