Koblenz. Der Mindestlohn belastet die Landwirtschaft und den Weinbau in Deutschland sehr stark. Aktuelle Stundensätze in Höhe von 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 14,60 Euro für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte führen unweigerlich zu Arbeitsplatzverlusten unter den saisonalen Mitarbeitern und schließlich bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Ein 140 Seiten umfassendes Rechtsgutachten des renommierten Professors Dr. Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Ein Mindestlohnabschlag in Höhe von bis zu 20 Prozent verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht. Eine Sonderregelung wäre zulässig, um Beschäftigte vor Arbeitsplatzverlusten zu schützen. Es sei nicht Ziel der Mindestlohnregelung, Existenzen wirtschaftlich zu gefährden. Negative Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Wertschöpfung und Versorgungssicherheit seien mit zu hohen Mindestlohnsätzen nicht vereinbar.
Der Präsident des Bauern und Winzerverbandes Rheinland Nassau, Marco Weber, sieht sich in seiner Forderung gegenüber der Bundesregierung bestätigt, endlich aktiv zu werden und den für die Versorgungssicherheit Deutschlands wichtigen Wirtschaftszweig zu unterstützen: „Die deutsche Landwirtschaft ist Teil einer globalen Wirtschaft und konkurriert mit internationalen Lebensmittelproduzenten. Mit überhöhten Mindestlöhnen kann ein hier ansässiger Landwirt, der gegen inner- und außereuropäische Importwaren ankämpfen muss, nicht konkurrieren. Es wird endlich Zeit, dass die Bundesregierung dies erkennt, anerkennt und die Konsequenzen zieht.“
Der Vorsitzende des landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes in Rheinland-Nassau, Thomas Richter, verlangt zwingend mehr Einsatz der kommenden Landesregierung für die Bauern und Winzer in Rheinland-Pfalz: „Wir leben in dem Bundesland mit dem deutschlandweit höchsten Anteil an Sonderkulturen. Es ist wichtig, dass sich die Verbraucher künftig noch heimisches Obst, Gemüse und Wein leisten können. Auch der Mindestlohn muss dazu beitragen, die heimischen Sonderkulturbetriebe konkurrenzfähig zu erhalten. Darüber hinaus verliert das Land ohne eigene Betriebe das Produktions-Know-how. Der Arbeitgeberverband verlangt gemeinsam mit allen anderen berufsständischen Organisationen in Rheinland-Pfalz, dass Sonderregelungen für die Landwirtschaft und den Weinbau in den kommenden Koalitionsverhandlungen Berücksichtigung finden müssen“, mahnt Richter an.
Thomas Kreuter, Obstbauer und Vorsitzender des Koblenzer Obstbaurings, macht darauf aufmerksam, dass die Kosten für landwirtschaftliche Produkte dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage unterliegen. Das Angebot an Äpfeln sei aktuell sehr hoch und die Erzeugerpreise niedrig. Die Bewirtschaftung der Flächen ist aktuell nicht kostendeckend: „Wie sollen unsere Sonderkulturbetriebe hohe Mindestlöhne bezahlen, ohne Verluste einzufahren? An Investitionen ist dabei gar nicht mehr zu denken. Darüber hinaus werden unsere Hofnachfolger völlig verunsichert und tragen sich mit dem Gedanken, die Betriebe eben nicht zu übernehmen. Dabei leben die Saisonarbeitskräfte ihr Einkommen in ihren Heimatländern von den in Deutschland erzielten Einkommen. Die Lebenshaltungskosten und auch die dortigen Mindestlöhne sind hingegen deutlich niedriger als hier. Die politisch Verantwortlichen müssen jetzt schnell umdenken und vor allem handeln!“
Eine Gruppe aus acht Verbänden, darunter der Deutsche Bauernverband und der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, haben das Gutachten von Professor Picker in Auftrag gegeben, um Rechtssicherheit zu erlangen. Das Gutachten stellt klar, entgegen den Aussagen der Bundesregierung, dass eine Sonderregelung durchaus eingeführt und umgesetzt werden kann.