Koblenz. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat Anfang März 2025 den Entwurf für eine Novelle des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vorgestellt und um Stellungnahme zu zahlreichen Neuregelungen gebeten. Das Gesetz wurde zuletzt im Jahr 2015 umfangreich überarbeitet und enthält die wichtigsten Grundlagen zum Umgang mit den rheinland-pfälzischen Gewässern. Mit dem Landeswassergesetz hat das Land Rheinland-Pfalz auch die Möglichkeit, in einzelnen Themenbereichen in Abweichung zu dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz auf Rheinland-Pfalz zugeschnittene spezielle Regelungen, beispielsweise im Bereich des Hochwasserschutzes oder Beregnung, festzulegen.
Die beiden rheinland-pfälzischen Bauern- und Winzerverbände haben zusammen mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände eine Stellungnahme an das MKUEM übersandt und verlangt, die kurze gesetzte Frist für eine Stellungnahme (Anfang April) deutlich zu verlängern. Da das Landeswassergesetz auch für die Landwirtschaft und den Weinbau wichtige und für die tägliche Praxis relevante Regelungen enthält, ist eine umfassende Diskussion im Rahmen der Gremien des Berufsstandes notwendig, um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können. Zudem haben die Verbände darauf hingewiesen, dass durch den Gesetzgeber keine voreiligen Fakten – zum Beispiel beim Thema Gewässerrandstreifen – geschaffen werden sollen, die möglicherweise nicht im Einklang mit Zukunftsplan Wasser oder der Diskussion im Rahmen des Schulterschluss Artenvielfalt stehen.