Jahressteuergesetz 2024 verlängert bestehende Ausnahmemöglichkeit
Koblenz. Die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) macht darauf aufmerksam, dass trotz aller politischen Unsicherheiten, die durch den Bruch der Ampelkoalition derzeit auf Bundesebene bestehen, inzwischen das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet wurde. Dieses enthält auch – wie bereits in den vergangenen Jahren – eine Verlängerung der Optionsfrist für Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit dem die Umsatzsteuerpflicht für diejenigen Körperschaften, die im Jahre 2015 von der so genannten „Optionsregelung“ gebrauch gemacht haben, verlängert wird. Die Verlängerung gilt wiederum für 2 Jahre, also zunächst bis Ende 2026.
Alle Jagdgenossenschaften, die schon im Jahr 2016 von der sogenannten Optionsregelung Gebrauch gemacht haben, können daher weiter die bisherige Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich jedoch, bei neu abzuschließenden Jagdpachtverträgen auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht hinzuweisen und dies bei den Vereinbarungen mit dem Jagdpächter unbedingt mit zu berücksichtigen.