Koblenz. Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen sind auch die rheinland-pfälzischen Regionen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald in besonderem Maße gefährdet. Der erste bestätigte ASP-Fall ist am 14. Juni 2025 in Nordrhein-Westfalen im Kreis Olpe aufgetreten. Danach wurden weitere Fälle auch in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und im Hochsauerlandkreis festgestellt. Mittlerweile wurden 36 ASP-Fälle bei Wildschweinen amtlich bestätigt. Die letzte ASP-Bestätigung erfolgte am 27. Juli im Kreis Siegen-Wittgenstein.
In Rheinland-Pfalz gibt es in der Oberrheinregion bereits 75 bestätigte ASP-Fälle und 1.161 Wildschweine wurden bisher untersucht. 48 bestätigte ASP-Fälle entfallen dabei auf den Landkreis Mainz-Bingen und 26 Fälle auf den Kreis Alzey-Worms. Ein positiver Befund betrifft ein aus Hessen angeschwemmtes Wildschwein. Seit August 2024 trat kein weiterer nachgewiesener ASP-Fall in Rheinland-Pfalz mehr auf. Um die ASP-Fälle herum wurden mehrere Sperr- und Pufferzonen eingerichtet mit verbindlichen Regeln, u.a. Leinenpflicht für Hunde in Wald- und Rheinregionen sowie eingeschränkte Jagden und Betretungsverbote. Sobald ein ASP-Fall auftritt gelten tierseuchenrechtliche Sperr- und Pufferzonen, in denen schweinehaltende Betriebe in besonderer Weise betroffen sind. So dürfen Hausschweine nur mit behördlicher Genehmigung zugekauft oder verkauft, beziehungsweise transportiert werden. Es gilt in den betroffenen Gebieten grundsätzlich die Stallpflicht für Hausschweine sowie strenge Sicherheitsvorgaben bezüglich Desinfektion von Kleidung, Fahrzeugen und Geräten. Weiterhin gelten Handelsbeschränkungen sowie ein striktes Betretungsverbot für externe Besucher.
Deutlich schwerwiegendere Folgen hätte ein Hausschweinebefall mit ASP. Dies hätte die Keulung des gesamten Nutztierbestandes des betroffenen Betriebes zur Folge. Darüber hinaus würde ein Sperrkreis mit mindestens drei Kilometern Radius eingerichtet werden. Neben Tierverlusten wäre ein langfristiger Produktionsausfall unvermeidbar, zumal eine mindestens 40-tägige Wartezeit bis zur Wiederbelegung des Stalles eingehalten werden müsste.
Die Tatsache, dass der isolierte Erreger der ASP aus NRW bisher keinem bekannten deutschen Ausbruch der ASP zuzuordnen ist, zeigt, wie vielfältig die Übertragungswege sein können. Ein Abgleich der Gensequenz durch das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut hat ergeben, dass der Erreger eine hohe Übereinstimmung mit einem in Italien (Kalabrien) dokumentierten Fall in etwa 1.500 Kilometer Entfernung hat. Daher kann jeder Tourist, jeder Wanderer oder jeder Fahrradfahrer durch sein Verhalten dazu beitragen, eine mögliche Ausbreitung der ASP zu vermeiden. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer haben daher ein Merkblatt erstellt, das hier auf der Homepage zum Download bereit steht.