Für Mitglieder im BWV Rheinland-Nassau

Neuer Rahmenvertrag mit der Firma U-Label

Koblenz. Infolge neuer verordnungsrechtlicher Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU müssen für Weine und Weinerzeugnisse ab dem 8. Dezember 2023 Nährwertangaben und die Auflistung der Zutaten entweder auf dem Etikett oder in digitaler Form als E-Label (über einen QR-Code auf dem Etikett verlinkt) angegeben werden. Die Hersteller von Spirituosen sind vorerst noch nicht zur Nutzung von E-Labels verpflichtet. Hier genügt die Auflistung auf dem Flaschenetikett.

Das Comitée Européen des Entreprises Vin hat zu dieser Thematik eine europäische Plattform („U-Label“) mit unterschiedlichen Angeboten gegen Bezahlung entwickelt.

Die Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, die Hersteller von Wein, Weinerzeugnissen und Spirituosen sind, können über den neuen BWV-Rahmenvertrag mit U-Label von den beiden Angebotsvarianten BASIC und PLUS profitieren.

Die Anmeldung zur Nutzung des Angebotes U-Label erfolgt in 2 Teilschritten:

Teilschritt 1

Mitglieder, die den Rahmenvertrag mit U-Label nutzen wollen, können eine Teilnehmermeldung hier über den Mitgliederbereich der BWV-Homepage www.bwv-net.de ausdrucken und ausfüllen und damit ihre Mitgliedschaft im BWV bestätigen lassen.

Nach Bestätigung der Mitgliedschaft im BWV erhält das Mitglied eine „Tokennummer“ vom BWV per Mail zugeschickt. Diese Tokennummer wird zum Nachweis der Rabattberechtigung bei der Registrierung bei U-Label benötigt.

Teilschritt 2

Die eigentliche Registrierung bei U-Label https://www.u-label.com/ kann das Mitglied nach Erhalt der Tokennummer über den BWV selbständig durchführen.

Interessenten können sich bei Fragen an ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle wenden.