
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist auf die vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erteilten allgemeinen Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot





