Koblenz. Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2020 Bußgelder in Millionenhöhe gegen Großhändler, die mit Pflanzenschutzmitteln handeln, verhängt. Hintergrund waren unzulässige Preisabsprachen, die im Zeitraum zwischen 1998 und 2015 zu höheren Preisen insbesondere bei den Endkunden als Verwender der Pflanzenschutzmittel geführt haben.
Insgesamt waren acht Großhändler von den Bußgeldern betroffen. Für Landwirte, die finanzielle Nachteile durch diese Preisabsprachen erhalten haben, gab es die Möglichkeit, sich im Rahmen von Sammelklagen zusammenzuschließen und die Ansprüche gebündelt geltend zu machen. Nach einer langjährigen Phase, in denen umfangreiche Vorbereitungen und Recherchen notwendig waren, wurden mittlerweile drei Klageverfahren bei den Landgerichten Kiel und Dortmund eingeleitet. In den Verfahren werden die Ansprüche mehrerer tausend Betriebe in dreistelliger Millionenhöhe geprüft. Nach Einschätzung der auf Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwälte, die die Landwirte zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche vertreten, ist mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer zu rechnen.