Tarifermäßigung

Befristung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft läuft aus

Koblenz. Der Bundestag wird sich in seiner kommenden Sitzung mit dem Jahressteuergesetz 2022 auseinandersetzen. 2016 wurde die Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32 c Einkommensteuergesetz eingeführt. Die Tarifermäßigung ist allerdings befristet und läuft mit dem Veranlagungsjahr 2022 aus. Diese Regelung dient als Instrument, um eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung von guten und schlechten Wirtschaftsjahren zu gewährleisten. Damit wird auf die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft Rücksicht genommen. Die Regelung ist sowohl in der Finanzverwaltung als auch bei Landwirten und Winzern akzeptiert.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits an den Finanzausschuss überwiesen. Auch der Deutsche Bauernverband hat eine Entfristung gefordert, die bisher noch keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat. Aus diesem Grund hat sich Präsident Michael Horper mit der Bitte an Finanzministerin Doris Ahnen gewandt, diese sinnvolle Regelung zu entfristen und als Dauerrecht im Einkommenssteuergesetz zu verankern. Für ihn ist klar: „Mit einem Einsatz für die Entfristung setzt Rheinland-Pfalz ein deutliches Zeichen, dass sich die Landesregierung für die Landwirte und Winzer im Land auch mit Mitteln des Steuerrechts einsetzt.“