Europäischer Grauwolf in Deutschland in Aktion. Er streift über eine Wiese.
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Bejagung aggressiver Wölfe: Marco Weber fordert Einrichtung einer Arbeitsgruppe

Koblenz. Am kommenden Freitag, den 27.03.2026, wird im Bundesrat aller Voraussicht nach die lang diskutierte Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes endgültig beschlossen. Nachdem der Bundestag bereits vor einigen Wochen den Gesetzentwurf verabschiedet hat, ist nunmehr noch die Zustimmung der Länderkammer erforderlich, um den Wolf aus dem Bundesnaturschutzgesetz zu nehmen und stattdessen dem Regime des Jagdrechtes zu unterstellen. Die Neuregelungen werden voraussichtlich Anfang April 2026 und damit in der nächsten Woche in Kraft treten.

BWV-Präsident Marco Weber fordert vom Land Rheinland-Pfalz, sich nun schnellstmöglich mit den praktischen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu befassen und kurzfristig eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Landwirtschaftsverbände, der Naturschutzverbände sowie der Jägerschaft einzuberufen, um das Prozedere des Abschusses von insbesondere schadstiftenden Wölfen zu besprechen. „Ein Abwarten ist nicht zumutbar, weil die Akteure im ländlichen Raum, vor allem die Weidetierhalter, eine schnelle Umsetzung der neuen, sich bietenden gesetzlichen Möglichkeiten erwarten“, so Weber. „Die Erwartungen sind hoch und dürfen nicht durch „Nichtstun“ des zuständigen Ministeriums erneut enttäuscht werden“.