Nachbaugebühr

Nachbau-Meldefrist endet am 30. Juni 2022

Bonn/Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau macht darauf aufmerksam, dass am 30. Juni 2022 die Meldefrist für die Nachbauerklärung 2021/2022 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Erklärung bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in Bonn eingegangen sein.

Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut für die Wiederaussaat im eigenen Betrieb verwenden. Sie müssen allerdings für bestimmte Kulturen bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Aussaat die Nachbaugebühren zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Nachbaugebühren ist weder von einer vorherigen Zahlungsaufforderung noch von einem Auskunftsanspruch abhängig. Der Landwirt muss also von sich aus tätig werden, auch ohne entsprechende Aufforderung.

Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Der STV-Service-Center steht unter der Telefonnummer 0228/9694 3160 für Fragen zur Verfügung.