IGJG und BWV wollen keine Schwächung der Jagdgenossenschaften und setzen auf funktionsfähige Jagd

Koblenz. Die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) und der BWV-Ausschuss Forst, Jagd und Eigentumsfragen haben sich in einer gemeinsamen Sitzung Mitte September mit dem vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) vorgelegten Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes befasst. Der Entwurf, der bereits seit Wochen in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert wird, wurde in seinen Grundzügen von den Vertreterinnen des Umweltministeriums, insbesondere von Frau Lea Lorscheider und Frau Larissa Krapp, vorgestellt.

Der Ausschussvorsitzende und neue Vorsitzende der IGJG, Josef Schwan, konnte zu der sehr gut besuchten Veranstaltung über 70 Personen begrüßen, die die Gelegenheit ausgiebig nutzten, inhaltliche Rückfragen zum Gesetzentwurf zu stellen. Die intensive, über vierstündige Diskussion dient als Grundlage für die von Seiten der IGJG und dem BWV abzugebenden Stellungnahmen zum Gesetzentwurf. Diese werden die Interessen der Jagdgenossenschaften, Grundstückseigentümer und Bewirtschafter sachlich aufzeigen und Kritikpunkte am vorgelegten Gesetzentwurf darstellen. Die Teilnehmer waren sich grundsätzlich einig darüber, dass das bisherige Jagdrechtssystem gut funktioniert und grundsätzlich keine Notwendigkeit besteht, einen tiefgreifenden Wandel herbeizuführen und insbesondere einen Systemwechsel im bewährten System der Revierjagd vorzunehmen. Es wurde die Sorge deutlich, dass durch die im Entwurf vorgesehenen Möglichkeiten, einzelne oder auch größere Flächen aus dem Verbund des Reviersystems herauszulösen, die Jagdgenossenschaften als Solidargemeinschaften insgesamt geschwächt werden. Zudem bemängelten die Teilnehmer, dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl an Ermächtigungsgrundlagen beinhalte, mit denen das Umweltministerium im Rahmen von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften weitere Konkretisierungen der gesetzlichen Regelungen vornehmen könne, ohne dass diese bisher im Detail bekannt wären. Dies betrifft beispielsweise organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Befriedung einzelner Flächen oder der Organisation von Jagdgenossenschaften. Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass eine funktionierende Jagd unbedingt notwendig sei, damit die land- und forstwirtschaftlichen Kulturen geschützt und übermäßige Wildschäden vermieden würden. Daher bestehe grundsätzlich ein großes Interesse daran, dass auch die Jäger verlässliche Grundlagen erhielten, um als Pächter der einzelnen Reviere attraktive Rahmenbedingungen vorzufinden.

Die geplanten Veränderungen bei den – nach den Vorstellungen des MKUEM – in Zukunft bejagbaren Tierarten wurde ebenfalls erörtert. Die Liste ist im Entwurf gegenüber der bisherigen Fassung im Landesjagdgesetz deutlich kürzer und „ökosystemfremde“, also invasive Arten sollen zukünftig besonders behandelt werden. Allerdings gibt es, das wurde von den Teilnehmern kritisiert, nach wie vor keine Bestrebungen, auch den Wolf in die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten aufzunehmen. Mit der Aufnahme könnten in Zukunft die rechtlichen Möglichkeiten optimiert werden, um bei auffälligen Wölfen oder bei einer notwendigen Regulierung des Bestandes schnell und unkompliziert auch jagdrechtliche Maßnahmen ergreifen zu können.

Der im Sommer vorgelegte Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Phase der Verbändeanhörung. Die Frist für eine Stellungnahme läuft bis zum 15.10.2023. Danach werden alle eingehenden Forderungen und Anregungen im rheinland-pfälzischen Umweltministerium gesichtet und der Gesetzentwurf wird noch einmal überarbeitet. Erst danach wird das parlamentarische Verfahren eröffnet, in dem dann der rheinland-pfälzische Landtag und die dort vertretenen Parteien die Möglichkeit haben werden, sich noch intensiver mit dem vom Umweltministerium vorgelegten Gesetzentwurf zu befassen. Dabei, so waren sich alle Sitzungsteilnehmer einig, wird es sicherlich Änderungen am bisher vorgelegten Entwurf geben, denn noch kein Referentenentwurf hat die parlamentarischen Beratungen unverändert als Gesetz verlassen.