Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist auf die vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erteilten Ausnahmeregelungen vom allgemeinen Sonn- und Feiertagsfahrverbot, anlässlich der Getreide-, Mais- und Ölsaatenernte sowie der Weintraubenlese hin. Diese gelten im Einzelnen für nachfolgende Zeiträume:
Getreide- und Rapsernte in der Zeit vom 03.07.2022 bis zum 11.09.2022
Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost und Maisernte in der Zeit vom 21.08.2022 bis zum 13.11.2022
für die sonstige Ölsaatenernte in der Zeit vom 07.08.2022 bis zum 18.09.2022