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Kitzrettung – Drohnenverordnung berücksichtigen

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband macht darauf aufmerksam, dass am 1. Januar 2024 die EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten ist. Alle Drohnen, auch diejenigen, die für die Kitzrettung eingesetzt werden, müssen einer Risikoklasse von C0 bis C4 zugeordnet und klassifiziert werden.

Vor dem 1. Januar 2024 zugelassene Drohnen sollten vor dem Kitzrettungseinsatz nachträglich zertifiziert und wenn möglich klassifiziert werden. Ansonsten dürfen diese Drohnen nur noch eingeschränkt benutzt werden. Ohne eine Zertifizierung müssen Drohnen einen deutlich höheren Abstand zu Menschen einhalten als mit der genannten Zertifizierung. Die Folge wäre, dass ortsnahe Wiesen nicht mehr per Drohne nach Kitzen abgesucht werden könnten.

Es empfiehlt sich über die Klassifizierungsmöglichkeiten der jeweiligen Drohnen bei den Herstellern oder auf den Webseiten der Fachhändler zu informieren.