Tierkörperbeseitigung

Öffentliche Bekanntmachung der vorläufigen Entgeltliste 2023

Mainz. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) informierte am 11.04.2023 über die vorläufige „Entgeltliste für die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen, Tierischen Erzeugnissen sowie sonstigen Entsorgungen“ (Beseitigung von Tierkörpern und Schlachtabfällen) für das Jahr 2023. Diese wurde im Staatsanzeiger Nr. 13 vom 11. April veröffentlicht und sie ist damit als „öffentlich bekannt“ anzusehen.

Das MKUEM wies außerdem darauf hin, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2023 – 6 A 10646/22) hinsichtlich der Entgeltliste für die Jahre 2019/2020 ausschließlich Auswirkungen für die Kläger und die Firma SecAnim Südwest GmbH hat. Auslöser der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes war die Klage zweier Schlachtbetriebe aus Rheinland-Pfalz, die gegen die Genehmigung der Entgeltliste für die Jahre 2019/2020 zunächst Klage beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht hatten. Das Gericht folgte dem Klagebegehren der beiden Betriebe und hatte im März 2022 den Genehmigungsbescheid des Ministeriums aufgehoben. Gegen die Entscheidung des VG Trier hatten sowohl das MKUEM als auch die beigeladene SecAnim Südwest GmbH Berufung eingelegt. Das OVG hatte dann aber die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen und damit das Urteil des VG Trier bestätigt.

Das OVG begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Bemessung von Entgelten allein anhand der amtlichen Schlachtzahlen nicht den grundlegenden Anforderungen an eine verursachungsgerechte Verteilung genüge. Das MKUEM erklärte weiter, dass die Ausführungen des Gerichts zur Bemessung der Entgelte im laufenden Genehmigungsverfahren für das Jahr 2023 und auch zukünftig berücksichtigt würden. Derzeit dauere die preisrechtliche Prüfung des Entgeltbedarfs für das Jahr 2023 nach Informationen des BWV noch an.