Solaranlagen-Pflicht-Verordnung in Rheinland-Pfalz

BWV: PV gehört auf Dächer und Parkplätze – nicht auf Nutzflächen!

Koblenz. Im vergangenen Jahr hat Rheinland-Pfalz eine gesetzliche Regelung eingeführt, dass bei vielen Neubauten oder Parkplätzen verpflichtend Photovoltaikanlagen errichtet werden müssen. Diese gesetzliche Verpflichtung soll nunmehr durch eine Solaranlagen-Pflicht-Verordnung konkretisiert werden.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) macht in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass landwirtschaftliche Nutzflächen nicht als kostengünstiger Ersatz für die Installation von Anlagen, die eigentlich auf Dachflächen, beziehungsweise auf Parkplätzen, errichtet werden sollten, genutzt werden dürfen. Darüber hinaus fordert der BWV zur Erfüllung der Ausbauziele für erneuerbare Energien insbesondere auch eine Netzertüchtigung für landwirtschaftliche Aussiedlungen. Diese sei notwendig, damit die dort befindlichen Gebäude wirtschaftlich sinnvoll für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden könnten.