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BWV

BWV fordert rechtssichere Ausgestaltung der Berufsmäßigkeitsprüfung

Koblenz. Der bürokratische Aufwand für landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe bei der Einstellung ausländischer Saisonarbeitskräfte ist enorm. BWV-Präsident Marco Weber und Thomas Richter, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes, haben daher in einem Schreiben Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Arbeitsministerin Dörte Schall gebeten, sich auf Bundesebene für eine praxisgerechtere Lösung hinsichtlich der Feststellung einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung einzusetzen. Vor Einstellung einer sozialversicherungsfreien Arbeitskraft mit dem Status Hausfrau/Hausmann muss festgestellt werden, ob in deren Haushalt eine weitere Person für den Lebensunterhalt der angeblichen Hausfrau bzw. des angeblichen Hausmannes aufkommen kann. Dies ist in der Praxis schwierig. Daher muss eine rechtssichere Berufsmäßigkeitsprüfung eingeführt werden, die dringend bürokratieärmer ausgestaltet werden sollte.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird eine entsprechende Gesetzesänderung am 19. Dezember in den Bundesrat einbringen. Eine Unterstützung dieses Antrages würde vor allem den Sonderkulturbetrieben weiterhelfen. Ziel ist es, statt einer Einkommensbescheinigung der Ehepartner der ausländischen Saisonarbeitskräfte eine Entgeltgrenze einzuführen, bis zu dieser nicht von einer berufsmäßigen Ausübung auszugehen ist.