Koblenz. In Berlin laufen derzeit die parlamentarischen Verhandlungen über die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz. Die Verhandlungen finden nicht nur im Bundestag und seinen Ausschüssen, sondern auch mit und zwischen den Bundesländern statt, da die Belange der Bundesländer betroffen sind. Im Kern geht es bei dem Gesetzgebungsvorhaben neben der Änderung des Bundesjagdgesetzes und der damit verbundenen Schaffung von Bejagungsmöglichkeiten für den Wolf auch um eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz, in dem bisher die Entnahme von auffälligen Wölfen geregelt ist. Der bisher einschlägige § 45a Bundesnaturschutzgesetz soll im Zuge der Gesetzesinitiative gestrichen werden.
Für die Tierhalter, gerade in den Mittelgebirgsregionen, ist das Gesetzgebungsvorhaben wichtig und das Bestreben auf Bundesebene, den notwendigen Beschluss zeitnah im Frühjahr herbeizuführen, wird ausdrücklich begrüßt. Mit großem Unverständnis hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau daher zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich das für Jagdfragen und Artenschutz zuständige rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) dafür einsetzt, das Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes um sechs Monate zu verzögern. In dieser Zeit soll den Bundesländern und damit auch Rheinland-Pfalz die Möglichkeit gegeben werden, sich auf die Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelungen und möglichen Anpassungen in den rechtlichen Vorgaben der Bundesländer vorzubereiten.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau reagierte scharf und mit Unverständnis auf die Initiative der Landesregierung. In einem Schreiben an Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz kritisierten die stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier und Marcus Hehn die nunmehr bekannt gewordenen Pläne des MKUEM auf das Schärfste. Sie machten deutlich, dass gerade in Anbetracht der zunehmenden Wolfsrisse und der vor allem um den Jahreswechsel beobachteten dramatischen Rissereignissen im hohen Westerwald keinerlei zeitlicher Aufschub akzeptabel ist. Der BWV forderte das Ministerium erneut auf, alle notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die auf der Bundesebene vorgesehenen Änderungen schnellstmöglich in die Praxis umgesetzt werden können. Die Sorge wiegt schwer, dass sich Rheinland-Pfalz, ebenso wie andere Bundesländer, den sich auf Bundesebene ergebenen Möglichkeiten durch landesspezifische Regelungen entziehen beziehungsweise diese verzögern können. Gerade vor diesem Hintergrund hatte sich der BWV bereits mehrfach dafür eingesetzt, auf der Bundesebene klare und verbindliche Regelungen zur Einführung eines Wolfsmanagements und zur Entnahme von reißenden Wölfen zu schaffen und den Bundesländern keine Schlupflöcher zum Unterlaufen dieser notwendigen Möglichkeiten zur Regulierung des Wolfsbestandes einzuräumen.