25.03.2021 - Neue Anforderungen bei Fachrechtskontrolle
Ausgefüllter Fragebogen muss stets bereitliegen
Trier. Im Rahmen der Fachrechtskontrollen wird die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier ab dem 01. April die Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes kontrollieren. Hierzu stellt die Behörde einen einseitigen Fragebogen zur Verfügung, der vom landwirtschaftlichen Betrieb zu bearbeiten und zu den Unterlagen zu nehmen ist. Im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit wird die ADD das Vorhandensein des bearbeiteten Fragebogens überprüfen. Der Fragebogen beinhaltet die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes. Als Hilfestellung haben die Pflanzenschutzdienste der Länder, unter Federführung des Landes Baden-Württemberg, die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes“ erstellt. Der Fragebogen und die Broschüre können hier unter dem Artikel heruntergeladen werden.