GEMA

Umstellung der Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen auf Nettowerte

Die GEMA ändert zum 01.01.2023 die Berechnungsgrundlagen für Musiknutzungen. Die GEMA stellt tarifübergreifend Angaben, z.B. über Eintrittsgelder oder Umsatzzahlen, von Brutto- auf Nettowerte um. Die Umstellung erfolgt aufgrund rechtlicher Vorgaben und dient einer einheitlichen, transparenten Handhabung.

Wie berechnen sich die Nettowerte?

Um die Nettowerte zu ermitteln, werden von den Eintrittsgeldern bzw. dem Umsatz oder Aufwand für Musikdarbietungen die für den Musiknutzer gültige Umsatzsteuer und die Vorverkaufs- und Systemgebühren abgezogen.

Weitere Informationen, die betroffenen Tarife und Rechenbeispiele finden Sie auf https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto