Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau warnt vor erheblichen praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der „Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen“ vom 2. Dezember 2024. Auslöser ist die Streichung der bislang gültigen Regelung, wonach die Pflanzenschutzsachkunde auch für den Umgang mit Schadnagerbekämpfungsmitteln anerkannt wurde. Ab 28. Juli 2027 müssen Bäuerinnen und Bauern nachweisen, dass sie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllen, sofern sie Biozid-Produkte einsetzen. Das gilt auch für jene, die bereits über die Sachkunde nach Pflanzenschutzgesetz verfügen.
Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, fordert die Bundesregierung auf, sich den Forderungen des Deutschen Bauernverbandes und des Deutschen Raiffeisenverbandes anzunehmen und konstruktive Lösungsvorschläge anzubieten: „Wir Bauern und Winzer sind hervorragend ausgebildet und grundsätzlich sachkundig im Pflanzenschutz. Es muss doch möglich sein, die Fortbildungsmaßnahmen zu kombinieren und in Tagesseminaren anzubieten. Die Regierung kündigt einen umfassenden Bürokratieabbau an, dann soll sie sich an ihren Taten messen lassen. Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium ist bereits informiert und setzt sich ebenfalls für eine unbürokratische Lösung auf Bundesebene ein.“
Bislang galten für die Anwendung von Produkten zur Schadnagerbekämpfung außerhalb des Pflanzenschutzes keine zusätzlichen Schulungs- oder Qualifikationspflichten. Der Einsatz in Stallungen, auf Betriebsgeländen oder an Getreidelagern ist bislang unbürokratisch möglich und durch den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis hinreichend abgedeckt. Ähnliche Präparate werden zudem regelmäßig zur Feldmausbekämpfung auf Acker- und Grünlandflächen eingesetzt. Insgesamt tragen diese Maßnahmen wesentlich zur Sicherung der Lebens- und Futtermittelqualität auf landwirtschaftlichen Betrieben bei.