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Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz: IGJG kritisiert Zeitplan des Umweltministeriums

Koblenz. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat Mitte Mai den Entwurf zur Änderung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes vorgelegt. Dieser 130 Seiten starke Entwurf wurde am 15. Mai 2025 in erster Lesung im Landtag behandelt und an den federführenden Umweltausschuss überwiesen. Der ambitionierte Zeitplan sieht vor, dass bereits Anfang Juni eine Expertenanhörung zum Landesjagdgesetz stattfinden soll, damit Anfang Juli 2025 der notwendige Beschluss des Landtages über die Änderung des Landesjagdgesetzes erfolgen kann. Damit wäre das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz nach über zweijähriger intensiver Diskussion noch vor der Sommerpause verabschiedet und damit ein vorläufiger Schlusspunkt unter die teilweise hitzige Diskussion gesetzt.

Der Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Josef Schwan, hat sich in einer Stellungnahme gegenüber der zuständigen Staatsministerin Katrin Eder ausdrücklich gegen diesen ambitionierten Zeitplan gewandt. Er kritisierte vor allem, dass der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) keine sachgerechte Möglichkeit gegeben wird, den Entwurf und die weitreichenden Neuerungen und Auswirkungen auf die Grundeigentümer und Jagdrechtsinhaber wie es notwendig wäre zu diskutieren und die Mitglieder und die ehrenamtlichen Gremien in die Diskussion einzubeziehen.

Der aktuelle Gesetzentwurf vom 09.05.2025 steht auf der Homepage des BWV zum Download zur Verfügung.