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Präsident Marco Weber erläutert vor der BWV-Vertreterversammlung die Chancen und Risiken der Kooperation „Schulterschluss Artenvielfalt“. Von links: die BWV-Vizepräsidenten Harald Schneider und Stefan Fiedler Nabu-Vorsitzende Cosima Lindemann, Präsident Marco Weber, Ralph Gockel und stv. Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier.

Diskussion über den „Schulterschluss Artenvielfalt“

Koblenz. Der Verbandsrat des Bauern und Winzerverbandes Rheinland Nassau hat während seiner Sitzung vergangene Woche intensiv über die Kooperationsvereinbarung zum Schulterschluss Artenvielfalt diskutiert. Neben den Mitgliedern des Verbandsrates begrüßte BWV-Präsident Marco Weber die Vorsitzende des Naturschutzbundes Rheinland-Pfalz (NABU) Cosima Lindemann und den ehemaligen Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Ralph Gockel.

Seit 2021 arbeiten die beiden Bauern- und Winzerverbände in Rheinland-Pfalz mit den verschiedenen rheinland-pfälzischen Naturschutzverbänden sowie dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltministerium intensiv zusammen, um die zukünftige Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Naturschutz und der Landwirtschaft in der Agrar- und Kulturlandschaft zu verbessern. Im Laufe von über zwei Jahren wurden in sechs Arbeitsgruppen und in einem Lenkungsausschuss alle wichtigen Landwirtschafts- und Naturschutzthemen – häufig kontrovers – diskutiert und Ergebnisse erarbeitet. Darüber gab es zahlreiche Gespräche mit den zuständigen Staatssekretären aus den beiden betroffenen Ministerien. Neben dem angestebten besseren Verständnis gegenüber den verschiedenen Interessen der jeweiligen Verbände und Berufsstände sollen auch die Einkommensmöglichkeiten für die landwirtschaftlichen Betriebe, die freiwillig Naturschutzmaßnahmen umsetzen, verbessert werden. Dabei steht mittel- und langfristig durchaus auch eine Reform der aktuellen Förderstruktur im Raum. Basis hierfür sind unter anderem die Modellprojekte im Kreis Ahrweiler und im Westerwaldkreis  oder der Partnerbetrieb Naturschutz.

Präsident Weber machte deutlich, dass die Kooperation auf Freiwilligkeit beruhe. Jede freiwillige Naturschutzmaßnahme, die letztlich auch die Wirtschaftlichkeit der Betriebe betreffe, müsse adäquat ausgeglichen werden. Ein weiteres Ziel müsse es sein, das Grünland über den kooperativen Ansatz dauerhaft erhalten und nutzen zu können. Im Verbandsgebiet könne bereits auf die Erfahrungen verschiedener Modellprojekte zurückgegriffen werden, bei denen Naturschutz und Landwirtschaft regional gut zusammenarbeiten. Diese Erfahrung sei sehr wertvoll und dem Einsatz landwirtschaftlicher Betriebe zu verdanken. Die NABU-Vorsitzende Lindemann betonte ebenfalls die Bedeutung der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, weil nur so Lösungen für konkrete Probleme vor Ort gefunden würden. Sie machte deutlich, dass sie sich weiterhin für die finanzielle Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe einsetzen würde. Schließlich seien über sie Naturschutzmaßnahmen in der Fläche umsetzbar. Ralph Gockel ergänzte, dass in der Kooperationsvereinbarung eine dauerhaft installierte Lenkungsgruppe vorgesehen sei, die die Entwicklung von Maßnahmen auf der Grundlage des Schulterschlusses Artenvielfalt begleiten und kontinuierlich überprüfen werde. Einig waren sich alle Beteiligten darüber, dass die staatliche Beratung optimiert und bürokratische Hürden abgebaut werden müssten. Auch müsse das Land die dauerhafte Finanzierung der kooperativen Maßnahmen garantieren. Nach intensiver und engagierter Diskussion beschlossen die Mitglieder des BWV-Verbandsrats, Ende November über eine Teilnahme des bäuerlichen Berufsstandes an der „Kooperationsvereinbarung Schulterschluss Artenvielfalt“ zu entscheiden.