SVLFG hilft Hochwassergeschädigten weiterhin

Betroffene im Ahrtal erhalten Angebot zur Beitragszahlung

Kassel. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird den von Hochwasserschäden betroffenen Versicherten im Ahrtal ab Mai ein konkretes Angebot zur Beitragszahlung unterbreiten. Seit März dieses Jahres arbeitet die SVLFG an einem Verfahren, das die im letzten Jahr ausgesetzten Zahlungserinnerungen und formlos eingeräumten Stundungen in ein geregeltes Verfahren überführt. Die betroffenen Mitglieder im Ahrtal und in der Eifel werden nun ab Mai einen konkreten Vorschlag zur Beitragszahlung erhalten. Sollte für Einzelne der jeweilige Vorschlag dennoch problematisch sein, sei die SVLFG bereit, gemeinsam eine alternative Lösung zu finden. Damit erfüllt die SVLFG eine Forderung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, die durch die Flutkatastrophe entstandenen prekären Situationen und bestehende Härten der betroffenen Betriebe zu berücksichtigen.

Die SVLFG bietet weiterhin ihre Krisenhotline an, damit alle Versicherten erhalten täglich rund um die Uhr anonym und kostenlose Unterstützung erhalten können. Die Rufnummer lautet 0561 785-10101 (zum Ortstarif).

Direkt nach der Hochwasserkatastrophe Mitte des vergangenen Jahres hat die SVLFG die vom Hochwasser betroffenen Versicherten zeitnah mit ihrer Krisenhotline, Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten und einer formlosen Beitragsstundung unterstützt.