Ausschuss für Umwelt und Forsten diskutierte den weiteren Umgang mit dem Wolf und den Schutz von Weidetieren | BWV

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Ausschuss für Umwelt und Forsten diskutierte den weiteren Umgang mit dem Wolf und den Schutz von Weidetieren

Mainz. Gleich drei Anträge zum Thema „Wolfsrüde GW1896m“ sorgten in der 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten im Landtag Rheinland-Pfalz für eine intensive Debatte mit der Landesregierung, an der sich u.a. auch Umweltstaatsektretär Dr. Erwin Manz beteiligte. Kürzlich hatte die „Naturschutzinitiative e.V.“ aus dem Westerwald die durch die SGD Nord erteilte Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW1896m beklagt und vor dem Verwaltungsgericht Koblenz obsiegt.

Zu Beginn der Diskussion erinnerte Ausschussvorsitzender Marco Weber, MdL, dass sich das Land beim Umgang mit dem Wolf nicht über EU- oder Bundesrecht hinwegsetzen könne. Er betonte aber, dass die Wolfspopulation zugenommen habe und nun erstmals in Rheinland-Pfalz die Entnahme eines auffälligen Tieres angegangen worden sei. Gleichwohl sei verwaltungsgerichtlich entschieden worden, dass die letale Entnahme nicht ohne weiteres genehmigt werden dürfe. Weber fragte die Landesregierung, welche Konsequenzen das Ministerium und die nachgeordneten Fachstellen aus dem Urteil ziehen würden. Manz berichtete den Ausschussmitgliedern, dass das Gericht hohe Hürden zur Entnahme eines Wolfs aufgestellt habe. Diese basierten u.a. auch auf einem äußerst anspruchsvollen aber dennoch zumutbaren Herdenschutz. Wenn beispielsweise ein Wolfsschutzzaun mit einer Mindesthöhe von 1,20 Meter durch einen Wolf mehrfach überwunden werde, sei eine wichtige Bedingung erfüllt. In diesem Zusammenhang berichtete die Landesregierung über die aktuelle Entwicklung im Landkreis Altenkirchen und stellte dar, dass bei den erneut gerissenen drei Schafen der bekannte GW1896m vom Senckenberg-Institut als Verursacher bestätigt worden sei.

Die Landtagsabgeordneten Nico Steinbach und Horst Gies nahmen die Weidetierhalter in den Blick und sprachen die verheerenden Auswirkungen eines Wolfsrisses auch auf die überlebenden Weidetiere an. Gies fragte auch konkret nach dem Erhaltungszustand der Wolfspopulationen. Hierzu führte Manz aus, dass drei Regionen zu betrachten seien, der alpine, der maritime und der kontinentale Raum. Für Rheinland-Pfalz als kontinentalen Raum sei festzustellen, dass die Wolfsdichte hier nicht so hoch sei wie im maritimen Raum. Insofern könne sich eine Entnahme nur auf „Problemtiere“ beziehen und bezeichnete GW1896m als solches.

Einig waren sich die Ausschussmitglieder auch, dass Wölfe offenbar in der Lage sind eigenständig hohe Hürden zu überspringen. Mitarbeiter des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Energie (MKUEM) informierten, dass deshalb die Förderung von Schutzzäunen neu gedacht würde. Selbst wenn bereits für einen niedrigeren Schutz eine Förderung gewährt worden sei, werde eine Erhöhung auf 1,20 Meter, etwa mit einer weiteren stromführenden Litze, zusätzlich förderfähig sein. Diese Höhe sei auch die Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Hier betonte Dr. Manz abermals, dass durch Vorsorge und das Aufstellen von Schutzzäunen die Risszahlen gesunken seien.

Auch wenn der Begründungsumfang für eine Entnahme aufwändiger geworden sei, so bleibe diese für GW1896m weiterhin möglich. Den generell günstigen Erhaltungszustand für den Wolf ermittele die EU anhand der seitens der Bundesländer gemeldeten Daten, die über das Bundesamt für Naturschutz und das zuständige Bundesministerium nach Brüssel zur EU geleitet würden. Unklar sei aber, ob man derzeit den günstigen Erhaltungszustand für die kontinentale Region feststellen könne, unterstrich der Umweltstaatssekretär.

Unverständnis rief die Diskussion bei den anwesenden Vertretern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) aus dem Westerwald hervor, die eigens für den Tagesordnungspunkt „Wolf“ in die Landeshauptstadt gefahren waren. Sie waren einhellig der Meinung, dass das Klagerecht von Naturschutzinitiativen den Bemühungen für mehr Tierwohl nicht unterstütze. Es sei schwer nachvollziehbar, dass erst 1,20 Meter hohe Wolfschutzzäune überwunden werden müssten, um endlich den schrecklichen Tierrissen bei Weidetierhaltern ein Ende zu setzen. Das Thema wird auch weiterhin auf der Tagesordnung der Landespolitik bleiben: „Die Messlatte ist für mich nicht 1,20 Meter, sondern das Tierwohl von Schafen, Rindern und anderen Weidetieren, die durch GW1896m gefährdet bleiben,“ so BWV-Präsident Marco Weber in der abschließenden Experten-Runde.