Transport von Schlachttieren an heißen Tagen

Landesregierung lässt Unterstützung vermissen

Koblenz. Tierschutz und Tiertransport sind im Sommer immer wieder Anlass zu vielen Diskussionen, die auch in der Öffentlichkeit ausgetragen werden und zu politischen Entscheidungen führen. Auf Bundesebene wurde im letzten Quartal 2021 die Tierschutz-Transportverordnung geändert. Dadurch wurde der Transport von Schlachttieren an heißen Tagen ab dem 1.1.2022 und der Transport von Kälbern bis zum 28. Lebenstag ab dem 1.1.2023 eingeschränkt.

Bereits im Vorfeld der Entscheidungen auf Bundesebene hatte der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) auf die Auswirkungen für die Landwirte hingewiesen. Auch nach dem Inkrafttreten der Verschärfungen hat BWV-Präsident Michael Horper unter anderem im Gespräch mit den Staatsekretären Dr. Erwin Manz (Umweltministerium) und Andy Becht (Landwirtschaftsministerium) am 27. Januar 2022 auf die Folgen für die Betroffenen hingewiesen und um eine fachliche Erörterung der Umsetzung gebeten.

Vor dem Hintergrund der ersten heißen Tage im Jahr, weist der BWV auf die bereits jetzt geltende Regelung zum Transport von Schlachttieren bei Temperaturen über 30 Grad Celsius hin. Die Verordnung sieht verpflichtend vor, dass ein innerstaatlicher Tiertransport zum Schlachthof bei einer Außentemperatur, die 30 Grad Celsius und mehr beträgt, nach 4,5 Stunden beendet sein muss. Die Transportzeit umfasst dabei das Verladen auf den landwirtschaftlichen Betrieben, die Entladung am Schlachthof sowie die gesamte Wegstrecke. Aufgrund der Strukturen in Rheinland-Pfalz wird es an Tagen mit einer Temperatur über 30 Grad Celsius den Erzeuger und Vermarktungsorganisationen nicht mehr möglich sein, alle landwirtschaftlichen Betriebe wie gewohnt anzufahren. Berechnungen heben ergeben, dass unter diesen Vorgaben bestimmte Regionen in Rheinland-Pfalz nicht mehr erreichbar sein werden.

Es ist durchaus möglich, dass die auf den landwirtschaftlichen Betrieben zur Schlachtung anstehenden Tiere von der jeweiligen Vermarktungsorganisation an Tagen über 30 Grad Temperatur, angekündigt u.a. vom Deutschen Wetterdienst (DWD), nicht abgeholt werden können. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) empfiehlt den Transportunternehmern die Temperaturvorhersage rechtzeitig vor Fahrtantritt für die gesamte Wegstrecke zu prüfen und zu dokumentieren.

In einigen Fällen – und mit entsprechendem organisatorischen Aufwand – kann der Transport in kühlere Morgenstunden verlegt werden. Dies wird aber auch nicht immer machbar sein, da Liefertermine und Lieferzeiten an den Schlachthöfen, u.a. wegen Lärmbelästigung oder mangelnder Verfügbarkeit von Fleischbeschauern, nicht beliebig verlegt werden können.

Die Tierhalter, die nicht mehr angefahren werden können, können aber nach hiesigem Verständnis innerhalb des 50 km Radius um ihren Betrieb ihr eigenes Schlachtvieh, in ihrem eigenen Transportmittel auch selbst zur Schlachtung bringen. Die 30 Grad-Regelung und die 4,5 Stunden gelten hierbei aber dennoch. Diese und andere Fragen in diesem Zusammenhang hätte der BWV gerne mit den zuständigen Ministeriums- und Behördenvertretern vor Beginn der Sommersaison geklärt, um die Tierhalter, die Transportunternehmen und die Schlachtbetriebe sachgerecht informieren zu können. Die Ministerien haben aber seit Januar die Zeit zur Besprechung der Umsetzungsfragen ungenutzt verstreichen lassen, obwohl Präsident Horper abermals an beide Staatsekretäre geschrieben hatte und die Dringlichkeit der Erörterung verdeutlichte. Die Belange der Tierhalter werden in der Landesregierung offensichtlich nicht in dem Maße wertgeschätzt, wie es notwendig wäre und die Tierhalter, aber auch die vor- und nachgelagerten Bereiche, es erwarten.