Pflanzenernährung

BWV fordert sachgerechte Gebietsabgrenzung der „Roten Gebiete“

Koblenz. Es zeichnet sich ab, dass in diesen Tagen in Gesprächen auf Bund-Länder Ebene bzw. mit der EU-Kommission die Richtlinien zur Ausweisung der „Roten Gebiete“ festgelegt werden, in denen künftig die Maßnahmen nach der Düngeverordnung gelten sollen. In einem Schreiben vom Hauptgeschäftsführer des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Dr. Josef Derstappen, an die beiden zuständigen Staatssekretäre Andy Becht (Landwirtschaftsministerium) und Dr. Erwin Manz (Umweltministerium) hat er nochmals ausdrücklich die Forderungen des Verbandes dargelegt, bei der anstehenden Neuausweisung sachgerechte Kriterien zugrunde zu legen, die für die Landwirte nachvollziehbar und praxisgerecht sind und die Belastungen so gering wie möglich halten. Auch wurde abermals eingefordert, in Zukunft die Betriebe, die nicht zu erhöhten Nitratwerten im Grundwasser beitragen von Verboten auszunehmen, damit die Regelungen zur Düngeverordnung verursacherorientiert ausgestaltet werden.

In seinem Schreiben äußerte Dr. Derstappen noch einmal sein Unverständnis darüber, dass die derzeitige Diskussion ausschließlich auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen werde und alle anderen möglichen und auch nicht bestrittenen Verursacher für erhöhte Nitratwerte im Grundwasser – beispielsweise Kläranlagen, undichte Leitungsnetze, Verkehr – völlig außerhalb der Betrachtung liegen. Dies sei unverantwortlich.