Omikron

Ernährungsversorgung sicherstellen

Koblenz. Angesichts der nahenden Omikron-Welle führt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau mit den zuständigen Stellen im Land Rheinland-Pfalz Gespräche, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln auch im Falle von bisher nicht gekannten Corona-Inzidenzen zu gewährleisten.

Konkret geht es darum, wie die Ernährungsversorgung im Falle des Ausfalls von Personal in der Lebensmittelkette aufrechterhalten werden kann. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, betont: „Die zu Beginn der Corona-Pandemie in 2020 gelebte Praxis der engen Abstimmung zwischen den Bauern- und Winzerverbänden und den zuständigen Stellen wird erneut praktiziert. Dass die Landwirtschaft und der Weinbau zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehören und systemrelevant sind, ist eine wichtige Feststellung. Jetzt muss es darum gehen, durch ein Bündel von Maßnahmen und bürokratische Erleichterungen die gesamte Kette der Lebensmittelerzeugung und -vermarktung funktionsfähig zu halten.“

Der Bauern- und Winzerverband fordert u.a., Arbeitszeiten zu flexibilisieren, Ausnahmen von der Quarantänepflicht zur Versorgung des Viehs und zur Bearbeitung der Äcker, Rebflächen und Wiesen sowie bei Lenk- und Ruhezeiten im Güterverkehr zuzulassen. Weiterhin sind Tiertransportregelungen zu flexibilisieren und staatliche Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben aufzuschieben. Hierzu laufen weitere Abstimmungsgespräche mit dem Landwirtschaftsministerium. Die Agrarverwaltung wird auf der Homepage der Dienstleistungszentren sogenannte FAQs bereitstellen, in denen die wichtigen Fragen zu Corona und der Leitung von landwirtschaftlichen bzw. weinbaulichen Betrieben beantwortet werden: https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Coronavirus-FAQ.

Die Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau stehen den Betrieben mit Rat und Tat zur Verfügung.

CORONA

Aktuelle Informationen über die Coronamaßnahmen

Koblenz. Für heute, Freitag den 14.1.2022, ist das Inkrafttreten von neuen Regelungen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz angekündigt. Die Corona-Landesverordnung ist aber derzeit noch nicht veröffentlicht.

Markstammdatenregister

Meldepflichten erfüllt?

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hatte darauf hingewiesen, dass für die EEG-Anlagenbetreiber eine Pflicht zur Meldung der Stammdaten an das Markstammdatenregister (MaStR) besteht. Die Meldefrist für Bestandanlagen ist am 30. September 2021 abgelaufen. Hat der Anlagenbetreiber die Registrierung verpasst, wird die Vergütung um 20 Prozent vermindert. Bei einem doppelten Meldeverstoß kann sich die Vergütung auf null verringern.

Mit der einmaligen Meldung der Stammdaten ist es aber nicht getan. Jede Änderung bei einer bestehenden Anlage („Altanlage“) ist ebenfalls zu melden bzw. zu registrieren und zwar innerhalb einer Monatsfrist ab Eintritt des zu meldenden Ereignisses. Das heißt, dass auch Änderungen bei einer vorhandenen Anlage, die die im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten betreffen, innerhalb eines Monats registriert werden müssen. So ist beispielsweise die Erhöhung der installierten Leistung einer schon in Betrieb genommenen Anlage oder der Wechsel des Betreibers der Anlage unbedingt auch dem Marktstammdatenregister zu melden. Dies wird oft vergessen und führt dann zu einem bösen Erwachen. Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG werden erst gezahlt, wenn der Betreiber die Anlage ordnungsgemäß registriert hat.

Wichtig sind die Registrierung und die Datenpflege bei Änderung auch deshalb, weil beispielsweise bei der Abgabe eines Gebotes im Rahmen einer Ausschreibung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), die Anlage mit den erforderlichen Daten bereits vier Wochen vor dem Gebotstermin an das Register gemeldet sein muss. Ist die Vorgabe nicht erfüllt, wird die BNetzA das Gebot ausschließen. Wird der Fehler bei der Gebotsabgabe nicht bemerkt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, wird der Zuschlag zurückgenommen, da die Meldefrist zum Marktstammdatenregister nicht gewahrt war. Die Folgen für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage, kann sich jeder Betreiber ausmalen.

Der BWV Rheinland-Nassau hat deshalb einen Rahmenvertrag mit der Firma GeLa Energie GmbH abgeschlossen, die gegen eine Gebühr die Meldungen für den Betreiber übernimmt und erledigt. Die Gebühren, die dem Anlagenbetreiber von der GeLa für die Eintragung im MaStR in Rechnung gestellt werden, betragen je Anlage:

a.)Meldung einer PV-Anlage oder einer Windkraftanlage: 75 Euro

b.)Meldung einer Biogasanlage und erstes BHKW: 200 Euro

aaa(für jedes weitere BHKW zusätzlich 50 Euro)

Wird für die Eintragung im Markstammdatenregister die Firma GeLa beauftragt, so haftet diese auch für Sanktionen, die durch das Verschulden der Firma GeLa verursacht wurden; wobei natürlich der Anlagenbetreiber die benötigten Daten zur Verfügung stellen muss.

Kontakt mit der GeLa Energie GmbH kann unter Angabe der Mitgliedsnummer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. aufgenommen werden: Ansprechpartner bei der GeLa Energie GmbH: Herr Manuel Hoffrogge; Telefonnummer: 05906-9662980 oder E-Mail: hoffrogge@gela-energie.de

CORONA

BWV informiert auf seiner Homepage erneut über Corona

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat die Gefahr, die von der der Omikron-Welle für die Infrastruktur ausgeht, und die aktuellen Beschlüsse zum Anlass genommen, das Thema Corona erneut auf die Homepage zu stellen. Interessierte Landwirte und Winzer können mit einem Klick auf einer Seite landen, wo die wichtigsten Informationen für Landwirte und Winzer zur Verfügung stehen. 

Bereits zu Beginn der Corona-Beschränkungen hatte der BWV alle Informationen rund im Corona aufgearbeitet und den Mitgliedern über die Homepage zugänglich gemacht. Zum Schluss umfasste das Kompendium 180 Seiten voller Informationen für Winzer, Direktvermarkter, Gemüsebau und Obstbaubetriebe, Tierhalter etc. Daneben hatte die Agrarverwaltung auf der Homepage der Dienstleitungszentren sogenannte FAQs bereitgestellt, die auch jetzt noch zugänglich sind und wichtige Fragen im Zusammenhang mit Corona und der Leitung von landwirtschaftlichen bzw. weinbaulichen Betrieben beantwortet. Diese Seite finden Sie hier: https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Coronavirus-FAQ

Bundeskanzler Olaf Scholz hat mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vergangenen Freitag Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, insbesondere im Hinblick auf die neue Virusvariante Omikron, beschlossen. Da die Beschlüsse in einer Bundesverordnung eingearbeitet werden müssen, müssen Bundestag und Bundesrat diese noch beschließen. Das könnte Ende dieser Woche (14.01.) geschehen. Im Anschluss müssen dann die Bundesländer die neuen Regeln teilweise noch mit eigenen Verordnungen umsetzen. Das rheinland-pfälzische Kabinett wird sich heute, am Dienstag (11.1.), mit den neuen Quarantäne-Regelungen befassen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat bereits angekündigt, die Regelungen sehr schnell umsetzen zu wollen – sobald Bundestag und Bundesrat die entsprechende Verordnung erlassen haben. Die neuen Vorgaben werden schließlich in die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes einfließen. Somit gelten die Beschlüsse der Ministerpräsidenten/innen und des Bundeskanzlers derzeit noch nicht.

Altenkirchener Bauern helfen

Bauern unterstützen das gebeutelte Ahrtal mit Brennholz

Wissen. Am ersten Sonntag des neuen Jahres machten sich rund 15 Landwirte mit ihren Schleppern und Fahrzeugen auf den Weg, um über 230 Festmeter Brennholz aus dem Westerwald an die Ahr zu fahren. Unter dem Motto „Wärme fürs Ahrtal“ hatte Jörg Körner die Landwirte aus der Region Wissen im Landkreis Altenkirchen gewinnen können, um das von den Waldbauern der Region gespendete Holz zu sägen, zu spalten und in einer gemeinsamen Aktion an die Ahr, dem von der Flut im Sommer 2021 besonders schwer betroffenen Gebiet, zu fahren. Nach wie vor gibt es in einigen Orten keine gesicherte Gasversorgung, sodass gerade jetzt im Winter viele Holzöfen ihren Dienst tun müssen, damit die Menschen warm über die Wintermonate kommen.

Vor der Abfahrt bei typisch nassem Westerwälder Winterwetter zeigte sich den Helfern ein beeindruckendes Bild, als die fertig geschnittenen Holzstücke in Heimersheim abgeladen und zu einem riesigen Haufen aufgeschichtet wurden. Die Bauern haben keine Mühe gescheut, um das Brennholz in das Ahrtal zu bringen. Für einige Landwirte war es das erste Mal, dass sie mit ihren Gespannen auf einer Fähre den Rhein überquerten, die schnellste Verbindung zwischen dem Westerwald und dem Ahrtal. Am Ende des Tages zeigten sich alle zufrieden, die Aktion verlief ohne Zwischenfälle und wohlbehalten kehrten die Landwirte nach Hause zurück, mit dem guten Gefühl, für die arg gebeutelten Bewohner des Ahrtals für Wärme im Winter gesorgt zu haben.

DBV-Fachforum Milch 2022

Standardsetzung und Kommunikation: Nutzen für die Milcherzeuger?!

Berlin. Am 24. Januar findet von 16 bis 18 Uhr das DBV-Milchforum 2022 unter dem Motto „Standardsetzung und Kommunikation: Nutzen für die Milcherzeuger?!“ statt. Auf dem Fachforum Milch werden mit der Standardsetzung in der Milchviehhaltung und der Branchenkommunikation Milch zwei Topthemen der Milchbranche aufgegriffen.

Mit den hohen Erzeugungsstandards für Rohmilch stellt sich die Frage nach dem Nutzen und der Umsetzbarkeit für unsere Milchviehhalter. Wie kann dies gut gelingen? Welchen Beitrag zur Vermittlung einer modernen Milchviehhaltung kann eine Branchenkommunikation leisten? Wie will die Initiative Milch es schaffen, neben den Leistungen unserer Milchviehhalter für mehr Tierwohl und Umweltschutz auch den hohen Nährwert von Milch in den Köpfen der Verbraucher dauerhaft zu verankern? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen einer zweiteiligen Podiumsdiskussion mit Politikern, Experten und Praktikern aus der Milchbranche erörtert. Alle Interessierten sind herzlich zu diesem gemeinsamen Austausch eingeladen.

Die Veranstaltung kann über den Livestream des Deutschen Bauernverbandes unter www.bauernverband.de begleitet werden.

Anmeldefrist 10. Januar beachten!

Neuer Rahmenvertrag zwischen BWV und ZENTEK – Frist beachten!

Koblenz. Laut Verpackungsgesetz müssen alle Verkaufsverpackungen, (z.B. Flaschen, Kartonagen, Verschlüsse), die beim Endverbraucher anfallen, lizenziert werden. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat daher erneut für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2022 einen Rahmenvertrag mit der Firma ZENTEK GmbH & Co. KG abgeschlossen.

Die Anmeldung bei einem Lizenzierer muss bis zum 10.01.2022 vollständig durchgeführt sein. Wenn die Anmeldung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, wird es deutlich teurer.

Weitere Informationen zu dem mit ZENTEK geschlossenen Rahmenvertrag erhalten Sie über den Mitgliederbereich des BWV-Internetauftrittes unter www.bwv-net.de oder über Ihre jeweilige Kreisgeschäftsstelle.