Leistungspflügen in Rheinland-Pfalz

Horper und Purpus kritisieren Rückzug des Landes vom Leistungspflügen-Wettbewerb

Koblenz. Mit Unverständnis reagieren der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, und der Vorsitzende des Landjugendverbandes Rheinland-Nassau, Benjamin Purpus, auf die Ankündigung des rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministeriums, sich ab sofort aus dem für den bäuerlichen Berufsstand wichtigen und bewährten Wettbewerb des Leistungspflügens zurückzuziehen.

In Schreiben an Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt machten Horper und Purpus deutlich, dass die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum gemeinsam mit dem bäuerlichen Berufsstand über Jahrzehnte hinweg sehr professionell am Leistungspflügen-Wettbewerb mitgearbeitet hätten. Das Argument für den Rückzug der Verwaltung, die Kompetenzen, die das Pflügen erfordere, hätten in der landwirtschaftlichen Praxis keine Bedeutung mehr, konnten die Verbandsvorsitzenden nicht nachvollziehen. Das Pflügen spiele nach wie vor sowohl für den Ökolandbau als auch für die konventionelle Landwirtschaft eine sehr große Rolle. Schließlich trage gerade das Pflügen wesentlich zur Unkrautbekämpfung und somit zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und zu einer intensiven Bodenlockerung – mit all ihren Vorteilen für die Bodenfruchtbarkeit – bei. In ihren Schreiben wiesen Horper und Purpus darauf hin, dass das Land Rheinland-Pfalz stolz auf ihre gut ausgebildeten Landwirte sein könne. Schließlich stelle das Land seit 2010 fünf Deutsche Meister im Leistungspflügen. Außerdem würden sie erfolgreich an Welt- und Europameisterschaften teilnehmen.

Der bäuerliche Berufsstand fordert das Land auf, sich weiterhin an der Planung und Durchführung des Leistungspflügen-Wettbewerbs zu beteiligen. In der agrartechnischen Ausbildung spiele das Pflügen nach wie vor eine sehr bedeutende Rolle und die Kompetenzen rund um den Pflug seien wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Der Leistungspflügen-Wettbewerb bietet die Gelegenheit, das Gelernte unter Beweis zu stellen und der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Landwirtschaft präsentiert sich

Tag des offenen Hofes auf dem Hubertushof in Irmtraut

Irmtraut. Am Sonntag, den 04. September können Besucher auf dem Hubertushof in Irmtraut Landwirtschaft hautnah erleben. Die Familien Müller und Endres öffnen im Rahmen des „Tag des offenen Hofes“ ihren Betrieb für Gäste jeden Alters.

Die Besucher erhalten einen Einblick in die moderne Landwirtschaft und haben die Möglichkeit die Kühe und Kälber des Hofes aus nächster Nähe zu erleben. Des Weiteren werden Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen ausgestellt, auch die Biogasanlage kann besichtigt werden. Ab 17 Uhr können die Besucher das Melken der Kühe im Melkkarussell und die Fütterung der Kälber live mitverfolgen.

Die Familien des Hofes stehen während des Tages für alle Fragen zur Verfügung. Der Tag des offenen Hofes in Irmtraut ist ein Event für die ganze Familie. Neben dem leiblichen Wohl mit Produkten aus der Region und einem Bauernmarkt, ist auch für Unterhaltung gesorgt. Eine Hüpfburg sowie eine Strohburg sorgen bei den Kindern für viel Spaß und auch das Ponyreiten und Kinderschminken darf nicht fehlen. Des Weiteren können sich die Besucher auf Planwagenfahrten und eine Bimmelbahn freuen. Um die musikalische Umrahmung kümmern sich der Musikverein Sessenhausen, die Hüttenbläser Irmtraut und die Jagdhornbläser Hoher Westerwald.

Die Familien Müller und Endres freuen sich auf interessierte Gäste und auf anregende Gespräche während des Tages des offenen Hofes auf dem Hubertushof in Irmtraut.

Saisonarbeitskräfte

Darauf müssen Betriebsinhaber/-innen achten

Koblenz. Der Arbeitskräftemarkt befindet sich kontinuierlich im Wandel, davon bleiben auch die Landwirtschaft und der Weinbau nicht verschont. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am 31. August 2022 von 9.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr das Seminar „Saisonarbeitskräfte – darauf müssen Betriebsinhaber/-innen achten“ in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz durch. Rechtsanwältin Barbara Wolbeck, Versicherungsreferentin Dr. Petra Paul und Steuerberater Bernd Heinrichs informieren die Teilnehmer/-innen darüber, was vor der Einstellung von Saisonarbeitskräften zu beachten ist. Die Landwirte und Winzer müssen die steuerrechtliche Situation, die Regelungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie den Versicherungsschutz berücksichtigen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau dreißig Euro und für Nichtmitglieder achtzig Euro. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an meurer@bwv-net.de, über hier über die BWV-Homepage oder telefonisch über 0261-9885 1112 (vormittags).

Trockenheit führt zu extremer Belastung der Vegetation

Noch zu erntende Kulturen leiden unter anhaltender Hitze und Trockenheit

Koblenz. Die im Frühjahr ausgesäten Kulturen wie Mais, Kartoffeln oder Zuckerrüben leiden stark unter der anhaltenden Trockenheit und Hitze. In vielen Regionen, vor allem im Süden und Westen des Landes, hat der Mais statt bis zu einer Höhe von drei Metern nur Hüfthöhe erreicht. Bei weiter anhaltender Trockenheit ist regional mit Einbußen von 50 Prozent bis zu Totalverlusten zu rechnen. Bei Grünland ist das Gras mittlerweile überall mehr oder weniger vertrocknet. Die eigentlich grüne Kulturlandschaft ist braun geworden. Weitere Grünschnitte sind kaum mehr zu erwarten. Das fehlende Futter können viele landwirtschaftliche Betriebe über Reserven aus dem letzten Jahr kompensieren. Wird 2023 ein ähnlich trockenes Jahr, wäre das für viele tierhaltende Betriebe eine Katastrophe.

Zuckerrüben oder Kartoffeln weisen hingegen aufgrund des fehlenden Wassers, verbunden mit der intensiven Verdunstung, aktuell keine befriedigende Entwicklung der Rüben oder Knollen auf.

Im Weinbau leiden die Jungreben bis zu einem Alter von etwa fünf Jahren sehr und müssen bewässert werden. Lediglich die deutlich tiefer wurzelnden älteren Reben erreichen feuchte Bodenschichten und weisen keine oder nur geringe Ertragseinbußen auf.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert seit Jahren die Einführung einer steuerfreien Risikorücklage für landwirtschaftliche Betriebe. Dies würde vielen Betrieben in der derzeitigen Situation helfen, gestiegene Kosten und wirtschaftliche Engpässe zu überbrücken. Außerdem muss die Züchtung trockentoleranter Sorten massiv vorangetrieben werden, bei gleichzeitig beschleunigtem Zulassungsverfahren. Zudem müssen innovative Bewässerungssysteme und geeignete Regenrückhaltebecken verstärkt gefördert und umgesetzt werden

Sozialwahlen am 31. Mai 2023

Sozialwahlen stehen an

Koblenz. Die landwirtschaftlichen Organisationen und Berufsgruppen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland suchen für die kommende Sozialwahl im Jahr 2023 Bewerberinnen und Bewerber für die soziale Selbstverwaltung in der Land- und Forstwirtschaft bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Wenn Sie aktiv mitbestimmen wollen und in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Verantwortung übernehmen wollen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.

Sozialwahlen – Was ist das?

Die Sozialwahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherung, wie z. B. der Deutschen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen und den gesetzlichen Unfallversicherungen – hier insbesondere die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – sind nach den Europawahlen und der Bundestagswahl die Wahlen mit den meisten Wahlberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Der nächste Termin ist nun der 31. Mai 2023.

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahlen finden ausschließlich als Briefwahl statt. Bei der SVLFG wird von den Wahlberechtigten die 60-köpfige Vertreterversammlung gewählt. Diese setzt sich aus jeweils 20 Vertretern der folgenden Gruppen zusammen:

– Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA)

– Gruppe der Arbeitgeber

– Gruppe der versicherten Arbeitnehmer

Gewählt werden können nicht einzelne Personen, sondern lediglich Listen der vorschlagsberechtigten Gruppen. Sollten nicht mehr Bewerber zugelassen werden als Sitze in der Vertreterversammlung in der jeweiligen Gruppe zu vergeben sind, so findet keine Wahlhandlung statt. Die Bewerber gelten dann unmittelbar als gewählt. Man nennt diesen Vorgang „Friedenswahlen“. Wenn mehr Bewerber auf verschiedenen Listen zur Wahl stehen als Sitze zu vergeben sind, findet eine sogenannte Urwahl statt.

Wer kann Vorschlagslisten einreichen?

Vorschlagsberechtigt zur Einreichung von Listen für die Sozialwahlen sind in der

– Gruppe der SofA: Berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft sowie deren Verbände

– Gruppe der Arbeitgeber: Arbeitgebervereinigungen sowie deren Verbände

– Gruppe der versicherten Arbeitnehmer: Gewerkschaften und andere selbstständige Arbeitnehmervereinigungen sowie deren Verbände

Die land- und forstwirtschaftlichen Organisationen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland treten mit einer gemeinsamen Liste für die Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte an. Zudem können auch sogenannte freie Listen gebildet werden.

Wer kann wählen/gewählt werden?

Gewählt werden können in der Gruppe der SofA der unfallversicherte Unternehmer und sein unfallversicherter Ehegatte/Lebenspartner, wenn in dem Unternehmen keine fremden Arbeitskräfte länger als sechs Monate im Jahr beschäftigt werden. Hierzu zählen auch Gesellschafter einer sogenannten GbR, die das landwirtschaftliche Unternehmen betreiben. Weiter sind die ehemaligen SofA oder deren Ehegatten/Lebenspartner, die eine Rente der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beziehen, wahlberechtigt.

Aufgaben als Vertreterversammlungsmitglied

Das gewählte Mitglied der Vertreterversammlung fasst in der regelmäßig einmal im Jahr stattfindenden Sitzung der Vertreterversammlung Beschlüsse über den Inhalt der Satzung der SVLFG. Damit bestimmt es im Rahmen der Gesetze über die Berechnung und die Höhe der Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und zur landwirtschaftlichen Krankenkasse mit. Auch entscheidet das Mitglied im Rahmen der Gesetze über etwaige Mehrleistungen für Versicherte, die in der Satzung der SVLFG geregelt werden können. Weiterhin beschließt die Vertreterversammlung die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG. Wichtig für diese Entscheidungen ist, dass der/die Gewählte den Sachverstand des Berufsstands in die Vertreterversammlung einbringt.

Wie können Sie sich bewerben?

Wenn Sie sich in der sozialen Selbstverwaltung bei der SVLFG einbringen wollen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 16.09.2022. Für die Bewerbung zur Sozialwahl in der SVLFG in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind Vertreterinnen und Vertreter aller Produktionsrichtungen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und der Imkerei aufgerufen, wenn sie der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) angehören.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich an die Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau bzw. an die Geschäftsstelle des Bauernverbandes Saar wenden:

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau

Karl-Tesche-Str. 3
56073 Koblenz
Telefon-Nr.: 0261/9885-1321
E-Mail: hutgens@bwv-net.de

Bauernverband Saar

Heinestr. 2-4
66121 Saarbrücken
Telefon-Nr.: 0681/90623-0
E-Mail: info@bauernverband-saar.de

Grundkurs Südwest – Weiterdenken.Weiterkommen

Aktiv und selbstbewusst in der Grünen Branche

Zum zweiten Mal – nach coronabedingtem Ausfall in den letzten beiden Jahren – bietet die Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände Rheinland-Pfalz-Saar vom 11. bis 26. Februar 2023 auf der Bildungsstätte Ebernburg in Bad Münster am Stein den Grundkurs Südwest an. Er bietet eine einmalige und komprimierte Möglichkeit, sich persönlich weiterzubilden, sowie die Agrarbranche mit all ihren Facetten in Rheinland-Pfalz und im Saarland und darüber hinaus kennen zu lernen.

Der Grundkurs Südwest ist für junge Leute aus der Agrarbranche zwischen 18 und 27 Jahren gedacht, die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden, bzw. diese abgeschlossen haben, die mehr wollen, weiter denken und weiter kommen wollen, aktiv sind und offen für Neues.

Erstklassige Trainer und Referenten renommierter Institutionen, hochkarätige Fachleute aus Verbänden und Unternehmen, sowie Persönlichkeiten aus Politik und Agrarwirtschaft gestalten und bereichern den Kurs. Zwei randvolle Wochen lang erwarten Dich abwechslungsreiche Angebote, eine spannende Studienfahrt, interessante Tagesexkursionen mit herausragenden Betriebsbesichtigungen und wertvollen Perspektiven für Dein Leben und den eigenen Betrieb.

Die Inhalte des Grundkurses Südwest sind umfangreich und erstrecken sich von Agrarpolitik über Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu umfassender Persönlichkeitsbildung.

Neugierig geworden? Gut so!

Denn der Grundkurs Südwest bietet in einem überschaubaren Zeitrahmen die tolle Möglichkeit über den eigenen Tellerrand deutlich hinaus zu schauen, die freie Rede zu üben und selbstsicherer aufzutreten. Auch die Entwicklung von Visionen und Zielen für die eigene Zukunft soll nicht zu kurz kommen. Auf der Studienfahrt können viele neue Eindrücke gesammelt werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird das Kennenlernen der berufsständischen Gremienarbeit und der politischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge bei uns im Südwesten sein. Die Grundlagen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und eine Analyse der Perspektiven von Landwirtschaft, Weinbau und unserer ländlichen Räume werden ebenfalls eine große Rolle spielen. Das erwartet die Teilnehmer/innen:

Intensives Rhetorik- und Kommunikationstraining

Teamtraining und Persönlichkeitstest

Dreitägige Exkursion mit interessanten Besichtigungen von Betrieben und politischen Institutionen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Besuch kultureller Veranstaltungen

Stil- und Etikette-Training

Abwechslungsreiche Vorträge zu aktuellen Themen, Verbands- und Agrarstrukturen

Kontakt und Diskussion mit Vertretern aus Politik und Verbänden

Visionen und Ziele kreativ gestalten

Lebendiger Austausch unter den Teilnehmer/innen

Die Teilnahmegebühr des Grundkurses Südwest beträgt 850,- €. Darin enthalten sind Vollverpflegung, Unterkunft für die gesamte Kursdauer, die Tagesexkursionen und die dreitägige Studienfahrt. Es besteht die Möglichkeit – bei Erfüllung der Kriterien – bei der Stiftung für Begabtenförderung der Deutschen Landwirtschaft für diesen Kurs ein Stipendium in Höhe von 250,- € zu beantragen. Auch andere Weiterbildungsstipendien können für den Grundkurs Südwest verwendet werden. Wir unterstützen gerne bei der Antragsstellung. Der Grundkurs Südwest kann nur durch Förderung und Unterstützung so kostengünstig angeboten werden.

Weitere Informationen und Anmeldungen bis zum 30.11.2022 gerne an: Landjugend Rheinland-Nassau, Rotraud Weber, Karl-Tesche-Str. 3, 56073 Koblenz, Tel. 0261/9885-1114 oder weber@bwv-net.de . Eine Anmeldung ist auch über unsere Homepage www.landjugend-rln.de möglich. Zögert nicht und seid dabei.

Seminarangebote des BWV im 2. Halbjahr 2022

Aktuelle Seminare beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau beginnt am 31. August 2022 sein Fortbildungs- und Unterhaltungsangebot für das zweite Halbjahr 2022 mit dem Seminar „Saisonarbeitskräfte – darauf müssen Betriebsinhaber/-innen achten“. Mit dem Hofübergabeseminar „Den Betrieb richtig übergeben!“ wird das BWV-Programm am 19. Oktober fortgesetzt.

Bei dem Risikomanagement- und Versicherungsseminar am 03. November steht die Versicherungsoptimierung der landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebe im Vordergrund. Mit den weiteren Seminaren „Die Düngeverordnung und ihr Einfluss auf die Qualitätsgetreideerzeugung“ am 18.11., „Organisation und Kommunikation – Versammlungsleitung“ am 30.11. und „Ackerbau ohne Glyphosat – Lösungsansätze“ am 07.12. wird das diesjährige Seminarprogramm komplettiert.

Der Verband sendet auf Anfrage das Programm für alle Veranstaltungen zu:

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261/9885-1112, Fax: 0261-9885 1300, E-Mail: meurer@bwv-net.de. Das Seminarprogramm liegt auch an den Kreisgeschäftsstellen des Verbandes aus und ist hier einsehbar. Alle Seminare werden unter Beachtung der jeweils aktuellen Corona-Bedingungen angeboten.

Seminarprogramm

Anmeldung für die jeweiligen Seminare