Antragsfrist zur Agrardieselvergütung endet am 30. September 2023

Koblenz. Die Abgabefrist für die Jahresanträge eines Kalenderjahres 2022 endet am 30. September.

Der Vergütungsantrag für das Jahr 2022 muss also spätestens am 30. September 2023 beim Hauptzollamt Dresden, Postfach 10 02 27 in 01072 Dresden eingegangen sein!

Folgende Möglichkeiten der Antragsstellung gibt es:

Selbst ausdrucken und per Hand ausfüllen: Auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) stehen die Formulare 1140 und 1142 als PDF- Dokumente (1140_Papier, 1142_Papier) zur Verfügung, die ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden können.

Online ausfüllen und ausdrucken: Der Antrag kann auch unter Verwendung der ebenfalls auf der Zoll-Internetseite verfügbaren elektronischen Formulare (1140_Elektronisch, 1142_Elektronisch) am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden (elektronische Datenerfassung ohne elektronische Datenübermittlung).

Am Computer ausfüllen und online absenden: Schließlich kann der Antrag auch am Computer ausgefüllt und anschließend online dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt werden (elektronische Datenerfassung mit elektronischer Datenübermittlung). Nach elektronischer Übermittlung des Online-Antrags wird automatisiert ein komprimierter Antrag erzeugt. Dieser muss ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzollamt übersandt werden. Die digitale Übermittlung alleine genügt nicht!

Die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist. Anträge, die erst nach dem 30. September eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Vergütung kann dann nicht mehr erfolgen. Es wird keine Verlängerung der Agrardieselfrist gewährt.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist darauf hin, dass die Unterlagen jetzt eingereicht werden müssen. Die aktuellen Anträge auf Mineralölsteuervergütung können im Mitgliederbereich dieser Homepage unter „Formulare und Anträge“ oder bei der Zollverwaltung heruntergeladen werden.