Landwirtschaft und Naturschutz

Erschwernisausgleich Insektenschutzpaket: Licht und Schatten

Koblenz. Bund und Länder haben sich Anfang Februar über den vom landwirtschaftlichen Berufsstand seit vielen Monaten geforderten Erschwernisausgleich für die Einschränkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die sich durch das Insektenschutzpaket ergeben, verständigt. Der Ausgleich soll offensichtlich rund 380 € bei Ackerflächen und 1.500 € bei Dauerkulturen pro Hektar betragen. Der Bund will dafür 65 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung stellen und die Bundesländer müssen diese Maßnahmen kofinanzieren.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) begrüßt, dass es mittlerweile erste, wenn auch wenig konkrete, Ansätze für einen Ausgleich der finanziellen Nachteile gibt, die die Landwirte durch die Restriktionen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insbesondere in Schutzgebieten erleiden. Der BWV forderte das Land in einem Schreiben an das Umweltministerium und an das Landwirtschaftsministerium auf, kurzfristig die notwendigen Fördervoraussetzungen in Rheinland-Pfalz zu schaffen und angemessene Förderprogramme zu erarbeiten. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass nicht nur Einschränkungen in Schutzgebieten, sondern insbesondere auch die Einschränkungen an den rund 22.000 Ufer-Kilometern der betroffenen Gewässer in die Förderung aufgenommen würden. Gerade im Weinbau werde das Verbot, in einem Streifen von je 10 Meter beiderseits der Gewässer Pflanzenschutzmittel einzusetzen (5 Meter bei Begrünung), zu erheblichen finanziellen Einbußen der Winzer führen. Der Weinbau sei ebenso kulturlandschaftsprägend wie der Obstbau und der BWV erwartet, dass dies bei der Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen bzw. bei der Erarbeitung von Förderprogrammen berücksichtigt werde.