BWV-Fachforum Bewässerung im Weinbau

Bewässerungsmöglichkeiten müssen verbessert werden

Koblenz. Während des Fachforums „Bewässerung im Weinbau“ des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, machte Weinbaupräsident Walter Clüsserath auf die enormen Herausforderungen für den Berufsstand durch den Klimawandel und die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen und effizienten Umgangs mit der wertvollen Ressource Wasser aufmerksam. Über 50 Gäste, darunter zahlreiche Bundes- und Landesabgeordnete, informierten sich über den Themenkomplex im Rahmen von Fachvorträgen und einer Podiumsdiskussion.

Matthias Hörsch, Geschäftsführer des Bezirksverbands der Wasser- und Bodenverbände Rheinland-Nassau, erläuterte die organisatorischen und rechtlichen Anforderungen bei der Beantragung und Verwaltung von Wasserrechten für weinbauliche Zwecke. Torben Alles, Leiter der Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung beim DLR Mosel in Bernkastel, schilderte die Möglichkeiten zur Schaffung von Bewässerungsinfrastruktur im Rahmen einer Flurbereinigung und gab Einblicke in ein praktisches Bewässerungs-Pilotprojekt an der Ruwer. Joachim Gerke, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, schloss den Vormittag mit Zahlen und Fakten zum Klimawandel sowie zur Wasserverfügbarkeit im nördlichen Rheinland-Pfalz und stellte die wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten für eine koordinierte und bedarfsorientierte Bewässerung von Rebflächen vor.

Am Nachmittag wurde die Bewässerungsthematik von einer Podiumsrunde aufgegriffen, an der mit Joachim Gerke von der SGD Nord, Prof. Dr. Manfred Stoll vom Institut für Weinbau der Hochschule Geisenheim, Dr. Wolfgang Patzwahl vom Büro für Technik und Management im Weinbau in Sulzfeld am Main und Rebecca Materne-Feiden, Steillagenwinzerin aus Winningen an der Terrassenmosel teilnahmen. Unter Moderation von Mittelrhein-Weinbaupräsident Heinz-Uwe Fetz diskutierten sie über unterschiedliche Konzepte der Umsetzung von Bewässerungsanlagen und die Anforderungen und Wünsche des Berufsstands, u.a. die umgehende Durchführung von Bewässerungsversuchen im Weinbau, deutliche Förderung von Regenrückhaltebecken und Tröpfchenbewässerungsanlagen.

Dr. Thomas Höfer, Weinbaupräsident der Nahe, fasste die Ergebnisse des Bewässerungs-Forums zusammen und dankte allen Beteiligten für ihr Engagement. Er rief die Anwesenden und die Politik dazu auf, gemeinsam die Probleme anzugehen, die Winzer bei dieser Generationenaufgabe zu unterstützen und dafür auch mal neue und kreative Lösungswege zu wagen.

Studie belegt drastische Auswirkungen der EU-Pläne zur Pflanzenschutzmittelreduktion

Rukwied: EU-Kommission gefährdet Ernährungssicherheit und Existenz zahlreicher Betriebe

Berlin (DBV). Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) würde klassischen Acker-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Schutzgebieten unmöglich machen und ginge mit massiven Ertragseinbußen sowie Einkommensminderungen der landwirtschaftlichen Betriebe einher. Das belegt ein im Auftrag des Deutschen Bauernverbandes erstelltes Gutachten der Hochschule Soest.

Das Gutachten ermittelt die Auswirkungen des SUR-Entwurfs auf die betrieblichen Ergebnisse von Acker-, Futter- und Gemüsebaubetrieben sowie die Folgen für das Anbauspektrum in den betroffenen Gebietskulissen. Im Ergebnis sind auf Standorten mit hohem Ertragspotenzial Einkommensminderungen von rund 50 Prozent zu erwarten. Auf schwächeren Standorten wäre Ackerbau mittelfristig nicht mehr wirtschaftlich tragfähig. Insbesondere der Anbau von Kartoffeln und Raps sowie der Gemüseanbau müssten infolgedessen vielfach eingestellt werden. Der ohnehin bereits geringe Selbstversorgungsgrad beim Gemüse würde demnach weiter sinken. Auch Futterbaubetriebe müssten je nach Flächenausstattung und Pflanzenschutzintensität mit Ertragsminderungen und somit Grundfutterknappheit rechnen, welche die Betriebe innerbetrieblich nicht vollständig kompensieren könnten.

Der Verfasser des Gutachtens, Professor Dr. Friedrich Kerkhof von der Hochschule Soest, betont die Deutlichkeit der Ergebnisse: „Auf den guten Ackerbaustandorten sind die Einkommensminderungen bei den wirtschaftlich starken Früchten Kartoffeln, Raps, Zuckerrüben und Weizen am höchsten. Der Anbau von Kartoffeln ist nicht mehr wirtschaftlich, die relative Wettbewerbsfähigkeit von Mais nimmt dagegen zu. Im Ackerbau auf Standorten mit einem niedrigen Ertragspotenzial ist ein Verzicht auf den chemischen Pflanzenschutz wirtschaftlich nicht tragfähig. Im Gemüseanbau steigt das Anbaurisiko durch Schädlinge und Schadpilze erheblich an. Bei Verzicht auf den chemischen Pflanzenschutz wird der Anbau vieler Gemüsearten aufgegeben oder lohnt sich nur bei sehr hohem Preisniveau.“

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, betont, dass vor dem Hintergrund der Studie eine grundlegende Überarbeitung der Vorschläge dringender denn je ist. „Das Gutachten macht deutlich, dass die EU-Kommission mit ihren weltfremden Plänen zur Pflanzenschutzmittelreduktion nicht nur die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe massiv gefährdet, sondern auch die sichere Nahrungsmittelversorgung in Europa leichtfertig aufs Spiel setzt. Die deutschen Bauern stehen zu dem Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln so weit wie praktisch möglich zu reduzieren und haben in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Es braucht dafür jedoch intelligente und vor allem umsetzbare Lösungen, mit denen die EU auch ihrer Verantwortung bei der Ernährungssicherung gerecht werden kann. Pauschale Reduktionsziele und Komplettverbote sind der gänzlich falsche Ansatz“, so Bauernpräsident Rukwied.

Eine Zusammenfassung des Gutachtens „Ökonomische Folgen des Verzichts auf chemische Pflanzenschutzmittel“ finden Sie HIER.

Die Langfassung des Gutachtens ist HIER zum Download verfügbar.

Agrarministerkonferenz

BWV fordert praxisgerechtere und verlässliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung

Berlin. Die Agrarminister der Länder gingen vergangene Woche ohne nennenswerte Ergebnisse auseinander. So kritisiert der Präsident des Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV), Ökonomierat Michael Horper: „Es fehlt ein Gesamtkonzept. Die Vorhaben der Bundesregierung sind unrealistisch und werden die Tierhaltung in Deutschland in den Ruin treiben. Die Borchert-Kommission hat das 16-fache an Finanzbedarf errechnet, um die Tierhaltung tragfähig umgestalten zu können. Umbauwillige Betriebe benötigen Fördersätze von 90 Prozent für die Mehrkosten. Außerdem müssen Betriebe ihre Tierplätze dennoch aufstocken können. Was nützt eine Förderung, wenn ein Betrieb am Ende unwirtschaftlich wird?“

Die Agrarministerkonferenz spricht sich weiterhin für ein Gesamtkonzept sowie für eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung aus. Außerdem sollen dafür die Sauen- und Ferkelhaltung einbezogen werden. Die Kennzeichnung soll auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie verarbeitete Produkte ausgeweitet werden. Dies sei aber viel zu wenig, machte Horper klar. Nun müssten das Förderbudget von einer Milliarde in vier Jahren auf vier Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt und die Fördervoraussetzungen den Praxisanforderungen angepasst werden. Ansonsten laufe der Umbau der Tierhaltung ins Leere, ist sich der BWV-Präsident sicher. Vor allem müssten die praxisnäheren Entscheidungen schnell und auf lange Sicht erfolgen, damit die Betriebe in ihre Planungen eintreten könnten und endlich verlässliche Rahmenbedingungen hätten.

Horper: „Wenn die Bundesregierung nicht endlich den Rat der Borchert-Kommission und des Berufsstandes annimmt, wird v.a. die Schweinehaltung in Deutschland weiter an Boden verlieren und die Importabhängigkeit weiter zunehmen. Ein hoher nationaler Selbstversorgungsgrad an Lebensmitteln darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Das würde sich sonst eines Tages bitter rächen.“

Horper: „Wenn die Bundesregierung nicht endlich den Rat der Borchert-Kommission und des Berufsstandes annimmt, wird v.a. die Schweinehaltung in Deutschland weiter an Boden verlieren und die Importabhängigkeit wird weiter zunehmen. Ein hoher Selbstversorgungsgrad eines Staates an Lebensmittel darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Das würde sich sonst eines Tages bitter rächen.“

BWV-Präsidium in Brüssel

Pflanzenschutz ist unverzichtbar

Brüssel. Das Präsidium des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) führte in der letzten Aprilwoche in Brüssel mehrere Gespräche mit Vertretern der europäischen Institutionen, um persönlich die Forderungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes im Zusammenhang mit der geplanten Reduzierung der Pflanzenschutzmittel (Sustainable Use Regulation, SUR) und der Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) vorzutragen. „Wir können nicht nur fordern, dass die Parlamentarier zu uns auf die Höfe kommen, um unsere Arbeit zu verstehen. Wir müssen auch zu den Abgeordneten und den Kommissionsvertreter/-innen hinfahren, um deren Tätigkeit im Parlament und anderen Organisationen nachvollziehen zu können“, sagte Präsident Michael Horper während der Präsidiumssitzung.

Die Mitglieder des BWV-Präsidiums sprachen u.a. mit dem stellvertretenden Direktor der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Andrew Owen-Griffiths, und der Europaabgeordneten Christine Schneider. Die Forderungen des Berufsstandes waren deutlich: Es muss ein Miteinander von Landwirtschaft und Naturschutz geben, die Erzeugung heimischer Lebensmittel muss Vorrang vor Importen haben und die Bauern- und Winzer müssen weiterhin nach guter fachlicher Praxis produzieren können. Dazu gehört auch der Einsatz notwendiger Pflanzenschutzmittel. Einem Pflanzenschutzverbot auf Naturschutzflächen erteilten die Präsidiumsmitglieder eine klare Absage.

Owen-Griffiths betonte, dass es in der EU nur um das Verbot besonders gefährlicher Pflanzenschutzmittel gehe, während Schneider Verständnis für die Sorgen der Bauernfamilien zeigte. Sie werde die begründeten Anliegen unterstützen. Sie bat darum, Gespräche mit vielen Abgeordneten zu führen, um sie aus erster Hand auf die tatsächliche Betroffenheit der landwirtschaftlichen und weinbaulichen Familien hinzuweisen.

Präsident Horper erklärte, dass die Fahrt zur EU wichtig gewesen sei und nun vor Ort weiter mit den Abgeordneten gesprochen werden müsse. So werde der BWV gemeinsam mit den Verbänden aus Belgien und Luxemburg Ende Mai Gespräche mit EU-Abgeordneten aus diesen Ländern führen.

Sozialwahlen 2023

Wahlunterlagen an Gruppe der Selbstständigen werden verschickt

Koblenz. In diesen Wochen findet die Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) statt. Die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte können ihre Stimme bis zum 31. Mai 2023 abgeben.

Aktuell werden die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte verschickt. Es handelt sich ausschließlich um eine Briefwahl. Der Wahlbrief muss bis zum 31. Mai 2023 beim Wahlausschuss der SVLFG eingegangen sein. Nach diesem Termin darf die Stimme nicht mehr berücksichtigt werden. Daher ist die Postlaufzeit bei der Rücksendung zu berücksichtigen. Bereits jetzt ist festzustellen, dass der Fragebogenrücklauf höher ist als bei der letzten Sozialwahl 2017.

Der Wahlausweis wird von der SVLFG nur auf Antrag ausgestellt. Dazu hat sie einen Fragebogen an alle in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versicherten Unternehmen verschickt, um das Wahlrecht in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte feststellen zu können. Die Wahlberechtigten erhalten den Wahlausweis mit den Wahlunterlagen. Diese sind so bald wie möglich ausgefüllt an die SVLFG, Wahlausschuss, 10499 Berlin, zurückzusenden. Nur bei korrekter Ausfüllung und Rücksendung ist die Stimme gültig.

Die Vorschlagslisten mit den Kandidierenden inklusive deren Selbstdarstellungen sowie ein Erklärfilm zum Wahlverfahren finden sich auf www.svlfg.de/sozialwahl. Fragen beantwortet der Wählendenservice unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 589 2716 oder per E-Mail an fragen-sozialwahl@svlfg.de

Wolfspolitik muss ihr Scheitern eingestehen

Forderungen des Deutschen Bauernverbandes zum Wolfsgipfel

Berlin. Anlässlich des Wolfsgipfels in Berlin fordert der Deutsche Bauernverband die Politik auf, die bisherige Strategie im Umgang mit dem Wolf grundsätzlich zu ändern. „Verharmlosung, Realitätsverweigerung, romantische Verklärung und organisierte Schönfärberei haben den Konflikt mit der Weidetierhaltung eskalieren lassen“, so der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes, Eberhard Hartelt. Ergebnis dieser verfehlten Politik sei ein ungebremst wachsender Wolfsbestand, der mittlerweile ein Mehrfaches des günstigen Erhaltungszustandes erreicht hat und im internationalen Vergleich herausragend hoch ist. Gleichzeitig werfen die Weidetierhalter in der Fläche das Handtuch, weil deren Probleme nicht ernst genommen werden. „Dieser Konflikt mit dem Raubtier ist nicht allein mit würden die Weidetierhalter in der Fläche das Handtuch werfen, weil deren Probleme nicht ernst genommen würden. „Dieser Konflikt mit dem Raubtier ist nicht allein mit Herdenschutzmaßnahmen zu lösen. Ohne Regulierung des Wolfsbestandes ist zudem keine Akzeptanz im ländlichen Raum möglich und die Haltung von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren auf der Weide in Deutschland wird zum Auslaufmodell“. Der Wolf ist in Deutschland mit mehr als 2.000 Tieren als Teil der baltisch-osteuropäischen Population nicht gefährdet, der günstige Erhaltungszustand und die Grundlage für ein Bestandsmanagement sind erreicht. Im Jahr 2021 wurden 3.374 Weidetiere durch den Wolf gerissen, verletzt oder vermisst.

Der Deutsche Bauernverband fordert:

1. Meldung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfes an die EU-Kommission.

2. Unverzügliche und unbürokratische Entnahme von „Problemwölfen und -rudeln“ nach geltendem Naturschutzrecht in den Ländern.

3. Ausweisung von wolfsfreien Gebieten, in denen die Ansiedlung des Wolfes verhindert wird.

4. Festlegung einer Entnahmequote und Schaffung eines Bestandsmanagements nach dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen. Die Erfahrungen anderer europäischer Mitgliedsstaaten sollten hierfür berücksichtigt werden.

5. 1:1 Umsetzung aller Spielräume des europäischen Naturschutzrechts in nationales Recht und Schaffung der Grundlagen für eine Regulierung des Wolfsbestandes im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundesjagdgesetz.

6. Umstufung des Wolfes von Anhang IV zu Anhang V in der FFH-Richtlinie auf europäischer Ebene, da das hohe Schutzniveau nicht mehr geboten ist.

7. Volle Transparenz über den Wolfsbestand in Deutschland und Umstellung auf ein länderübergreifendes Wolfsmonitoring mit den Nachbarländern.

8. Überarbeitung des Rissbegutachtungsverfahrens in Anlehnung des niedersächsischen Verfahrens, mit Umkehr der Beweislast und unbürokratischer Auszahlung von Entschädigungen.

(DBV)

Tag des deutschen Spargels am 5. Mai

Premiere für das beliebteste Frühlingsgemüse der Deutschen

Koblenz. Dieses Jahr feiert der von den deutschen Spargelerzeugern ins Leben gerufene „Tag des deutschen Spargels“ am 5. Mai Premiere. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau macht darauf aufmerksam, dass beim Kauf von regionalem Spargel vor Ort nicht nur die bäuerlichen Familien unterstützt, sondern auch die Transportwege kurzgehalten werden. Gerade bei uns in Deutschland, wo es strenge gesetzliche Vorgaben und Regeln gibt, wird trotz steigender Produktionskosten durch höhere Energiepreise und Mindestlöhne weiterhin auf eine sehr gute Qualität geachtet.

Im Jahr 2022 wurden in Rheinland-Pfalz auf 1.400 Hektar Anbaufläche ca. 7.400 Tonnen Spargel geerntet. Dabei unterscheiden wir zwischen dem sogenannten Bleichspargel und grünem Spargel. Auch beim Anbau der Stangen gibt es Unterschiede: der Bleichspargel bevorzugt sandige Böden während der grüne Spargel auch in lehmigen Böden gut wächst. Der Einsatz von Folien im Spargelanbau lässt das Wachstum besser steuern, stellt eine kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung sicher und sorgt für einen stabileren Spargelpreis. Ein weiterer Vorteil der Folie ist, dass weniger Wasser verdunstet und der Boden so gleichmäßig feucht gehalten wird.

Die Spargelsaison beginnt Ende März und endet am 24. Juni, dem Johannistag. Danach erfreuen sich noch Bienen und andere Insekten an den Spargelfeldern, denn diese verwandeln sich nach dem Ernteende in riesige Blütenteppiche.

Wildtierschutz bei der Frühjahrsmahd

Rehkitze, Feldhasen und Bodenbrüter schützen

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Jagdverband (DJV) und Deutsche Wildtierrettung (DWR)

Berlin. Die Frühjahrsmahd beginnt in Kürze. Wildtiere haben in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs abgelegt. Um Rehkitze, Feldhasen und Bodenbrüter vor dem Mähtod zu schützen, veröffentlichen Nutzerverbände Empfehlungen für Landwirte und Jäger.

Die Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere fällt mit der Frühjahrsmahd zusammen. Das instinktive „Ducken und Tarnen“ vieler Tierkinder schützt zwar vor Fressfeinden, jedoch nicht vor der Mähmaschine. Darauf machen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutscher Jagdverband (DJV), und die Deutsche Wildtierrettung (DWR). aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen und erforderliche Maßnahmen für den Schutz von Wildtieren durchzuführen. Nach Tierschutzgesetz sind Flächenbewirtschafter verpflichtet, entsprechenden Verpflichtungen nachzukommen, wenn mit dem Tod oder der Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist.

Tierschutzgerechtes Mähen

Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor dem Mähen, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine für Silage oder Biomasseproduktion rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen, das Grünland grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. Das ermöglicht Feldhasen, Rehen oder Fasanen, während der Mahd zu flüchten. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg. Das gilt auch für Bodenbrüter.

Eine Maßnahme pro Hektar hilft bereits

Bereits vor dem eigentlichen Mähtermin können bestimmte Maßnahmen Tierleben schützen. Dazu gehört beispielsweise das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden. Knistertüten, Flatterbänder oder Kofferradios, die bereits am Vorabend aufgestellt werden, sind ebenfalls effektiv. Rehe zum Beispiel sind beunruhigt und bringen ihren Nachwuchs in Sicherheit. Elektronische Wildscheuchen, die unterschiedliche Töne wie Menschenstimmen, klassische Musik oder Motorengeräusche aussenden, haben sich ebenfalls bewährt. Laut Experten wirkt bereits eine Vergrämungsmaßnahme pro Hektar.

Uneingeschränkter Drohneneinsatz gefordert

Drohnen leisten wichtige Aufklärungsarbeit. Besonders in Kombination mit Wärmebildtechnik helfen sie, Jungtiere auf großen Flächen zu lokalisieren. Die Verbände fordern, dass solche Drohnen auch in Naturschutzgebieten und in der Nähe von Ortslagen uneingeschränkt eingesetzt werden können. Die Verbände fordern die Politik außerdem auf, der Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren eine hohe Priorität einzuräumen. Beispielsweise an Schleppern und Mähwerken verbaute Sensortechnik oder grundlegend verbesserte Infrarot-Technik mit Echtzeiterkennung könnten Rehkitze und Niederwild noch nachhaltiger schützen.

Tierschutzgerecht Mähen – Erläuterungen und praktische Hinweise bieten ein in Zusammenarbeit mit den Verbänden erstelltes Animationsvideo und der durch die Deutsche Wildtierrettung und die Deutsche Wildtierstiftung aktualisierte und kostenfrei bestellbare Ratgeber „Wildtierschutz bei der Mahd“.

Zum Ratgeber: https://publikationen.deutschewildtierstiftung.de/publikationen/wildtierschutz-bei-der-mahd/

Zum Video: https://youtu.be/gEOidu6D4lM