Landwirtschaft muss bei der Erzeugung regenerativer Energien gestärkt werden
Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, bedauert zutiefst die aktuelle Situation in der Ukraine. Diese werfe lange Schatten auf unser gesamtes gesellschaftliches Leben. Das sei angesichts steigender Preise – vor allem für Energie – unübersehbar. Die Sorge über die Knappheit von Gas und Öl werde zusätzlich durch den möglichen Stopp von Gaslieferungen aus Russland angeheizt. „Diese Situation führt uns drastisch vor Augen, wie abhängig wir in Deutschland von Energie- und Rohstofflieferungen aus anderen Regionen der Welt sind. Dabei haben wir doch eigentlich in Deutschland alles, was wir benötigen, um uns ungleich besser versorgen zu können,“ weiß Horper.
Horper äußerte sich in der vergangenen Woche sowohl im Rahmen der Fachveranstaltung der Energieagentur Rheinland-Pfalz als auch in den Gremien des Deutschen Bauernverbandes zur anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Güllevergärung sei ein wichtiger Aspekt, der nicht nur eine einzelbetriebliche, sondern vor allem eine gesellschaftspolitische Dimension habe. Jeder viehhaltende Betrieb könne dazu beitragen, klimarelevante Emissionen zu reduzieren. Bereits heute würden in Deutschland über 1,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente über die Verwertung von Wirtschaftsdüngern eingespart und energetisch genutzt.
Güllevergärung biete eine Win-Win-Situation für Klimaschutz und Erneuerbare Energien. Emittiertes Methan werde gewonnen und energienutzend verwertet. Fossile Energie werde dadurch eingespart, was dem Klimaschutz diene und nebenbei helfe es, die Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten zu reduzieren. Es sei ist daher wichtig, den Rückbau bestehender Gülleanlagen zu verhindern, und sogar den Ausbau voranzutreiben. Das wichtige Instrument der Vergütung über das EEG sei dafür zwingend zu nutzen. Notwendige Anpassungen im EEG, das in diesen Tagen wieder einmal auf dem Prüfstand der Politik stehe, müssten schnell und konsequent vorgenommen werden. Das betreffe bauliche und auch förderrechtliche Fragen, wie beispielsweise die Schaffung notwendiger Flexibilität und die förderunschädliche Nutzung des selbsterzeugten Stromes aus Biogasanlagen für den eigenen Betrieb. Auch sollte die gesamte anfallende Gülle eines Betriebes energetisch verwertet werden können, was bisher nicht für alle Anlagen möglich sei.
Zudem seien unbürokratische Anschlussförderungen für diejenigen Biogasanlagenbetreiber dringend notwendig, die aus der 20-jährigen EEG-Förderung fallen und weder technische noch finanzielle Möglichkeiten hätten, die im EEG vorgesehenen Anschlussförderungen in Anspruch zu nehmen. Solche funktionsfähigen Anlagen auslaufen zu lassen, sei in der derzeitigen Situation nicht sachgerecht, betonte Präsident Horper.