Koblenz. Im Rahmen der Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung mussten die Bundesländer bis zum Herbst letzten Jahres gegenüber dem Bundesumweltministerium die vorhandenen Flächen und bisher umgesetzten Maßnahmen bzw. die künftig geplanten Gebietskulissen im Rahmen des Nationalen Wiederherstellungsplans melden. Bisher ist sowohl auf Bundesebene als auch in den meisten Bundesländern keine Transparenz über die gemeldeten Gebiete und Maßnahmen hergestellt worden.
Der stellvertretende BWV-Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier hat in einem Schreiben an Staatssekretär Dr. Erwin Manz das rheinland-pfälzische Umweltministerium aufgefordert alle gemeldeten Daten dem BWV mitzuteilen. Darunter fallen alle gemeldeten Lebensraumtypen, sämtliche einzubeziehende Schutzgebiete sowie deren Flächenkulissen, Flächen in der Agrarlandschaft hinsichtlich Acker, Grünland und Wald, geplante Flächenkulissen für vorgesehene Instrumente, Maßnahmen, Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Verordnung und weitere von den Ländern übermittelte Daten zur Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans.
Altmaier wies deutlich darauf hin, dass die europäische Naturwiederherstellungsverordnung seitens der Landwirtschaft nach wie vor als kontraproduktiv für die inzwischen zu verzeichnenden Erfolge bei der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz angesehen werde. Der Berufsstand befürchte, dass trotz angekündigter Kooperation bei der nationalen Umsetzung, gravierende Spätfolgen, vergleichbar der Umsetzung der FFH-Richtlinie, drohen könnten. Spätere ordnungsrechtliche Schritte – Auflagen und Verbote – würden auch von Seiten der Umweltpolitik nicht ausgeschlossen, wenn künftige vorgegebene Ziele nicht erreicht würden. Darüber hinaus, befürchtet Altmaier, dass bei der Umsetzung eines Naturflächenbedarfsgesetzes und mit Vorkaufsrechten für Agrarflächen für den Naturschutz, in Verbindung mit großzügigen Budgets für den Flächenkauf, der Flächendruck weiter erhöht, der Pachtmarkt angeheizt und der Kampf um Flächen weiter verstärkt werde. Das habe eine Gefährdung der Zukunftsperspektiven unserer landwirtschaftlichen Betriebe zur Folge. In Anbetracht dessen halte der landwirtschaftliche Berufsstand nach wie vor eine Überarbeitung der EU-Naturwiederherstellungs-verordnung für dringend geboten.