Koblenz. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die Einführung eines Wassercents für die Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2024 beschlossen. Damit wird jenseits einer geltenden Freimenge von 10.000 m³ Grundwasser bzw. 20.000 m³ Oberflächenwasser eine Abgabe für Landwirte fällig. In Zukunft müssen sie für die Entnahme eines Kubikmeters Grundwasser 6 Cent und für Oberflächenwasser 2,4 Cent zahlen. Erleichterungen gibt es für Wasser- und Bodenverbände, die lediglich die Hälfte der Abgabe zahlen müssen.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hatte sich in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität gegen die Einbeziehung der Landwirtschaft in das System des Wassercents ausgesprochen. Das Argument, mit den Abgaben auch Landwirte dazu zu bewegen, mit der Ressource Wasser sparsam umzugehen, ist nach Ansicht des BWV eher nachrangig, da alleine das Fördern und Verteilen von Grundwasser pro Kubikmeter etwa 60 Cent bis 70 Cent kostet. Daher haben die Landwirte bereits einen eigenen Anreiz, Wasser zu sparen und eine zusätzliche Abgabe ist nicht erforderlich. Außerdem ist die jeweils zugewiesene Wasserentnahmemenge ohnehin kontingentiert.
Darüber hinaus kritisierte der BWV Rheinland-Nassau, dass der zu erwartende finanzielle Betrag auf Seiten des Landes durch höhere Personalkosten und ausufernde Bürokratie mehr als aufgefressen werden könnte. Dieses Argument überzeugte die Landesregierung jedoch ebenfalls nicht davon, von der Einbeziehung der Landwirtschaft in den Wassercent abzusehen, ebenso wie die aus BWV-Sicht fehlenden Regelungen für den weinbaulichen Bereich, wo Neuanpflanzungen ohne Bewässerungsmaßnahmen kaum noch möglich sind. Die Landwirte sind nicht für den Klimawandel, der für die notwendigen Bewässerungsmaßnahmen eine tragende Rolle spielt, verantwortlich. Grundsätzlich ist dieser ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und daher dürfen zusätzliche Kosten nicht auf die Landwirtschaft abgewälzt werden. Vielmehr wäre es notwendig, die Allgemeinheit an entsprechenden Kosten zu beteiligen.
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