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Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz endlich verabschiedet

Mainz. Nach jahrelanger Diskussion und zuletzt noch einmal heftigen Kritiken, insbesondere seitens der Jägerschaft, hat der rheinland-pfälzische Landtag mit den Stimmen der Ampelkoalition am 03. Juli 2025 den Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Damit bekommen die Jagdrechtsinhaber und Grundstückseigentümer ebenso wie die Jagdgenossenschaften und Jäger ab dem 01. April 2027 eine neue gesetzliche Grundlage, die den Umgang miteinander sowie die Organisation der Jagd in Zukunft regeln soll. Im Gegensatz zu den weitreichenden Überlegungen, die seit dem Jahr 2022 in vielen Gesprächsrunden diskutiert wurden, gibt es nun deutlich weniger Änderungen als zunächst von vielen befürchtet. Für die Grundrechtseigentümer und Jagdrechtsinhaber bleibt vieles so, wie sie es bisher gewohnt waren. Einige Aspekte müssen allerdings noch in der auf dem Gesetz fußenden Landesjagdverordnung und in den Verwaltungsvorschriften geregelt und konkretisiert werden. Dies wird in den nächsten Monaten geschehen.

Für die Bewirtschafter ergeben sich ebenfalls keine so weitreichenden Änderungen wie ursprünglich vorgesehen war. Bei vielen inhaltlichen Fragen orientiert sich der neue Gesetzestext an dem seit dem Jahr 2010 geltenden Landesjagdgesetz. Die wichtigsten Änderungen für die Landwirte lassen sich im Bereich des Wildschadens erkennen. Zum einen wurde die Frist zur Meldung von Wildschäden von derzeit einer Woche auf zwei Wochen ab dem 01.04.2027 verlängert. Dies schafft für die Landwirte mehr Flexibilität und dürfte auch für die Jagdgenossenschaften und Jäger letztlich weniger Bürokratie bedeuten. Zum anderen gibt es eine weitere wichtige Änderung bei den Wildschadensschätzern, deren Ausbildung und Bestellung in Zukunft unter der Leitung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz professionalisiert stattfinden werden.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) werden den weiteren Fortgang und insbesondere die nun folgenden Arbeiten an der Landesjagdverordnung und den Verwaltungsvorschriften kritisch begleiten, um die Interessen der Grundeigentümer und Bewirtschafter dabei möglichst optimal einbringen zu können.