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Weiteres E-Rechnung-Seminar: Was muss ich seit dem 01.01.2025 beachten?

BWV RHEMO und BWV machen auf E-Rechnungs-Pflicht aufmerksam und informieren

Koblenz. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurden neue Regelungen zur Einführung der E-Rechnung (elektronische Rechnung) verabschiedet. Was bedeutet das für landwirtschaftliche Unternehmen? Was müssen Betriebe bis wann umsetzen? Landwirte und Winzer müssen sich seit dem 01.01.2025 mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen. Alle Unternehmen mit wirtschaftlichen Kontakten zu weiteren Unternehmen (Business to Business) sind ab Januar verpflichtet E-Rechnungen empfangen, archivieren und verarbeiten zu können. Je nach Betriebsform bzw. Umsatz folgt bis zum 01.01.2028 die Pflicht solche Rechnungen ebenfalls selbst erstellen und versenden zu können.

Die BWV RHEMO bietet daher am 26. Februar um 10:00 Uhr ein Online-Seminar an.

Die BWV RHEMO und der BWV raten allen landwirtschaftlichen Betrieben sich zeitnah mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls mit den jeweiligen Steuerberatern in Verbindung zu setzen.

Die Online-Informationsveranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über Details zu informieren.

Einladung zum Online Seminar E-Rechnung/JUST FARMING